Stellv. Schulleitung - Mehrarbeit dokumentieren möglich / sinnvoll ?

  • Ehrlich gesagt kann ich so nicht bestätigen, dass nur die Extreme massiver Arbeitszeitüberschreitungen oder Qualitätseinbußen möglich sind chemikus08 . Ich teile aber deine Folgerung, die Arbeitszeiterfassung sei ein sinnvoller Schritt. Dafür muss man aber nicht erst auf den EugH warten.


    Ich erfasse seit etwa 3 Jahren systematisch meine Arbeitszeiten (auch nach Art der Tätigkeit) und ich komme im Mittel des Jahres relativ gut hin mit den 41 Stunden/Woche verteilt auf 45 vorgesehene Arbeitswochen. Das gilt auch seit Übernahme koordinativer Aufgaben, die in Rücksprache mit meiner SL relativ genau den Umfang haben, die durch die Anrechnungsstunden auch abgedeckt sind, wenn ich den entsprechenden Umrechnungsfaktor zwischen Deputatsstunde und Arbeitszeit berücksichtige.


    Dabei gibt es natürlich auch Wochen, in denen das mal deutlich mehr als 41 Stunden sind, insbesondere zu Schuljahresbeginn und -ende und in der Abiturphase. Dafür gibt es aber auch mal Wochen, in denen fast keine Besprechungen anstehen, keine Klausurstapel rumliegen, wenig Beratung nötig ist usw.

    • Offizieller Beitrag

    Daher warte ich persönlich mit Sehnsucht darauf, dass ein Urteil des EugH in nationales Recht umgesetzt wird. HIernach wäre durch jeden Arbeitgebeber, die genaue Arbeitszeit für jedwede Tätigkeit mnutiös zu erfassen und zu dokumentieren. Ich weiß, dass viele von Euch dies mit graus betrachten. Ich persönlich sehe hierin jedoch die einzige Möglichkeit, der mittlerweile selbstverständlichen Arbeitszeitausbeutung Einhalt zu gebieten.

    Wie wird die Rechnung aussehen?

    Unterrichtsvorbereitung: 10 Minuten pro Doppelstunde
    Korrektur einer LK-Klausur: 12,5 Minuten pro Klausur
    Organisationspauschale für Konferenzen, Dienstbesprechungen etc.: 15 Minuten pro Woche

    Außerunterrichtliche Veranstaltungen wie AGs: Verhältnis eins zu vier zur 45-Minuten-Stunde.


    Finde den bzw. die Fehler...


    Seit Mummert und Partner wurde ganz bewusst alles außerhalb des Unterrichts als "Organisationsaufwand" pauschal erfasst. Wie viel das ist, ob das umsetzbar ist - scheißegal.

    So lange Lehrkräfte bzw. Beamte in Deutschland gesellschaftlich keine Lobby haben und die Steuergelder anderweitig priorisiert werden, wird da nichts passieren. Würde man das avisierte Urteil des EuGH, so es denn kommt, tatsächlich so umsetzen, würden die Personalkosten locker um mindestens 25% steigen - oder man bräuchte Massen an zusätzlichem Personal, das schlichtweg nicht da ist. Selbst im Idealfall würde es sicherlich an die zehn Jahre dauern, bis eine spürbare Verbesserung der Situation eintreten würde.

    Das können wir vergessen.

  • Verstehe ich das richtig, dass Lehrer (Teilzeit oder Vollzeit) in SH maximal 5 Vertretungsstunden pro Monat leisten dürfen, was darüber hinaus geschieht ist dann Mehrarbeit?

  • Verstehe ich das richtig, dass Lehrer (Teilzeit oder Vollzeit) in SH maximal 5 Vertretungsstunden pro Monat leisten dürfen, was darüber hinaus geschieht ist dann Mehrarbeit?

    Da bin ich vorsichtig, da ich mich mit der Lehrerdienstordnung und ggf. zugehörigen Erlassen und Dienstvereinbarungen in SH nicht auskenne. Das Landesbeamtengesetz von SH spricht in §60 Abs. 3 von "mehr als 5 Stunden pro Monat", was auf Zeitstunden abzielt. Ich weise aber vorsorglich darauf hin, dass Mehrarbeit i.d.R. über Zeitausgleich auszugleichen ist. In der Praxis werden vermutlich Vertretungsstunden über ein gewisses Maß hinaus (wegen mir 5 Stunden pro Monat) in eine Art Arbeitszeitkonto gepackt, welches bei anderen Gelegenheiten "geleert" wird, z.B. bei entfallendem Regelunterricht.

  • Verstehe ich das richtig, dass Lehrer (Teilzeit oder Vollzeit) in SH maximal 5 Vertretungsstunden pro Monat leisten dürfen, was darüber hinaus geschieht ist dann Mehrarbeit?

    In NRW ist alles über 4 Stunden abzüglich gegenzurechnender Stunden Mehrarbeit. Das sollte bei euch so ähnlich sein, aber genaueres findest du in den entsprechdenden Verordnungen und Erlassen. Eine Nachfrage bei der Gewerkschaft/einem Verband sollte das aber auch klären.

  • Stellv. SL müssten m.E. wesentlich mehr Abminderungsstunden bekommen. Ein paar Stunden Unterricht, damit man den Kontakt zu den SuS und der Arbeit des Lehrers nicht verliert, ansonsten die Aufgaben, die diese Tätigkeit mit sich bringt. (Stattdessen wird sowas, an Grund- und Förderschulen zumindest, soundsooft kommissarisch von irgend einer/m Kolleg*in zusätzlich 'mal eben so mitgemacht'.)

    Einmal editiert, zuletzt von karuna () aus folgendem Grund: Missverständnis

  • Alleine die vollumfängliche Bewältigung der Aufgabe "Arbeits + Gesundheitsschutz" würde eigentlich schon eine Drittel Stelle füllen🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann musst du aber auch bedenken, dass scheinbar beförderte Leute schneller arbeiten. Die Beförderung auf A14 bedeutet 2 Stunden weniger Entlastung und die Beförderung auf A15 weitere 2 Stunden Entlastung weniger.

    Das ist auch die offizielle Sichtweise des Dienstherrn. Nachzulesen unter anderem in einem Urteil des BVWG vom 16.7.2015 (Aktenzeichen 2 C 16.14).

    Unter Punkt 15 heißt es dort:


    Zitat

    Allerdings ist mit dem Oberverwaltungsgericht darauf abzustellen, dass Beförderungsämter an besonders leistungsstarke Beamte vergeben werden und der Dienstherr daher grundsätzlich erwarten kann, dass die mit dem Beförderungsamt verbundene Mehrbelastung durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation dergestalt bewältigt wird, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird.

    https://www.bverwg.de/160715U2C16.14.0 

    Allerdings ist gerade dieses Urteil ein gutes Beispiel dafür, dass der Bogen nicht überspannt werden darf. Es ging nämlich um eine Kollegin in TZ mit A14, die argumentiert hat, dass die zugewiesenen Aufgaben zu Umfangreich seien, um sie - trotz der Annahme, dass sie effizienter arbeitet als jemand mit A13 - innerhalb der vorgegebenen Wochenarbeitzeit zu bewältigen. Die Kollegin hat Recht bekommen. Vielleicht hilft dir ja das die Urteilsbegründung bei deiner Argumentation.

    Ansonsten gilt natürlich das, was Seph sagt: Das Mittel der Wahl ist die Überlastungsanzeige:


    Aus der Dienst- und Treuepflicht von dir als Beamten lässt sich auch eine Pflicht zur Meldung unverhältnismäßiger Arbeitsbelastungen an den Dienstherrn ableiten, die gerade darauf zielt, behördenintern Mängel in der personellen Organisation zu verdeutlichen. In dieser Situation wäre m.E. eine Überlastungsanzeige zu stellen, die v.a. dazu dient, den derzeitigen Missstand aktenkundig zu dokumentieren, wenn intern in Rücksprache mit der SL nicht bereits eine Lösung gefunden werden kann. Dann wird sich die übergeordnete Behörde damit beschäftigen müssen, Erleichterungen zu schaffen, den Wegfall bestimmter Prozesse anzuordnen oder im Ausnahmefall wirklich Mehrarbeit anzuordnen.

    Ganz wichtig dabei (Hervorhebung von mir):

    PS: Da die Überlastungsanzeige idealerweise auch auf den aktuellen Arbeitsanfall, Art und Umfang der Überlastung usw. eingeht, ist die persönliche Dokumentation der Arbeitszeit so oder so ein sinnvoller (Zwischen-)Schritt, wie ich bereits beschrieben habe.

    Überlastungsanzeigen, die auf strukturelle, systemische und gesetzlich geregelte Arbeitsbedingungen eingehen (Pflichtstundenzahl; Dienstpflichten; Klassengrößen etc.) werden vom Dienstherrn häufig schnell mit dem Argument, das seien formal keine richtigen Überlastungsanzeigen beiseite gewischt. Die Überlastung muss, wie Seph ganz richtig anmerkt, aus einer konkreten akuten Situation heraus auftreten. Idealerweise (- das klingt jetzt zynisch, aber du weißt schon, wie ich das meine -) entsteht aus dieser konkreten Situation heraus eine Gefahr für dich oder für deine Schüler, für die du die Verantwortung nicht mehr übernehmen kannst.


    Viel Erfolg!

  • Wobei ich eine Überlastunhsanzeige hier schwierig finde. Die Schulleitungen, die seit Pandemiebeginn rödeln und keinen Urlaub mehr haben, die sollten sich da zusammentun. Aber wenn man sich auf einen Posten bewirbt und nach 1,5 Jahren Probezeit feststellt, dass plötzlich zu viele Aufgaben auf einen einprasseln,die Leib und Leben gefährden... da muss man schon sehr genau argumentieren.

  • Ja, ich bin auch mit A14 in TZ und hab gesagt, dass ich mich nur auf die Beförderungsstelle bewerbe, wenn ich (solange ich in TZ bin) eine Entlastungsstunde bekomme. Ansonsten wäre das finanziell wenn ich deutlich älter bin lukrativ.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Erstmal danke für die ganzen Hinweise und auch Interpretationen :-).


    Ich plane aktuell keine Klage oder Überlastungsanzeige o.Ä. und es ist völlig klar, dass in den ersten Arbeitsjahren Arbeitsprozesse länger dauern. Dennoch sollte man auf sich achten und ab Punkt X schauen, was man tun kann.


    Bzgl. der Stunden und Mehrarbeit: In SH ist es tatsächlich so, dass die Auszahlung der Mehrarbeit (so heißt es auch) nach 4 Std. pro Monat Vertretungsunterricht erteilt wird. Bei Teilzeit sogar weniger. Das Kuriose: Es ist eine Monatsrechung, die jeden Monat neu beginnt.

  • Aber wenn man sich auf einen Posten bewirbt und nach 1,5 Jahren Probezeit feststellt, dass plötzlich zu viele Aufgaben auf einen einprasseln,die Leib und Leben gefährden... da muss man schon sehr genau argumentieren.

    Ja, aber. Ein Problem dürfte sein, dass man die Probezeit so wahrnimmt, dass man selbst erprobt wird. Man möchte sich also auf seinem Posten beweisen, zeigen, dass man es kann etc. Dass der Job erprobt wird, dass dieser sich beweisen muss, damit man ihn macht, kommt einem meist nicht in den Kopf.


    Und so rödelt man sich in der Probenzeit einen ab. Die Schlagzahl hält man natürlich keine zweiundzwanzig Jahre durch. Plumps.


    Mal andersherum denken. Die Schule braucht jemanden, die diesen Job macht. Was macht also die Schule, um diesen Job attraktiv zu machen? Reicht mir das? Kann und will ich ihn unter diesen Bedingungen bis zur Pensionierung durchziehen?


    Wir hatten tatsächlich eine (interne) Bewerberin für die stellvertretende Schulleitung, die nach drei Moanten wusste, dass sie das nicht machen will und die Stelle dann verlassen hat.

  • Stellv. SL müssten m.E. wesentlich mehr Abminderungsstunden bekommen.

    In NRW bekommt die Schule dafür Leitungszeitstunden, die auf die mit Leitungsaufgaben betrauten Lehrkräfte zu verteilen sind. Sind natürlich immer zu wenig und nicht jede Schulleiterin hat ein glückliches Händschen beim Verteilen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich plane aktuell keine Klage oder Überlastungsanzeige o.Ä. und es ist völlig klar, dass in den ersten Arbeitsjahren Arbeitsprozesse länger dauern. Dennoch sollte man auf sich achten und ab Punkt X schauen, was man tun kann.

    Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Wie dir hier von mehreren Forenteilnehmern nahegelegt wurde, ist der formale Weg bei systematischem Überschreiten der Wochenarbeitszeit neben der internen Priorisierung gerade die Überlastungsanzeige. Diese möchtest du nicht, gleichzeitig möchtest du aber Mehrarbeit anerkannt bekommen, auf deren Vorhandensein oder Notwendigkeit eine Überlastungsanzeige gerade gerichtet ist. Das wird so mit hoher Sicherheit nicht funktionieren.


    Ich versuche es noch einmal andersherum zu formulieren: Ohne vorliegende Überlastungsanzeige gibt es für die übergeordnete Behörde auch keinerlei Grund zur Annahme einer notwendigen Arbeitszeitüberschreitung und damit erst Recht keinen Grund, Mehrarbeit anzuordnen.

  • Mal andersherum denken. Die Schule braucht jemanden, die diesen Job macht. Was macht also die Schule, um diesen Job attraktiv zu machen?

    Nunja, als jemand, der viel Zeit und Energie investiert hat und am Ende wiederholt übergangen wurde, hab ich wenig Mitleid mit Beförderten.

    ...Reicht mir das? Kann und will ich ihn unter diesen Bedingungen bis zur Pensionierung durchziehen?

    Das muss man sich überlegen, in der Tat. Oder feststellen, dass man effizienter arbeiten oder Aufgaben abgeben oder Aufgaben unter den Tisch fallen lassen muss oder aber gucken, was eine Überlastungsanzeige ist und wer der Dienstherr und was meine Rechte und Pflichten sind. Schul- und Dienstrecht sollte immer von Interesse sein, allerspätestens aber dann doch, wenn man den/die Schulleiter*in vertritt.


    Man hat im Leben immer Entscheidungsfreiheiten und wer nicht will, der hat.

  • Erstmal danke für die ganzen Hinweise und auch Interpretationen :-).


    Ich plane aktuell keine Klage oder Überlastungsanzeige o.Ä. und es ist völlig klar, dass in den ersten Arbeitsjahren Arbeitsprozesse länger dauern. Dennoch sollte man auf sich achten und ab Punkt X schauen, was man tun kann.


    Bzgl. der Stunden und Mehrarbeit: In SH ist es tatsächlich so, dass die Auszahlung der Mehrarbeit (so heißt es auch) nach 4 Std. pro Monat Vertretungsunterricht erteilt wird. Bei Teilzeit sogar weniger. Das Kuriose: Es ist eine Monatsrechung, die jeden Monat neu beginnt.

    Ich wäre froh darüber. In Baden-Württemberg wird seit einigen Jahren (bei Vollzeit) erst problemlos gezahlt, wenn in einem längeren Zeitraum (6 bzw. davor 12 Monate, RPs sind sich nicht ganz einig) jeweils mindestens 4 Stunden zusätzlich angefallen sind. Mir wurden vor Jahren daher 2 Monate mit je 6 bzw. 8 Stunden zusätzlich (Elternzeitvertretung von einem Kollegen) nicht bezahlt, weil es nur einzelne Monate waren (in den anderen Monaten hatte ich nur 2 - 3 Vertretungsstunden (im August dank Sommerferien sogar keine).


    Das ist übrigens mit ein Grund, warum ich für das Coronaaufholprogramm Rückenwind nicht zur Verfügung stehe. Da in fast jedem Monat mindestens eine Woche Ferien sind, müsste ich mindestens 2, besser sogar 3 zusätzliche Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Eine Extrastunde pro Woche reicht ohne zusätzliche Vertretung nicht, um überhaupt bezahlt zu werden.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bzgl. der Stunden und Mehrarbeit: In SH ist es tatsächlich so, dass die Auszahlung der Mehrarbeit (so heißt es auch) nach 4 Std. pro Monat Vertretungsunterricht erteilt wird. Bei Teilzeit sogar weniger. Das Kuriose: Es ist eine Monatsrechung, die jeden Monat neu beginnt.

    Warum ist das Kurious. Das ist hier in NRW genauso. In Monaten, in denen Ferien liegen, ist es etwas schwieriger Mehrarbeit anzuhäufen, aber in anderen Monaten ist das kein Problem. Irgendeinen Abrechungszeitraum muss man doch wählen, wenn mann nicht jede Mehrarbeitstunde zahlen will und jede Midnerstunde weniger zahlen will.

  • Mir wurden vor Jahren daher 2 Monate mit je 6 bzw. 8 Stunden zusätzlich (Elternzeitvertretung von einem Kollegen) nicht bezahlt, weil es nur einzelne Monate waren (in den anderen Monaten hatte ich nur 2 - 3 Vertretungsstunden (im August dank Sommerferien sogar keine).


    Das ist übrigens mit ein Grund, warum ich für das Coronaaufholprogramm Rückenwind nicht zur Verfügung stehe. Da in fast jedem Monat mindestens eine Woche Ferien sind, müsste ich mindestens 2, besser sogar 3 zusätzliche Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Eine Extrastunde pro Woche reicht ohne zusätzliche Vertretung nicht, um überhaupt bezahlt zu werden.

    Das wäre hier in NRW sogar nocht anders geregelt. Elternzeitvertretung fällt unter planbarer Mehrarbeit, dafür kann/wird z.B. deine Wochenstundenzahl für einen festgelegten Zeitraum und eine festgelegte Anzahl erhöht, dein Stundenplan wird angepasst und dementsprechend bezahlt, auch wenn dann Feiertage oder kürzere Ferien drinl iegen.

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