Zweitversuch Referendariat

  • Hallo,


    Ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich eine Zusage aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz und habe mal online recherchiert wie es mit einem Zweitversuch ist (der hoffentlich nicht nötig sein wird). Aber interessehalber. Und zwar steht auf der Seite von Rlp, dass es um 6 Monate verlängert werden kann bei Nichtbestehen. Die Aussagen auf der Seite vom Saarland sind dagegen leider sehr nichtssagen (siehe: https://www.gew-saarland.de/in…riat/78-a-z#verlaengerung unterm Punkt Wiederholung).

    Nun wollte ich mal fragen, ob es grundsätzlich die Möglichkeit gibt um 6 Monate zu verlängern in diesem Fall oder ob dies nur in wenigen Regionen möglich ist.


    Also wenn jemand etwas zum Saarland oder allgemein weiß, wäre ich sehr dankbar!!

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • In der von dir verlinkten Info steht doch klar drinnen, unter welchen Umständen im Saarland der Vorbereitungsdienst um bis zu 6 Monate verlängert werden kann (z. B. wegen Erkrankung) oder wird (Nichterreichen des Ausbildungsziels). Was daran erscheint dir nichtssagend, unklar oder unverständlich?


    Zumindest in BW gibt es eine entsprechende Regelung, falls deine etwas unklar formulierte Frage ob das allgemein gelte sich auf andere Bundesländer bezogen haben sollte. Wenn nicht : Bitte formuliere dein Anliegen noch einmal klar und verständlich, danke.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Entschuldige die Unklarheit meiner Frage. Ich habe nur gehadert mit der Fomulierung, wieso der Dienst verlängert werden kann (Krankheit etc.). Danach stand erst der Punkt mit dem Nichterreichen des Ausbildungsziels. Nun fragte ich mich deshalb, ob ein Nichterreichen ohne die vorher genannten Gründe, also aufgrund mangelnder Leistung beispielsweise, ebenso eine Verlängerung rechtfertigt oder ob die vorher genannten Punkte ebenso erfüllt werden müssen.

  • Nein, das sind getrennte Verlängerungsgründe. Wer wegen Krankheit verlängern muss um 6 Monate kann damit ggf. durch einen Zweitversuch noch einmal bis zu 6 Monate Zwangsverlängerung bekommen. Die erstgenannten Gründe sind solche, die nicht zwangsläufig infolge eines Zweitversuchs zur Verlängerung führen obgleich sie einen solchen zur Folge haben können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Schön, dass ich dir so schnell und einfach weiterhelfen konnte. Alles Gute für deine Entscheidung und den Start ins Ref.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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