Schulbeginn im Januar 2022 - mit und ohne Döner

  • Hier ist der Standardfall neuerdings: positiver Test in der Schule, negativer Bürgertest aus irgendeinem Testzentrum -> Schüler sitzt teilweise noch am gleichen Tag wieder im Unterricht.

    Das ist nicht erlaubt, da muss die Schulleitung den Schüler des Geländes verweisen und das Gesundheitsamt informieren. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Schultests hat man sich in NRW in die Isolation zu begeben. Man darf nur zum Testen heraus - und freitesten gar am gleichen Tag mit einem Bürgertest geht gar nicht.

  • Das ist nicht erlaubt, da muss die Schulleitung den Schüler des Geländes verweisen und das Gesundheitsamt informieren. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Schultests hat man sich in NRW in die Isolation zu begeben. Man darf nur zum Testen heraus - und freitesten gar am gleichen Tag mit einem Bürgertest geht gar nicht.

    Doch

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    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Ich bezog mich auf die Paragraphen 1 (8) und 3 (3) der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung:


    "(3) Hat ein Test im Rahmen der Testung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung [= Schultestung] ein positives

    Testergebnis, soll unter Nutzung des Anspruchs gemäß § 4b Satz 1 der Coronavirus-

    Testverordnung umgehend ein bestätigender PCR-Test erfolgen."


    Allerdings widerspricht dem (irgendwie symptomatisch für die jetzige Situation in NRW) der neu formulierte § 13 (1). Hier würde ich mich allerdings fragen, ob der Begriff "positiver Coronaselbsttest" nicht anders aufzufassen ist als der Begriff "beaufsichtigter Coronaselbsttest", wie er für Schultestungen verwendet wird. So ließe sich der Widerspruch auflösen. Ich gebe aber zu, dass meine sehr apodiktische Aussage vorhin so nicht zutreffend war.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nicht erlaubt, da muss die Schulleitung den Schüler des Geländes verweisen und das Gesundheitsamt informieren. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Schultests hat man sich in NRW in die Isolation zu begeben. Man darf nur zum Testen heraus - und freitesten gar am gleichen Tag mit einem Bürgertest geht gar nicht.

    Ähm, das ist aber das übliche Vorgehen.


    Am Beispiel der Grundschule:

    - Pooltest ist positiv

    - Am nächsten Tag: Schnelltest

    - Wenn der bei einem Kind positiv ist, wird das Kind abgeholt

    - Die Eltern fahren nun mit dem Kind zur Bestätigung zum Testen. PCR-Test (empfohlen bei ungeimpften) bzw. Schnelltest im Testzentrum (empfohlen bei Geimpften ... laut Gesundheitsministerium)

    - Wenn der Kontrolltest (PCR oder Schnelltest) negativ ist, zählt das Kind als negativ und kann zurück kommen. Auch am gleichen Tag.


    Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. ich formuliere es mal so: wenn ich einen negativen Test bräuchte, wüsste ich, zu welchem Testzentrum ich gehen müsste.


    Zitat

    Meinetwegen könnte man das Testen daher komplett aussetzen und die Unterrichtszeit sinnvoller nutzen.

    Die Konsequenz sollte eher sein: nach einem positiven Schnelltest MUSS ein PCR-Test gemacht werden. Zur Bestätigung. Kein Schnelltest.

  • Ähm, das ist aber das übliche Vorgehen.

    Ich spreche vom beaufsichtigten Coronaselbsttest, nicht vom Pooltest (siehe #604) und bezog mich auf die Situation an weiterführenden Schulen. Wie oben geschrieben, ist der Kenntnisstand insbesondere in Bezug auf Grundschulen aber offensichtlich veraltet.

    Dass das hanebüchener Unsinn ist, zumal vermutlich jeder eine Teststelle in seiner Stadt kennt, wo man garantiert einen negativen Test bestätigt bekommt, muss dann vielleicht noch einmal gesagt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich spreche vom beaufsichtigten Coronaselbsttest, nicht vom Pooltest.

    Da gilt das auch.


    Zitat von Infoblatt Schule vom Gesundheitsministerium vom 04.02.2022, Seite 1

    Handelt es sich um einen positiven beaufsichtigen Selbsttest (egal ob dieser als erster Test oder zur Auflösung eines Pooltests erfolgte), muss ihr Kind bereits in der Schule möglichst direkt von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert werden und ist verpflichtet, in einer Teststelle oder bei einem Arzt unverzüglich einen zertifizierten Coronaschnelltest oder PCR-Test (Kontrolltest) durchführen zu lassen.

    Denn der Selbsttest alleine reicht zur Begründung einer gesetzlichen Isolierungspflicht nicht aus.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht wirklich, oder? Ist doch genau falschrum.

    Schnelltests zeigen doch oft bei Geimpften nicht mehr an.

    Das hatte ich mir auch gedacht. Steht aber in der im vorherigen Beitrag verlinkten Datei vom Gesundheitsministerium so drin.

    Ich habe mich da auch gefragt, welche Experten denn da sitzen, die nicht wissen, dass Schnelltests bei Geimpften mit einer Omikron-Infektion eher selten anzeigen.

    Zitat

    Für alle Schülerinnen und Schüler mit einem vollständigen Impfschutz hat ein PCRTest dagegen derzeit keine Relevanz, so dass hier ein zertifizierter Coronaschnelltest (z.B. beim Arzt oder in einer Teststelle) ausreichend ist, um die Infektion zu bestätigen.


    Da stehen aber noch andere witzige Sachen drin. Z.B. dass die Quarantäne nicht neu startet, wenn man im eigenen Haushalt ein weiteres positives Familienmitglied hat.


    Oder dass man sich doch bitte mit einem Schnelltest freitesten soll, weil dann das Ergebnis schneller vorliegt.


    Oder dass die 5 Tage (Quarantäne) bzw, 7 Tage (Isolation) bis zum freiwilligen Freitesten für Schüler nicht freiwillig ist. Aufgrund der Schulpflicht müssen sie sich freitesten.

  • Da stehen aber noch andere witzige Sachen drin. Z.B. dass die Quarantäne nicht neu startet, wenn man im eigenen Haushalt ein weiteres positives Familienmitglied hat.

    Das gilt ja leider inzwischen leider in vielen Bundesländern so.



    Oder dass die 5 Tage (Quarantäne) bzw, 7 Tage (Isolation) bis zum freiwilligen Freitesten für Schüler nicht freiwillig ist. Aufgrund der Schulpflicht müssen sie sich freitesten.

    Das ist hier im Schreiben vom Gesundheitsamt nicht mal mehr drin, dass es überhaupt geht. :hitze:


    Aber hej, ich habe nun schon von meinem Jüngsten das Genesenen-Zertifikat, weil wir den PCR (wo das positive Ergebnis 10 Minuten davor kam nach nur ca. 6h) in der Apotheke haben machen lassen.

  • Da gilt das auch.

    Danke, kleiner gruener frosch für die Datei. Die ist an mir vorbeigegangen. Wie gesagt, ich war von der älteren Lage ausgegangen - vielleicht habe ich die Änderung auch unbewusst ignoriert, weil ich gerade aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskomme: Die SchülerInnen haben in der Vergangenheit mehrfach berichtet, welche Teststellen sie aufsuchen, um garantiert einen negativen Test zu bekommen, damit sie für das Wochenende ein entsprechendes Zertifikat erhalten... Ich bin fassungslos und frage mich, ob man hier remonstrieren könnte, wenn ein Kind tatsächlich auf diesem Wege fast unmittelbar nach einem positiven Schultest wieder im Klassenraum sitzt. Würde aber vermutlich nichts bringen, es ist Durchseuchung angesagt.

    • Offizieller Beitrag

    weil ich gerade aus dem Kopfschütteln nicht mehr herauskomme:

    Ging mir ähnlich, als ich die Mail bekam.

    Ich bin fassungslos und frage mich, ob man hier remonstrieren könnte, wenn ein Kind tatsächlich auf diesem Wege fast unmittelbar nach einem positiven Schultest wieder im Klassenraum sitzt. Würde aber vermutlich nichts bringen, es ist Durchseuchung angesagt.

    Wahrscheinlich nicht. Vielleicht weiß WillG das. Aber ich hatte mal überlegt, im Herbst gegen die Aufhebung der Maskenpflicht zu remonstrieren. Nach Rücksprache mit dem Schulamt habe ich es gelassen, weil mir gesagt wurde, dass man gegen die Corona-Betreuungsverordnung etc. nicht remonstrieren könne. Da ginge nur eine "Normenkontroll-Klage" (?) oder so ähnlich. ich denke, dass ist hier genauso.


    Aber - zum Kotzen ist es.

  • Und wenn man dem Kind, das mit dem negativen Test von der Teststelle kommt, nochmals einen schuleigenen Schnelltest machen lässt???;)

    (Und der dann wieder positiv ist?)

  • Und wenn man dem Kind, das mit dem negativen Test von der Teststelle kommt, nochmals einen schuleigenen Schnelltest machen lässt??? ;)

    (Und der dann wieder positiv ist?)

    Daran habe ich vorhin auch gedacht. Aber die Corona-Betreuungsverordnung sieht nur drei Tests pro Woche mit grundsätzlich 48 Stunden Differenz vor, und das auch nur, wenn kein Bürgertest vorgelegt wird. Das heißt, die Eltern könnten sich querstellen und würden Recht bekommen.

  • Hm, ja, komisch. Die Tests taugen eh nicht viel, bei nicht sehr hoher Virenlast. Bei Omikron sind sie nochmal unempfindlicher. Wenn dann ein Test ausschlägt, sollte man hellhörig werden. Im Zweifelsfall hat man es mit einer Virenlast zu tun, die sich gewaschen und gekämmt hat.


    Es bleibt, dass wir uns um uns selbst kümmern. Impfen und Maske. Und lüften.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und hier ist es nun noch besser:

    Nach einer Infektion "freigetestete" SuS SOLLEN(!) sich in der Schule einen Monat lang nicht mehr testen. Grund: es gab mehrfach die von pepe beschriebene Situation.

    Übrigens Anweisung vom Gesundheitsamt.

    Also kurz gesagt, nachdem Tests angezeigt haben was sie ja anzeigen sollen werden sie einfach nicht mehr gemacht......

    Kann mich bitte ganz schnell ein Ufo entführen?

  • Doch, in der Grundschule dürfen Genesene nicht am Lolli Test teilnehmen. So stand es in einer Mail und so wurde es bei der Freundin meines Kindes auch gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Effi, an der Grundschule stimmt das mit den Lolli-Tests. Aber die Genesenen dürfen (müssen?, ich müsste nachschauen - unsere machen das von sich aus) dabei parallel einen Schnelltest machen.


    Jabla ist aber am Gymnasium, wo es in NRW nur Schnelltests gibt. Daher meine Frage. Denn die Schnelltests dürften sie dort ja auf jeden Fall mitmachen.


    Nach einer Infektion "freigetestete" SuS SOLLEN(!) sich in der Schule einen Monat lang nicht mehr testen. Grund: es gab mehrfach die von pepe beschriebene Situation.

    Meinst du: nach einem positiven Schnelltest in der Schule und Freitestung = nicht Bestätigung im Testzentrum wären sie beim Testen raus? Das stimmt nicht, denn sie zählen dann nicht als positiv.

    Das Nicht-Testen im Pooltest bezieht sich nur auf Kinder, die in Isolation waren, weil sie krank waren.



    ------


    Nachtrag: ich habe gerade mal in der Corona-Betreuungsverordnung nachgeschaut. Da steht wirklich nichts davon, dass sich genesene parallel per Schnelltest testen lassen sollen. Aber in der wöchentlichen Cosmo-Abfrage für die Grundschulen wird explizit gefragt, wie viele Kinder in der Woche einen Schnelltest statt einem Pooltest gemacht haben. Daher: möglich ist es.

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