Hallo an alle, die schon mal einen Ref.Antrag ausgefüllt haben! Sitze gerade davor und verzweifle: was zum Teufel ist BESTANDTEILE DES NAMENS, was soll ich da schreiben?
Oder eine eheähnliche Gemeinschaft? Ich ziehe mit meinem Freund zusammen, und da er sich bei der Bundeswehr verpflichtet hat und zum 01.07 nach Düsseldorf versetzt wurde, ziehe ich nun auch von Ba-Wü nach NRW. Wo soll ich das erwähnen, soll ich das überhaupt erwähnen? Gehört das dann in die Sparte EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT oder nicht? und was muss ich dann für Formulare beilegen, die Anmeldung in der gleichen Wohnung?
Kennt ihr noch andere Tricks und Tipps um seine Wünsche durchzusetzen?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar!!!!
Grüße Inna 8)<br>
HILFE für Ref.Antrag
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Hallo Inna!
Also bei "Bestandteile des Namens" ist meines Wissens so etwas wie "von" gefragt - wenn du das nicht hast (wer hat das schon ?): einfach freilassen.
Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst ist das in der Tat eine eheähnliche Gemeinschaft (ich nehmen mal an, er ist nicht nur dein bester Kumpel ) Würde ich auf jeden Fall miteinbringen, da das einen Sozialpunkt (zumindest in NRW) gibt und deine Chancen auf dein Wunschseminar erhöht. Vor zwei Jahren war es auch noch völlig egal, wie lange man zusammenwohnt, mag aber sein, dass sie da inzwischen etwas verändert hat. Belegen musst du deine eheähnliche Gemeinschaft durch die Meldebescheinigungen von euch beiden, den Mietvertrag und eine eidesstattliche Versicherung, die ihr beide unterzeichnet (Inhalt: Hier mit versichern wir, Frau... und Herr...., an Eides statt, dass wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben (oder so ähnlich). Vorsicht nur bei kath. Religion als Fach
LG
RR<br> -
Es kann sein, dass ich mich täusche: Aber bezeichnet man mit einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht eine gleichgeschlechtliche Ehe? Bin mir aber nicht sicher...<br>
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hallo,
eine eheähnliche gemeinschaft ist nicht von den geschlechtern abhängig, sondern von der art und weise des zusammenlebens, das heißt konkret, dass man mit seinem partner in einem haushalt wohnen sollte und beide schriftlich bestätigen, dass sie wie ein ehepaar zusammenleben, nur ohne trauschein, bei meiner freundin wollten sie zudem hören, dass die hochzeit nach dem referendariat erfolgen wird...
schnuppe 8)<br>
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Zitat
Es kann sein, dass ich mich täusche: Aber bezeichnet man mit einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht eine gleichgeschlechtliche Ehe? Bin mir aber nicht sicher...Das was du meinst heißt "Lebenspartnerschaft". Verwirrend. Aber da die Ehe papstgewollt ist und die Lebenspartnerschaft nicht und es zudem zwischen der Lebenspartnerschaft und der eheähnlichen Gemeinschaft noch Unterschied gibt, ist es nötig, da immer andere Begriffe für zu haben. Alles klar?
Zitat
Hallo Inna!Also bei "Bestandteile des Namens" ist meines Wissens so etwas wie "von" gefragt - wenn du das nicht hast (wer hat das schon ?):
Iche, iche. Ich hab das aber bisher immer neben den Vornamen geschrieben, so wies im Telefonbuch steht. Oder manchmal auch vor den Nachnamen, je nachdem wieviel Platz im Formular wo ist und wie ich grad lustig bin. (Bei offiziellen Sachen immer wie im Telefonbuch.) Jedenfalls müssen die Leute jetzt immer 2mal suchen, ob ich unter "v" oder dem Anfangsbuchstaben meines Nachnamens zu finden bin.
Und die Kinder kommen durcheinander und hängen das "von" nun auch an die Namen anderer Lehrerinnen. Bis zum Ende des Schuljahres war das halbe Kollegium auch so weit. Du siehst, man kann Spaß haben im Referendariat.Grußvon
von Conni<br> -
Zitat
Belegen musst du deine eheähnliche Gemeinschaft durch die Meldebescheinigungen von euch beiden, den Mietvertrag und eine eidesstattliche Versicherung, die ihr beide unterzeichnet (Inhalt: Hier mit versichern wir, Frau... und Herr...., an Eides statt, dass wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben (oder so ähnlich).
Ich krame diesen thread mal raus, weil ich jetzt auch grad über den Ref.-Unterlagen brüte. Dort steht im Zusammenhang mit "eheähnlicher Gemeinschaft":
ZitatNachweise für...
...Bewerberinnen und Bewerber, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. (Als Nachweis ist eine von dem Bewerber rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über eine eheähnliche Gemeinschaft notwendig sowie eine Bescheinigung der Meldebehörde, aus der hervorgeht, dass beide Personen unter der angegeben Anschrift einen gemeinsamen Haushalt führen.)Ronja, du schreibst ja noch etwas über den gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag, von dem hier in meinen Unterlagen ja nicht die Rede ist. Mein Problem: In der Meldebehörde stellt man nur Ehepaaren, aber nicht "wild" zusammenlebenden Paaren eine gemeinsame Meldebescheinigung aus (die im Beiblatt zum Ref. aber gefordert wird). Jedenfalls ist mir das gestern im Bürgerbüro gesagt worden. Du schreibst ja auch selbst von Meldebescheinigungen (also nehme ich an, daß das schon immer so war). Aus denen geht aber nur hervor, daß die Anschrift dieselbe ist. Eine gemeinsame Haushaltsführung kann zwar unterstellt, aber nicht bewiesen werden. Das wäre natürlich durch einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag aufzufangen. Nur: in meinem speziellen Fall ist der Mietvertrag nur von meiner Freundin - sorry: Lebensabschnittsgefährtin
- unterschrieben & ich bin zu ihr gezogen. Da wir ohnehin in den nächsten Monaten umziehen wollen (wir brauchen entschieden mehr Platz), bin ich gar nicht erst in das Mietverhältnis eingestiegen.Hat jemand Erfahrungswerte darüber, wie es aussieht, wenn nur die Meldebescheinigungen und eine eidesstaatliche Erklärung abgegeben werden?
Gruß, ph.
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Hallo Philo!
Mit Erfahrungswerten wie es ohne den Mietvertrag läuft, kann ich leider auch nicht dienen. Allerdings bin ich mir gar nicht so sicher, ob der Mietvertrag wirklich verlangt war, oder ob wir den nur als zusätzlichen Beweis, also "zur Sicherheit"
, beigelegt haben. Meines Erachtens müssten die Meldebescheinigungen und die eidesstattliche Erklärung ausreichen. Lebt ihr denn in einem Mietshaus mit mehreren Parteien, so dass es von den Voraussetzungen so sein könnte, dass ihr an der gleichen Adresse wohnt, aber eben nicht zusammen? Und selbst wenn: sogar in einem Einfamilienhaus könnte man ja eine WG gründen und jeweils den Mietvertrag unterschreiben.... Von daher denke ich, dass die eidesstattliche Erklärung das größte Gewicht haben müsste.Drücke die Daumen, dass es klappt!
LG
Ronja -
Mist, das kommt davon, wenn man "nur mal eben schnell" ins Forum schaut - jetzt ist mein Essen angebrannt.....
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Danke für deine schnelle Antwort! Ich hoffe auch mal, daß es reicht. (Es handelt sich in der Tat um ein größeres Mehrparteienhaus mit (i.d.R. vermieteten) Eigentumswohnungen. Von daher wäre es theoretisch möglich, daß wir in getrennten Wohnungen logierten, faktisch ist dem aber nicht so. Das Problem ist nur: Wie weise ich dieses Faktum nun nach (ohne von 2 Personen unterschriebenen Mietvertrag)?)
Hier springt m.E. die eidesstattliche Erklärung ein, die ja gewissermaßen die Fakten untermauert (und einen selbst haftbar macht). Außerdem ist eine "eheähnliche Gemeinschaft" ohnehin nur indirekt nachweisbar, denn die im Gesetzestext geforderte "innere Bindung" läßt sich ja nur beteuern, aber nicht beweisen.
Tut mir leid um dein Essen.
gruß, ph.
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Jau - das sehe ich ganz genau so.
LG Ronja
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Hat sonst noch jemand Erfahrungswerte zu dieser Thematik - speziell im Zusammenhang mit der Bezirksregierung Köln?
Danke schonmal.
gruß, ph. -
So, die Rückmeldung von der Bezirksregierung ist da.
Die gute Nachricht: meine Bewerbungsunterlagen sind vollständig. Die schlechte: Obwohl ich die im Begleitschreiben geforderten Unterlagen (Meldebescheinigung, eidestasttliche Erklärung) beigebracht habe, wird die eheähnliche Gemeinschaft mit meiner Freundin nicht anerkannt.Ich hatte noch keine Gelegenheit, die Sachbearbeiterin diesbezügl. zu kontaktieren, weil ich das Schreiben erst heute nachmittag gelesen habe.
Welche Gründe könnte es geben, die Anerkennung zu verweigern?
ratlos und etwas erzürnt (weil schon die Meldebescheinigung ein paar Euro kostet), ph.
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@Philosphus: Och, der niedliche Avatar ist weg! Geht mich ja nix an, aber der mit der roten nase war viel süßer
Gruß Anna
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Zitat
@Philosphus: Och, der niedliche Avatar ist weg! Geht mich ja nix an, aber der mit der roten nase war viel süßer
Gruß Anna
anna, glaubst du WIRKLICH, philo wolle süß sein bzw. einen süßen avatar haben?!?
lg,
grundschullehrerin -
Hmhm...
verstehe ich das richtig: nicht anerkannt ohne Begründung? Kann mir nur vorstellen, dass die Behörde gerne einen gemeinsamen Mitvertrag vorliegen hätte, den du ja nun nicht hast. Kannst du da nicht etwas machen?
Lg -
Zitat
Kann mir nur vorstellen, dass die Behörde gerne einen gemeinsamen Mitvertrag vorliegen hätte, den du ja nun nicht hast. Kannst du da nicht etwas machen?
Ich werde morgen mal bei der zuständigen Sachbearbeiterin anrufen und mir die Begründung geben lassen.
@ Anna und Grundschullehrerin: ist dieser Teufel süß genug?
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Ich bin zwar nicht gemeint, aber ich fand den vorherigen besser. Wo bekommst du die her?
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Zitat
@ Anna und Grundschullehrerin: ist dieser Teufel süß genug?
wegen mir braucht er nicht süß zu sein...
mein avatar ist ja auch nicht süß...
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Hi philosophus und Grundschullehrerin!
Ihr wollt nicht süß sein? Das dachte ich mir fast Aber ein wenig witzig sollen die, glaube ich, schon sein, oder? Ich fand den vorher von dir, Grundschullehrerin, auch sehr witzig, die Comiclady mit dem riesen Gebiss....
Den neuen Teufel finde ich auch süßer und lustiger als den von vorhin, aber der Philosophus mit der roten Nase war unschlagbar!!!
Jaja, es macht viel mehr Spaß, sich mit diesen ulkigen Bilderchen zu beschäftigen als Unterricht vorzubereiten.
Vielleicht lasse ich mir auch mal ein witzigeres avatar einfallen. Falls jemand noch extra witzige Avatarpages kennt ....also, nochmal Grüße an die Avatarwechsler/innen
LG Anna
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