Hallo und frohes Neues noch,
es geht um einen Schüler, der am 20.12 eine Klausur nachschreiben sollte. Den ersten Termin hat er verpasst (attestiert krank geschrieben).
Der Schüler hat sich bis heute nicht gemeldet und fragte wann er denn nachschreiben dürfte. Darauf hin hatte ich ihm gesagt, dass wir kein Attest erhalten haben und er nicht nachschreiben darf.
Er hatte mir dann das Attest per Mail zugesendet. Der Nachschreibetermin wäre Mittwoch. Er hat somit 3 Wochen gebraucht um das Attest einzureichen.
Ich habe in die BASS geschaut, finde dazu aber nichts. Gibt es dafür Regelungen? Also ist das so noch gültig und ich muss ihn nachschreiben lassen oder hätte er das Attest schon viel früher einreichen müssen?
Grüße und Danke