Stellv. Schulleitung - Mehrarbeit dokumentieren möglich / sinnvoll ?

  • Guten Tag,


    ich bin seit kurzer Zeit im Land Schleswig Holstein als stellv. SL in einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe tätig.
    Vorab: Der Job bringt mir unglaublich viel Freude und ich fühle mich nicht überfordert oder überlastet.


    Mich stört jedoch, dass ich diverse Überstunden ableiste, auch während der unterrichtsfreien Zeit oftmals arbeite und nicht dafür ausreichend besoldet werde. Ein bekanntes Problem, ist klar.
    Im ersten Jahr habe ich keine Erhöhung der Besoldung erhalten ("Probezeit", weiterhin A13) und nach 1,5 Jahren wurde mir mehr Geld gezahlt.


    Ich möchte daher meine Mehrarbeit notieren, bin mir jedoch unsicher wie ich das tue.

    Mein Dienstherr (Schulleiter) würde eine Dokumentation sicher unterschreiben und die Mehrarbeit bestätigen.


    Aktuell arbeite ich wöchentlich während der Schulzeit ca. 60-70 Stunden, während Oster- und Herbstferien mindestens 1 Woche in Vollzeit und während der Sommerferien 3-4 Wochen in Vollzeit durch die anstehenden Stundenpläne und Einstellungsgespräche.


    - Können Sie mir schreiben, an wen ich mich zwecks Dokumentation beim Land S-H wenden kann bzw. ob ich etwas beachten muss außer die gängigen Unterlagen
    (Datum/Zeit/Grund der Überstunden/Tätigkeit)?

    - Hätten Klagen diesbezüglich erfahrungsgemäß überhaupt eine Chance oder wird argumentiert, dass in Führungspositionen Überstunden abgegegolden sind durch die Besoldung?



    Herzlichen Dank und einen guten Start ins neue Schulhalbjahr!

  • - Können Sie mir schreiben, an wen ich mich zwecks Dokumentation beim Land S-H wenden kann bzw. ob ich etwas beachten muss außer die gängigen Unterlagen
    (Datum/Zeit/Grund der Überstunden/Tätigkeit)?

    - Hätten Klagen diesbezüglich erfahrungsgemäß überhaupt eine Chance oder wird argumentiert, dass in Führungspositionen Überstunden abgegegolden sind durch die Besoldung?

    Deine Gewerkschaft bzw. dein PR dürften dir hilfreiche Hinweise zu deinen Fragen liefern können. (Die SH-Fraktion ist zumindest unter den aktiven Schreiber:inne:n recht überschaubar, aber sicherlich wird es noch Hinweise aus anderen BL geben, die möglicherweise eine Tendenz erkennen lassen, wie es vielleicht dann auch in SH geregelt sein könnte.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie ist die Definition von Mehrarbeit in SH?


    Die Behörde könnte sagen: weniger unterrichen, mehr Delegieren, Arbeitsprozesse besser organisieren, das hätte liegen lassen werden können ...

    Ich würde mich auch fragen, ob die Koordinatoren ihren fairen Teil an Aufgaben haben.

  • Ich möchte daher meine Mehrarbeit notieren, bin mir jedoch unsicher wie ich das tue.

    Mein Dienstherr (Schulleiter) würde eine Dokumentation sicher unterschreiben und die Mehrarbeit bestätigen.


    Aktuell arbeite ich wöchentlich während der Schulzeit ca. 60-70 Stunden, während Oster- und Herbstferien mindestens 1 Woche in Vollzeit und während der Sommerferien 3-4 Wochen in Vollzeit durch die anstehenden Stundenpläne und Einstellungsgespräche.

    Die Arbeitszeit zu dokumentieren, ist sicher sinnvoll. Das kann Gesprächsgrundlage zur Anpassung von Prozessen, aber auch Arbeitsgrundlage für das eigene Zeitmanagement sein. Das Land selbst wird sich aber vermutlich querstellen und die Mehrarbeit nicht als solche anerkennen. Das geschieht i.d.R. nur auf Grundlage vorab explizit als Mehrarbeit deklarierter, notwendiger Überschreitung des Unterrichtsdeputats (z.B. aufgrund von Dauervertretung langfristig erkrankter Kollegen).


    Bei dir höre ich aber eher heraus, dass das Problem in der Fülle der erwarteten Aufgaben liegt, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht schaffbar sind. Dann ist dringend ein Blick mit deinem SL auf die Geschäftsverteilung angezeigt und wie man die Arbeitszeit wieder in den zulässigen Rahmen bewegen kann. Die Antwort kann jedenfalls nicht heißen, regelmäßig 60 Stunden-Wochen abzuleisten, sondern Aufgaben abzugeben oder schlicht fallenzulassen.


    PS: Sollte sich im Gespräch keine Lösung finden, dann musst du vermutlich selbst zur Tat schreiten und spätestens dann selbst Prozesse zeitlich kürzen bzw. priorisieren. Das dann unbedingt mit einer formellen Überlastungsanzeige verbinden.

  • Geht denn das? Wir können doch bloß Unterrichtsstunden als Überstunden angeben, dachte ich. Man bekommt soundsoviele Abminderungsstunden und muss ansonsten gucken, wie man die Aufgaben unterbringt.


    Edit: Seph war schneller.

    • Offizieller Beitrag

    Karuna, ja. Zumindest in NRW wäre es auch bei Schulleitungsmitgliedern so.


    Wenn wir in den Vertretungsunterricht gehen, können wir das als Mehrarbeit anrechnen. (Sicherlich habe ich 16 -18 Stunden Luft im Laufe des Vormittags, aber die Arbeit bleibt dann ja liegen.) Die Mehrarbeitsstunden orientieren sich bei der Bezahlung aber an dem normalen A12, nicht an meinem Gehalt.


    Wenn wir Mehrarbeit im Büro machen - interessiert es niemanden. (O. Meier hat demnach übrigens recht. Wenn ich nicht aufpasse, wäre ich der schlechtbezahlteste Aufkleber-Aufkleber aller Zeiten.)


    Also für den Threadersteller:

    ich würde auf jeden Fall eine Übersicht machen und das mit den Ermäßigungsstunden abgleichen, die du hast. Falls das hinten und vorne nicht hinkommt, müsst ihr im Schulleitungsteam noch einmal über den Geschäftsverteilungsplan sprechen. (Oder man muss es als "Ist auf dem Posten so" akzeptieren.)

  • Dito für NRW. Hab versucht die Masse an neuen Stundenplänen im letzten Schuljahr irgendwie abzurechnen und mein Schulleiter zuckte mit den Schultern und sagte, dass das leider nicht geht. Dafür hat er aber immerhin für Extraentlastungsstunden für solche Jobs in diesem Jahr gesorgt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Danke für die zahlreichen antworten.


    Seph :
    - Genau, die Arbeit ist einfach nicht schaffbar. Beispielsweise betreue ich aktuell 2 Leistungskurse (13. und 11. Jhg), muss also das Abi einreichen (nicht zentral). Nun könnte man sagen: Selbst Schuld, ich mache ja den Plan. Wir haben aber kaum Lehrkräfte in meinen Fächern.
    - Es fehlen uns darüber hinaus 2 Funktionsstellen - 1 krankheitsbedingt, die zweite Babypause bis August. In SH erhält man dafür natürlich Ersatz, aber in Form von Vertretungslehrkräften, denen wir die Aufgaben der Funktionsstellen einfach nicht zutrauen, weil 0. Semester oder diese wenig Erfahrung haben. Es wird ab August sicher besser, aber selbst im Anschluss wird es knapp durch Vertretungsunterricht, nicht besetzten Unterricht etc. .
    Wir delegieren schon Vieles und wir arbeiten effektiv.


    In SH sind meineswissens "nur" die Arbeitsstunden von Beamten definiert auf 41 Stunden im Durchschnitt.


    und


    "Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einschließlich der Mehrarbeitsstunden ist zu beachten. Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihr oder ihm innerhalb von zwölf Monaten für die über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern eine Entschädigung erhalten."


    Was für mich auch bedeuten würde, dass es eine "Zusatzbesoldung" für die Mehrarbeit geben müsste?


    https://www.gesetze-rechtsprec…&aiz=true#jlr-AZVOSHV10P2


    Anyway, ich starte erstmal mit der Dokumentation mit Aufgaben und Arbeitszeit.

    Die nächsten 30 Jahre werde ich nämlich nicht das Pensum schaffen :-).

  • Dann musst du aber auch bedenken, dass scheinbar beförderte Leute schneller arbeiten. Die Beförderung auf A14 bedeutet 2 Stunden weniger Entlastung und die Beförderung auf A15 weitere 2 Stunden Entlastung weniger.

    Und die Aufgaben der Funktionsstellen müssen dann an andere Kollegen gegen Entlastung delegiert werden.

    Ich musste auch je 2 Prüfungsvorschläge für 2 Fächer fertig machen, hab halt Pech dieses Jahr.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Was für mich auch bedeuten würde, dass es eine "Zusatzbesoldung" für die Mehrarbeit geben müsste?

    Nein, denn das Entscheidende ist

    Zitat

    "Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht....."


    Wie oben bereits ausgeführt kann das bei angeordneten Deputatsüberschreitungen zutreffen, nicht aber für - bitte verzeih mir den zynischen Begriff, aber darauf wird sich das Land vermutlich zurückziehen - "selbst gewählten" Arbeitszeitüberschreitungen.


    Es bleibt dann wohl nur übrig, Tätigkeiten schlicht liegenzulassen. In personell angespannter Situation lässt sich dann ggf. nur noch der Basisbetrieb abwickeln. Entfallen müssen dann vlt. als erstes planungsintensive "Sonderaktionen" wie Tage der offenen Tür aber auch Vertretungsunterricht in gewissem Rahmen und aufwendige Unterrichtsvorbereitungen. In der Leitungsrolle kann man zudem auch an der Frequenz von Besprechungen u.ä. feilen.


    Ich möchte das gar nicht gut heißen, aber intern den Rotstift anzusetzen ist mit hoher Sicherheit erfolgversprechender als der Versuch, dies als Mehrarbeit zu deklarieren.

  • Dann musst du aber auch bedenken, dass scheinbar beförderte Leute schneller arbeiten. Die Beförderung auf A14 bedeutet 2 Stunden weniger Entlastung und die Beförderung auf A15 weitere 2 Stunden Entlastung weniger.

    Und die Aufgaben der Funktionsstellen müssen dann an andere Kollegen gegen Entlastung delegiert werden.

    Wo hast du das denn her?

    Eine Beförderung bedeutet doch nicht automatisch eine bestimmte Anzahl weniger an Entlastungsstunden. Der Kollege, der die Aufgaben von dir Übernimmt sollte/muss genau sollte viel Entlastung erhalten. Da A14 Stellen funktionsgebunden sind, bekommst du für deine neue Funktion natürlich oft gar keine Entlastung. Dei Verteilung der Entlastungsstunden hat bei euch doch bestimmt auch die Lehrerkonferenz einmal beschlossen.

    A15 Stellen werden bei uns oftmals aus dem Schulleitertopf mit Entlastung versorgt, die sind ja sowieso unabhängig von dem der A14 Kollegen zu verteilen.

  • Nein, denn das Entscheidende ist


    Wie oben bereits ausgeführt kann das bei angeordneten Deputatsüberschreitungen zutreffen, nicht aber für - bitte verzeih mir den zynischen Begriff, aber darauf wird sich das Land vermutlich zurückziehen - "selbst gewählten" Arbeitszeitüberschreitungen.

    Bezugnehmend auf: "Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht....."



    Ich stimme dir zu, dass die Erfolgsausichten vermutlich eher gering sind und der Rotstift im eigenen Hause Mittel der ersten Wahl sein sollte, aber wäre die Mehrarbeit nicht genehmigt bzw. angeordnet, wenn der SL die geleisteten Stunden monatlich unterzeichnet?

  • Wo hast du das denn her?

    Eine Beförderung bedeutet doch nicht automatisch eine bestimmte Anzahl weniger an Entlastungsstunden. Der Kollege, der die Aufgaben von dir Übernimmt sollte/muss genau sollte viel Entlastung erhalten. Da A14 Stellen funktionsgebunden sind, bekommst du für deine neue Funktion natürlich oft gar keine Entlastung. Dei Verteilung der Entlastungsstunden hat bei euch doch bestimmt auch die Lehrerkonferenz einmal beschlossen.

    A15 Stellen werden bei uns oftmals aus dem Schulleitertopf mit Entlastung versorgt, die sind ja sowieso unabhängig von dem der A14 Kollegen zu verteilen.

    Ja, schlecht formuliert, die Entlastung für die Funktionsstelle nach der Beförderung entspricht nicht der Entlastung vor der Beförderung.

    Wo ich das her habe: hier: https://wuppertal.gew-nrw.de/u…al-Anrechnungsstunden.pdf

    Seite 2, Absatz 3

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich stimme dir zu, dass die Erfolgsausichten vermutlich eher gering sind und der Rotstift im eigenen Hause Mittel der ersten Wahl sein sollte, aber wäre die Mehrarbeit nicht genehmigt bzw. angeordnet, wenn der SL die geleisteten Stunden monatlich unterzeichnet?

    So einfach dürfte das nicht sein. Meines Erachtens gibt es hier gleich mehrere Hindernisse:


    1) Beamte sind überhaupt nur dann zur Arbeit über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus verpflichtet, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.


    Daraus folgt auch, dass die eigenverantwortliche Überschreitung der Arbeitszeit nicht aus einer Pflicht heraus erfolgt und keine Mehrarbeit auslöst.

    Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob denn wirklich zwingende dienstliche Verhältnisse vorliegen (siehe 2.) oder ob sich die Überschreitung nicht anderweitig vermeiden ließe.


    2) Mehrarbeit liegt gerade dann nicht vor, wenn Beamte innerhalb eines Zeitrahmens Dienstbeginn und Dienstende selbst bestimmen können.


    Es liegt im Wesen unserer Tätigkeit, dass ein gewisser Anteil ungebundener Arbeitszeit dabei ist. Gerade deren Überschreitung stellt i.A. aber keine Mehrarbeit dar, wie oben bereits beschrieben. Mehrarbeit liegt bei uns Lehrkräften i.d.R. vor, wenn aus zwingenden dienstlichen Gründen das Pflichtdeputat für eine gewisse Zeit überschritten wird. Typisch dafür sind Langzeitvertretungen.


    3) Es müsste geklärt werden, wer überhaupt berechtigt ist, Mehrarbeit im engeren Sinne anzuordnen. Je nach Bundesland (über welches sprechen wir denn hier?) ist das nämlich gerade nicht der Schulleiter, sondern die übergeordnete Behörde als Dienstvorgesetzte.


    4) Aus der Dienst- und Treuepflicht von dir als Beamten lässt sich auch eine Pflicht zur Meldung unverhältnismäßiger Arbeitsbelastungen an den Dienstherrn ableiten, die gerade darauf zielt, behördenintern Mängel in der personellen Organisation zu verdeutlichen. In dieser Situation wäre m.E. eine Überlastungsanzeige zu stellen, die v.a. dazu dient, den derzeitigen Missstand aktenkundig zu dokumentieren, wenn intern in Rücksprache mit der SL nicht bereits eine Lösung gefunden werden kann. Dann wird sich die übergeordnete Behörde damit beschäftigen müssen, Erleichterungen zu schaffen, den Wegfall bestimmter Prozesse anzuordnen oder im Ausnahmefall wirklich Mehrarbeit anzuordnen.


    PS: Da die Überlastungsanzeige idealerweise auch auf den aktuellen Arbeitsanfall, Art und Umfang der Überlastung usw. eingeht, ist die persönliche Dokumentation der Arbeitszeit so oder so ein sinnvoller (Zwischen-)Schritt, wie ich bereits beschrieben habe. Diese löst aber noch keine Zahlungspflicht des Landes aus.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    In SH sind meineswissens "nur" die Arbeitsstunden von Beamten definiert auf 41 Stunden im Durchschnitt.

    Mag sein, dass das für Beamte generell gilt.

    Für Lehrer gilt aber das Deputat, welches in Unterrichtsstunden berechnet wird. Darauf bezieht sich dann auch die "Mehrarbeit von mehr als 5 Stunden".


    "Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht....."

  • Mein Dienstherr (Schulleiter) würde eine Dokumentation sicher unterschreiben und die Mehrarbeit bestätigen.

    Der Schulleiter ist nicht dein Dienstherr, der kann sicher keine Mehrarbeit anordnen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Land so (Verzeihung) 'doof' ist, irgend einer Lehrkraft Mehrarbeit zu bezahlen, weil diese aufschreibt, wie viel sie arbeitet. Überlege, was passieren würde.

  • Du bist nicht die erste, die die mit der Beförderung verbundene zusätzliche Belastung unterschätzt hat. Auch nach achtzehnmonatiger Probezeit kann man sich offensichtlich vertun.


    Überlege dir als erstes, was du zu opfern bereit bist. Wenn die Überlastung dich krank gemacht haben wird, wird es zu spät sein. Bei uns haben dich einige A15erinnen kaputt gespielt. Dauerkrank, die Aufgaben werden nicht erledigt. Loose-Loose-Situation, möchte ich meinen. Wenn du weniger Aufgaben zuverlässig und dauerhaft erledigst, bleibst du wahrscheinlicher gesund und die Schule hat mehr davon, als nach einigen Jahren Vollgas ohne Schalten eine Nachfolgerin zu suchen.


    Sieben Minuten nach deiner Krankmeldung werden dich deine Kolleginnen vergessen haben. Deine Dienstherrin weiß eh nicht, wer du bist, und nimmt die als Aktenzeichen auf der Personalakte wahr. Dank, Lob, Hilfe wirst du nicht bekommen.

  • PS: Man kann so eine Beförderung auch wieder „rückgängig“ machen. Dienstrechtliche Details sollte deine Gewerkschaft bereit halten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In der Theorie unterliegst Du den gleichen Arbeitszeitanforderungen, wie alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Also Beamte so um die 41 h/Woche und Tarifbeschäftigte umd die 39h je nach Bundesland. ABER!

    Man hat das Ganze über das System Unterrichtsdeputate und Entlastungsstunden geregelt. D.h. irgendein schlauer Fuchs hat also irgendwann mal ausgerechnet, dass (jetzt beziehe ich mich mal auf NRW und Realschullehrer) ein Lehrer der 28 Unterrichtsstunden unterrichtet insgesamt auf 41 Arbeitsstunden die Woche kommt. Also unter Berücksichtigung aller sonstiger Pflichtarbeiten, die neben dem Unterricht so anfallen. Für Sondertätigkeiten werden dann Entlastungen gewährt, die ursprünglich mal den dafür erorderlichen Arbeitszeiten entsprechen. Das Ganze stimmt vorne und hinten nicht mehr und führt in der Praxis zu erheblichen Arbeitszeitüberschreitungen oder zu erheblichen Qualtitätseinbußen oder zu beidem. Man kann versuchen dagegen vorzugehen. Insbesondere als Tarifbeschäftigter sind die Möglichkeiten vielleicht gar nicht so schlecht. Allerdings bedeutet dies einen dauerhaften Kampf gegen die Obrigkeiten bei maximaler Qualitätseinbuße. Bevor man Dir zusätzliche Überstunden genehmigt, nimmt man eine miserable Qualität billigend in Kauf. Daher warte ich persönlich mit Sehnsucht darauf, dass ein Urteil des EugH in nationales Recht umgesetzt wird. HIernach wäre durch jeden Arbeitgebeber, die genaue Arbeitszeit für jedwede Tätigkeit mnutiös zu erfassen und zu dokumentieren. Ich weiß, dass viele von Euch dies mit graus betrachten. Ich persönlich sehe hierin jedoch die einzige Möglichkeit, der mittlerweile selbstverständlichen Arbeitszeitausbeutung Einhalt zu gebieten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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