Alles anzeigenDa gab es inzwischen eine Änderung (RdErl. d. MK v. 29. 5. 2020 zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung
personenbezogener Daten")
Vorher mussten sie zwingend zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind, aufbewahrt werden.
An meiner Schule wird auf das allgemeine Einsammeln und Archivieren entsprechend verzichtet. Einige Kolleg*innen machen es aber wohl noch zur Sicherheit, für den Fall, dass doch mal einer klagen/widersprechen will.
Vielleicht werden die zurückgegebenen Klausuren ja mittlerweile bei uns direkt nach Schuljahresende vernichtet. Das weiß ich - ehrlich gesagt - nicht. Ich habe sie zumindest auch zum Ende der letzten beiden Schuljahre auf den Stapel bei uns im Lehrerzimmer gelegt. Zu Ferienbeginn kümmert sich unser Sekretariat dann um den Verbleib und wir Lehrkräfte sind (fein) 'raus .