Verschwiegenheitspflichten der Schulleitung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Nachfrage zur Schule in NRW: Ich habe bei der Schulleiterin einen Versetzungsantrag gestellt, ebenso einen Elternzeitantrag und Rückkkehrantrag.

    Darf die Schulleiterin andere Kolleginnen und Kollegen, die keine Extrafunktion an der Schule haben, von meinen Anträge erzählen? Für mich sind das sensible persönliche Daten, die nicht an andere Kolleginnen und Kollegen weitergetragen werden sollen.

    Ich freue mich über Rückmeldungen!

    Grüße

  • Natürlich darf die SL das nicht einfach erzählen.

    Aber:

    1. Kollegen sind nicht dumm: "Du mußt Klasse 7a von Lehrer234 übernehmen" --> damit ist alles klar.
    2. Falls du selbst irgendjemandem davon erzählt hast, ist es viel wahrscheinlicher, dass der Kollege getratscht hat als die SL.

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