Attest bei Nachschreibeklausuren

  • Diejenigen Schlumpfinen, die sich vor der Klausur drücken wollen, scheitern meist auch beim Nachschreiben.

    Bei denen, bei denen man die Vermutung hat, sie wollen nur eine unliebsame Leistungsüberprüfung aufschieben, statt wirklich krank zu sein, kann ich die Beobachtung bestätigen. Natürlich ist es (in NRW) ärgerlich, dass man nicht pauschal ein Attest verlangen darf, selbst in den Fällen nicht, in denen gewisse Spezialisten gehäuft fehlen; da in meinen Klausuren die Aufgabenstellung aber eh im Vorhinein aufgrund der Übungen ziemlich gut erschlossen werden kann, haben sie durch das Aufschieben keinen echten Vorteil. Vielleicht sogar im Gegenteil: Die Nachschreibklausur soll ja den gleichen Schwierigkeitsgrad haben wie die eigentliche Klausur; ob das der Fall ist, kann ich mit meiner fachlichen Expertise natürlich am besten begründen. Ich könnte jetzt geneigt sein... Nein, natürlich mache ich so etwas nicht.:pfeifen:

    • Offizieller Beitrag

    danke.
    Nee, es ist auch in NRW "nicht zulässig". Trotzdem haben es sehr viele Schulen in der Schulordnung. So als Abschreckung. Aber im äussersten Fall würde sicher jede vernünftige Oberstufenleitung den / die Schüler*in trotzdem zur Nachschreibeklausur zulassen. (selbst erlebt)

  • es ist auch in NRW "nicht zulässig". Trotzdem haben es sehr viele Schulen in der Schulordnung. So als Abschreckung.


    Ich tippe weniger auf Abschreckung denn auf Ahnungslosigkeit der Anordnenden. :(

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Trotzdem schleife ich mein Kind doch nicht bei jedem Bauchweh zum Arzt.

    Der soll dann im Bett bleiben. Er hat natürlich schon manche Klassenarbeit verpasst.

    Und zu Corona Zeiten soll man ja sowieso wenn möglich gerade nicht zum Arzt.

    Gab es da noch nie Beschwrrden?

    Die Verordnung in Baden-Württemberg gibt die Attestpflicht bei Arbeiten nicht her nur bei Abschlussprüfungen.

    Bei uns handelt es sich um volljährige SuS, die natürlich nicht durch die Eltern entschuldigt werden (Berufsschule Hessen). Wir akzeptieren auch nachgereichte Atteste und lassen natürlich auch mit uns reden, wenn sich der/die Schüler:in so schlecht gefühlt hat, dass ein Arztbesuch verspätet stattfand.

    Mein eigenes Kind stecke ich bei Krankheit auch ins Bett und nicht ins Wartezimmer des Arztes. Es hat allerdings noch nie bei einer Klassenarbeit gefehlt (8. Klasse) und die Klassenleitung weiß, dass das Kind nur gut begründet fehlt.

  • Für alle Klassen, Ausnahme Abschlussprüfung.

    Die Begründung für das Attest leuchtet mir schon ein. Aber ich kenne dieses Vorgehen nicht und es ist meines Wissens auch nicht zulässig.

    Es sei denn jemand hat für mich eine Quelle, die ich nicht kenne (für Baden-Württemberg)

    In BW gibt es die Attestpflicht für normale Klausuren nicht, auch wenn es an vielen Schulen üblich ist.


    LG DFU

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