Ehrlich gesagt kann ich so nicht bestätigen, dass nur die Extreme massiver Arbeitszeitüberschreitungen oder Qualitätseinbußen möglich sind chemikus08 . Ich teile aber deine Folgerung, die Arbeitszeiterfassung sei ein sinnvoller Schritt. Dafür muss man aber nicht erst auf den EugH warten.
Ich erfasse seit etwa 3 Jahren systematisch meine Arbeitszeiten (auch nach Art der Tätigkeit) und ich komme im Mittel des Jahres relativ gut hin mit den 41 Stunden/Woche verteilt auf 45 vorgesehene Arbeitswochen. Das gilt auch seit Übernahme koordinativer Aufgaben, die in Rücksprache mit meiner SL relativ genau den Umfang haben, die durch die Anrechnungsstunden auch abgedeckt sind, wenn ich den entsprechenden Umrechnungsfaktor zwischen Deputatsstunde und Arbeitszeit berücksichtige.
Dabei gibt es natürlich auch Wochen, in denen das mal deutlich mehr als 41 Stunden sind, insbesondere zu Schuljahresbeginn und -ende und in der Abiturphase. Dafür gibt es aber auch mal Wochen, in denen fast keine Besprechungen anstehen, keine Klausurstapel rumliegen, wenig Beratung nötig ist usw.