Wieso geht man in Stufe 1 runter?
Bisher habe ich bei jeder Beförderung die Erfahrungsstufe mitgenommen. Oder meinst Du mit "Stufe" etwas anderes?
Der Weg zum Oberstudiendirektor
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Wieso geht man in Stufe 1 runter?
Bisher habe ich bei jeder Beförderung die Erfahrungsstufe mitgenommen. Oder meinst Du mit "Stufe" etwas anderes?Nee, die meinte ich. Die bleibt also?
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Sollte sie eigentlich - ansonsten macht das gar keinen Sinn.
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Also nochmal zusammenfassend, weil es "Ungläubige" gibt:
Wenn ich irgendwann nicht mehr kann oder nicht mehr mag, dann habe ich drei Möglichkeiten:1. Ich mache meinen Job halt nur noch mit der mir zur verfügenden Kraft zu Ende. Schlecht für mich und schlecht für die Schule.
2. Ich lasse mich auf einen anderen Job versetzen, wo ich keinen Schaden mehr anrichte (gibt es nicht so viele, oder?).
3. Ich beantrage eine "Rückstufung" und arbeite wieder als normale Lehrkraft (A14 statt A16). In meiner Pension werden dann meine SL-Zeiten nicht berücksichtigt.
Das System finde ich schlecht, da es Leute quasi zwingt, sich bis zum bitteren Ende noch durchschleifen zu lassen. Solange blockiert man ja auch eine sinnvolle Schulentwicklung -
Also nochmal zusammenfassend, weil es "Ungläubige" gibt:
Wenn ich irgendwann nicht mehr kann oder nicht mehr mag, dann habe ich drei Möglichkeiten:4. Du nimmst deine A16 und gehst aufs Schulamt (Schulamtsdirektor).
Dass deine SL-Zeiten überhaupt nicht berücksichtigt werden, wo steht das?
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4. Du nimmst deine A16 und gehst aufs Schulamt (Schulamtsdirektor).
Hier in OWL ist aktuell eine Stelle ausgeschrieben. Bis morgen. Ich habe drüber nachgedacht. Für ungefähr 0,2 Millisekunden. Ich wäre bescheuert, wenn ich das tun würde. Wo bliebe dann der Spaß!
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..., wo steht das?
Müsste ich raussuchen, kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten.
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Wo bliebe dann der Spaß!
Hört sich bei Flupp momentan auch nicht spaßig an.
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Für BW regelt das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg die Höhe der Pension. Im Abschnitt 2 kann man nachlesen, wie sich das Ruhegehalt berechnet. Entscheidend für die Höhe ist in der Regel die EIngruppierung der letzten beiden Dienstjahre.
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Also ich mag es, wenn geeignete KuK frühzeitig in Führung gehen wollen, manchmal gehen die Dinge dann auch sehr schnell. Meine These ist nur, dass es in der Regel kein Job ab 40 bis zur Dienstaltersgrenze ist. Ausnahmen gibt es sicherlich überall.
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Du nimmst deine A16 und gehst aufs Schulamt
Hier in OWL ist aktuell eine Stelle ausgeschrieben.
Kann man sich darauf auch mit A13 bewerben?
Ich frag für nen Freund. -
meine Kollegin hat sich mit A13 erfolgreich auf eine A15-Stelle beworben. Die Stelle (und Arbeit) erhielt sie sofort, auf Geld und Titel musste sie warten.
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Kann man sich darauf auch mit A13 bewerben?
Ich frag für nen Freund.Ähm. Hm. Nein, ich denke nicht. Aber vertrau mir: du willst den Posten nicht.
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vertrau mir: du willst den Posten nicht.
Du hast Recht, aber manchmal kann man sich seine Freunde nicht aussuchen.
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auf Geld und Titel musste sie warten
Das ist doch der Normalfall, war nur bei mir anders.
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Dass deine SL-Zeiten überhaupt nicht berücksichtigt werden, wo steht das?
Die Pension basiert auf dem Grundgehalt (+ wenigen Sonderzuschlägen) des letzten ausgeübten Amtes, sofern dieses oder ein mindestens gleichwertiges Amt vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens 2 Jahre ausgeübt wurde (vgl. §5 BeamtVG). Wenn man sich vor der Pension zurückstufen lässt, wie Flupp das ins Spiel brachte, dann ist das letzte ausgeübte Amt niedriger bewertet und die SL-Tätigkeit spielt tatsächlich keine Rolle mehr bei der Bemessung der Pensionshöhe.
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Die Pension basiert auf dem Grundgehalt (+ wenigen Sonderzuschlägen) des letzten ausgeübten Amtes, sofern dieses oder ein mindestens gleichwertiges Amt vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens 2 Jahre ausgeübt wurde (vgl. §5 BeamtVG).
Das BeamtVG gilt nicht für Lehrkräfte, sondern für die Beamten des Bundes. In BW ist das aber z.B. im Landesbeamtenversorgungsgesetz auch so wie beschrieben geregelt.
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Das BeamtVG gilt nicht für Lehrkräfte, sondern für die Beamten des Bundes. In BW ist das aber z.B. im Landesbeamtenversorgungsgesetz auch so wie beschrieben geregelt.
Das ist schon klar, ich habe dieses ausgewählt, da die Bundesländer mit hoher Sicherheit alle die gleiche Regelung haben und ich nicht 16 Landesbeamtenversorgungsgesetze zitieren wollte.
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Für BW regelt das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg die Höhe der Pension. Im Abschnitt 2 kann man nachlesen, wie sich das Ruhegehalt berechnet. Entscheidend für die Höhe ist in der Regel die EIngruppierung der letzten beiden Dienstjahre.
Ich finde es voll ungerecht.
Andererseits erzählte mir eine Freundin in BY, die als GS-Lehrerin von A12 auf A13 hochgestuft wurde (in BY geht das bei besonderer Qualifikation), dass sich das pensionstechnisch nicht groß auswirkt, obwohl sie am Ende mehrere Jahre A13 hatte. Aber vllt. haben wir es auch falsch verstanden. Ich dachte ja immer, dass jeder einzelner Bezug in einen Topf kommt, addiert und dividiert wird und am Ende ergibt sich die Pension. Ist wohl nicht so. Dann wäre es egal, welches A vorne steht. Vor allem, wer rechnet denn dann jeden Monat rückwirkend neu aus, wenn sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben?
Hieße das im Klartext, dass jemand, der am Schluss auf A16 landet, eine Pension erhält, die so hoch ist, als wäre er 30 Jahre auf A16 gewesen? Voll ungerecht!
Gebe zu, dass ich das Landesbeamtenversorgungsgesetz jetzt noch nicht gelesen habe. Brauche erst mal einen Kaffee.
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Hieße das im Klartext, dass jemand, der am Schluss auf A16 landet, eine Pension erhält, die so hoch ist, als wäre er 30 Jahre auf A16 gewesen?
Ja, ob die letzte Beförderung 5 oder 15 Jahre her ist, macht keinen Unterschied.
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