Das mit den Schnelltests dachte ich auch, ist hier aber nicht so. Ich hab die Mutter gefragt.
Edith: Ich hab bei Jabla nicht auf die Schulform geachtet, sorry.
Das mit den Schnelltests dachte ich auch, ist hier aber nicht so. Ich hab die Mutter gefragt.
Edith: Ich hab bei Jabla nicht auf die Schulform geachtet, sorry.
In den Grundschulen war das Problem, dass die PCR Tests noch positiv sein können, wenn die Kinder nicht mehr ansteckend sind bzw. als ansteckend gelten.
Meine Tochter hatte am Ende der Quarantäne einen ct Wert von über 35 und durfte wieder zur Schule, der PCR Test war aber noch positiv. Sie hätte also ggf. wochenlang für einen positiven PCR Pooltest gesorgt. So die Erklärung vom Gesundheitsamt. Da ich keine Ahnung von Bio, Chemie oder Medizin habe, kann ich das nicht weiter beurteilen.
An der weiterführenden Schule ist das mit den Selbsttests aber eine andere Situation und für mich auch erst mal nicht nachvollziehbar.
Meinst du: nach einem positiven Schnelltest in der Schule und Freitestung = nicht Bestätigung im Testzentrum wären sie beim Testen raus? Das stimmt nicht, denn sie zählen dann nicht als positiv.
Nein, Freitestung gibt es in allen Bundesländern nach einem positiven Test darfst du dich nach 5-7 Tagen je nach Bundesland freitesten und musst nicht 10 Tage in Isolation bleiben.
Susannea, deswegen fragte ich zurück (und benutzte auch das Wort "freitesten")
Bei Pepe ging es darum, dass Kinder in der Schule positiv getestet sind, dann im Testzentrum aber negativ und dann wieder zurück zur Schule gehen. DAS ist aber kein "Freitesten" gewesen. Das war nur die Kontrolltestung, die dann negativ war. D.h. weiter Teilnahme am Pooltest in der Grundschule. Jabla benutzte den "Freitesten"-Begriff aber in dem Zusammenhang.
Freitesten heißt (wie du schreibst) nach 7 Tagen Isolation (bzw. nach 5 in Quarantäne). Nach dem Freitesten aus der Isolation zählt man als genesen und macht 8 Wochen (in NRW) den Pooltest nicht mit.
Jabla benutzte den "Freitesten"-Begriff aber in dem Zusammenhang.
Sehe ich anders, da stand ja Freitesten nach einer Infektion, nicht nach einem positiven Test.
Ich denke da gehen eben zwei Sachen durcheinander.
Ich verstehe es aber wie gesagt klar nach Isolation, weil Infektion.
Nach dem Freitesten aus der Isolation zählt man als genesen und macht 8 Wochen (in NRW) den Pooltest nicht mit.
Nein, als genesen zählst du erst ab dem 29 Tagen nach dem positiven PCR, da kommt gerade einiges durcheinander.
Wie gesagt: Jabla bezog sich auf die von Pepe geschilderte Situation. Daher hatte ich zur Klarstellung das Wort "freitesten" benutzt und entsprechend definiert. Wobei der Gebrauch des "=" an dieser Stelle auch nicht korrekt war. Ich weiß.
(Spielt aber auch keine Rolle, ob du das anders siehst. Ich weiß, du willst darauf hinaus, dass ich das von mir beschrieben kein Freitesten ist. Und ich habe dir gesagt, dass ich das weiß. Also: alles okay. *schulterzuck*)
Bzgl. "Genesen":
laut der SchAusnahmV ist ein Genesener, eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Wenn du positiv warst und dann im Anschluss einen negativen Test hast, zählst du als Genesen.
Und als Genesen nimmst du 8 Wochen nicht am Pooltest teit.
laut der SchAusnahmV ist ein Genesener, eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Wenn du positiv warst und dann im Anschluss einen negativen Test hast, zählst du als Genesen.
Und als Genesen nimmst du 8 Wochen nicht am Pooltest teit.
Auf dem Genesennachweis steht aber drauf, dass er eben erst ab dem 29. Tag gültig ist.
Auf dem Genesennachweis steht aber drauf, dass er eben erst ab dem 29. Tag gültig ist.
Dann beschwer dich bitte beim Schulministerium NRW. Die schreiben es auch so.
Zitat(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.
Darauf bezog ich mich.
Wir haben die genesenen SuS auch acht Wochen nicht am Lolli-Test teilnehmen lassen. Das alles ändert sich ja nun vollständig mit dem neuen Testverfahren in NRW. habt ihr da schon genaueres geplant? Wie haltet ihr nach, wer von den Kindern als immunisiert gilt? Fragen über Fragen.....
Tendenziell gar nicht.
Bei uns hat sich bisher gezeigt, dass alle geimpften Kinder an den Pool-Testungen weiter teilnehmen. Ich nehme an, dass sie das auch weiterhin machen werden. Die Tests bekommen sie ja.
Die genesenen Kinder (i.S.des MSB) halten wir eh fest. Aber auch da (siehe oben): die nehmen alle wie selbstverständlich parallel an einem Schnelltest teil.
Also: wir teilen demnächst jede Woche an jedes Kind 3 Tests aus und gut ists. Ein Schulkonferenzbeschluss zum Testen vor dem Unterricht liegt auch noch nicht vor. Ob wir den wollen, weiß ich auch noch nicht. Ich vertraue unseren Eltern 100%ig.
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Generell wurde uns gesagt: entweder bekommen wir den Impfstatus genannt oder man bekommt Tests und muss die Bescheinigung vom Ministerium unterschreiben.
Dann beschwer dich bitte beim Schulministerium NRW. Die schreiben es auch so.
haben wir ja schon an anderer Stelle (mit der Testvariante) festgestellt, dass die Schreiben scheinbar nicht wirklich sinnvoll sind. Habe ja auch nicht gesagt, dass es bei dir, sondern allgemein da wohl durcheinander geht und ja, der Satz ist und bleibt Unsinn in dem Schreiben.
Bei uns gilt bei Genesenen ebenfalls, dass positive Tests 8 Wochen lang nicht zählen, weil man davon ausgeht, dass die Tests noch auf die vorausgegangene Infektion anschlagen könnten. Absurderweise sollen sie vorerst aber trotzdem weiter mittesten (ohne Konsequenzen halt)..
Ich kenne die Schulmail aus dem Hause Gebauer nicht, muss aber sagen, dass die Meldung auf der Seite des Bildungsministeriums NRW irreführend ist.
Überschrift und Inhalt der Meldung passen nicht zusammen.
Die Überschrift lautet: "Testverfahren in den Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen."
Wer also an einer weiterführenden Schule eingesetzt ist, der denkt doch, dass ihn die Meldung nicht betrifft. Liest man die Meldung dennoch, dann stellt man fest, dass ein nicht unerheblicher Teil des Inhalts aus Änderungen für ALLE Schultypen besteht, nämlich bzgl. der Impfpflicht für Immunisierte.
Wie kann man nach zwei Jahren Corona noch derart schlecht kommunizieren?
Betreff in den Schulmails:
Zitatmsb2202_1701 - Änderung der Testverfahren in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen
und
Zitatmsb2202_1702 - Informationen zu Entlastungsmaßnahmen in den Grund- und Primusschulen
Klar und deutlich
Also ist das nur ein Fehler auf der Seite des Bildungsministeriums.
Dort findet sich nur eine Mitteilung unter dem o.g. Titel vom 17.02.2022. Eine zweite vom 16.02. hatte nur den sturmbedingten Unterrichtsausfall zum Gegenstand.
Es musste im Beitrag 634 richtigerweise Testpflicht für Immunisierte, nicht Impfpflicht heißen. Man wird ja schon ganz kirre
Ich überlege gerade, ob man den Pooltest morgen (und am Mittwoch) überhaupt noch ernsthaft durchführen sollte, denn eine Woche später ist ja in NRWs Grundschulen sowieso alles egal... Vielleicht machen wir uns ja auch einen Spaß draus.
Zur Information der Eltern wegen der Änderung des Testverfahrens an Grundschulen gibt es bisher nur diesen Elternbrief von Yvonnsche. Gibt es etwas Ähnliches auch in "einfacher" Sprache oder sogar in anderen Sprachen? Ohne das übliche Geschwurbel?
Interessant finde ich diese Aufforderung der Ministerin: "Ich appelliere an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, sich selbst,sofern dies bislang noch nicht geschehen ist, impfen zu lassen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kinderärzten über die Möglichkeit einer Impfung Ihrer Kinder."
Den Schulen wurde untersagt, die Familien zur Impfung aufzufordern... Und die hätten sicher mehr Einfluss.
Hallo zusammen,
Nachdem in NRW geimpfte Schüler freiwillig 3 Tests pro Woche mit nach Hause bekommen können(Grundschule) bekommen wir geimpften Lehrer ab nächster Woche gar nichts mehr, erklärte meine Schulleiterin heute...... ist das nicht ...
bescheuert???
Den Schulen wurde untersagt, die Familien zur Impfung aufzufordern...
Ist das so?
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