Täuschungsversuch KA von Schüler nachträglich verändert

  • Es kam keine 6 raus, bei keinem Schüler.

    Oh Danke, ich hatte dich offensichtlich falsch verstanden. Beim nochmaligen Lesen des ursprünglichen Beitrags ist's aber auch klar, ich habe wirklich nicht genau gelesen.

  • Und was kommt:


    Mecker mecker - darf sie überhaupt scannen? was, wenn sie die Scans bearbeitet hat? Wie oft kommt sowas schon vor, eine Nichtigkeit im Beruf!

    Sie hat wohl kein Privatleben mehr, wenn sie auch noch Klassenarbeiten scannt. Geht ihr Datenträger online? Hat er ein Passwort?

    Der Tonfall in dem von dir genannten Punkt ist nicht rechthaberisch; emotional wurde es eher bei der Frage, ob ein "ungenügend" gerechtfertigt ist. Da haben sich aber eher KollegInnen aufeinander eingeschossen als auf dich, wie schon zuvor jemand richtig bemerkt hat. Vielmehr finde ich den Hinweis, dass man sich aus Datenschutzgründen fragen muss, ob das Scannen erlaubt ist (ich würde sagen: Ja, wenn die Daten nach Ende der Widerspruchsfrist gelöscht werden.), durchaus sinnvoll. Früher hieß es immer: Dummheit ist kein Dienstvergehen, wenn es einem an den Kragen geht, geht das immer über eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich gebe mal den Tipp ab: Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen kommen über kurz oder lang dazu. Und wenn ein Vorwurf aus dieser Richtung kommt, ist es gut, das für sich argumentativ durchdacht zu haben.

  • Es ist so furchtbar lehrertypisch ständig irgendwas zu meinen, was man doch mal sollte oder müsste anstatt nachzuschauen, was so geschrieben steht und welchen Handlungsspielraum man wirklich hat.

    Ist es eigentlich auch lehrertypisch, zu sagen, was lehrertypisch ist?


    Würde mich wundern, wenn es in der Schweiz eine Verordnung gäbe, die das Informieren von Eltern verbietet, aber ich stelle es nicht in Abrede. Erziehung ist nunmal zum Gutteil Ermessenssache, auch in der Schule. Deswegen sind auch in den Gesetzen immer Wörtchen dabei wie "schwerwiegend", die Auswertungsspielraum lassen.


    Mir ist nicht klar, warum du unbedingt Recht behalten willst, dass genau dein Weg richtig ist. Andere würden die Eltern kontaktieren, ist das so schwer auszuhalten?

  • Du bist gerade die einzige, die unbedingt Recht behalten will. Dass ich schrieb "mein Weg" sei der einzig richtige, entspringt allein deiner Phantasie. Es gibt im fraglichen BL offenbar eine Weisung, dass die Eltern im Falle des Verhängens einer Strafarbeit gegenüber dem (minderjährigen) Schüler zwingend zu informieren sind. Bei uns gibt es keine solche Weisung, das ist ein Faktum. Die Eltern müssten zwingend erst bei einem temporären Schulausschluss kontaktiert werden. Dass ich als betroffene Fachlehrperson im Regelfall gar nicht mit den Eltern kommuniziere sondern das Aufgabe der Klassenlehrperson ist, ist auch ein Faktum. Ich "sollte" also per Definition gar nichts in dem Zusammenhang, ausser eben die KLP* und allenfalls die SL informieren. Das entnehme ich den für mich gültigen Reglementen.


    Hier geht es um das Abklären von Verbindlichkeiten auf der einen Seite, dazu hat Flupp einiges Nützliches schreiben können, sie arbeitet auch in BaWü. Auf der anderen Seite geht es um Meinungen, gekennzeichnet mit "ich würde". Du würdest so, ich würde anders. Es ist mir vollkommen egal, ob du mein würden für gut befindest oder nicht. Das bildest du dir ein, dass ich an der Stelle Befindlichkeiten habe. Das einzige, was mich initial gestört hat - und das schreibe ich jetzt zum dritten mal - ist die überzogene Kriminalisierung des Vorfalls. Mit dieser Ansicht stehe ich hier nicht alleine da. Musst du eigentlich jede Diskussion grundsätzlich auf die persönliche Ebene ziehen und wenn ja, warum?


    *Edit: In dieser Funktion würde ich den Vorfall beim nächsten Elterngespräch thematisieren falls er denn zu einem allgemein problematischen Verhalten des Schülers passt. Falls dem nicht so ist, würde ich es wohl gut sein lassen. Sicherlich würden das aber einige meiner KuK anders sehen und auf jeden Fall ansprechen. Zufrieden?

  • Wie kannst du dir da ohne Scans so sicher sein?

    Niemand von uns kann sich ganz sicher sein, einen Täuschungsversuch während einer schriftlichen Arbeit nicht bemerkt zu haben.

    Bei mir kam es aber beispielsweise noch nie vor, dass jemand nach Rückgabe der Arbeit behauptet hätte, dass sie etwas geschrieben habe, das ich wohl übersehen hätte.

    Was wohl schon vorkam: ich hatte die Punktzahl fehlerhaft berechnet bzw. Punkte auf einem Beiblatt vergessen.


    Daher fordere ich die SuS bei Rückgabe immer auf, meine Punktzahlen und Korrekturen genau anzusehen und auch bei vermeintlichen Ungerechtigkeiten a la „ich hab das gleiche raus wie die … und trotzdem weniger Punkte“ zu reklamieren.

    Das hat, so sie es denn tun, den schon von O. Meier angesprochenen Vorteil, dass die SuS sich mit der Sache auseinandersetzen und meine ausführliche und liebevolle Korrektur bzw. netten Kommentare nicht ganz umsonst waren.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Musst du eigentlich jede Diskussion grundsätzlich auf die persönliche Ebene ziehen und wenn ja, warum?

    Sorry, war nicht meine Absicht. Liegt vielleicht daran, dass du mich mehrmals zitiert und somit direkt angesprochen hast, obwohl ich dich gar nicht meinte.

  • Entschuldige ja, das war wohl ungeschickt meinerseits. Liegt daran, dass du dich mit den fraglichen Kommentaren auf jemanden bezogst, dessen Beiträge ich meist nicht lese.


    :rose:

  • Mal ne Frage in die allgemeine Runde: Zieht ihr die Arbeiten, nachdem die SuS sie angeschaut haben, wieder ein? Ich kannte das aus der eigenen Schulzeit nur so (mussten noch von den Eltern unterschrieben werden) und war anfangs sehr erstaunt, dass die Prüfungen hier bei den SuS bleiben.

  • Ja, alle Arbeiten werden eingesammelt und an die Fachbetreuung zur Respizienz gegeben (das ist soweit ich weiß recht spezifisch bayerisches Gehabe).

    Respizienz: Der Fachbetreuer/die Fachbetreuerin schaut da mal drüber, ob die Arbeit sauber erstellt und korrigiert wurde (stichprobenartig).

  • Ich glaube, es ist ein Bayern-Ding. In NRW, RLP und NDS habe ich nie Arbeiten wieder eingesammelt / wieder einsammeln müssen.

    Eher ein Schul-Ding. An meiner Refschule haben wir das nicht gemacht, bei uns an der Gesamtschule sollen die Arbeiten wieder eingesammelt werden. Hat aber eher den Hintergrund dass die Klassenarbeitshefte dann im Klassenschrank eingeschlossen werden, damit die lieben Kleinen ihre Hefte nicht vergessen und die Großen nichts vor der Klassenarbeit ins Heft kritzeln


    Edit: dabei müssen wir dann auch eigentlich protokollieren dass die Eltern die KAs unterschrieben haben….

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Mal ne Frage in die allgemeine Runde: Zieht ihr die Arbeiten, nachdem die SuS sie angeschaut haben, wieder ein? Ich kannte das aus der eigenen Schulzeit nur so (mussten noch von den Eltern unterschrieben werden) und war anfangs sehr erstaunt, dass die Prüfungen hier bei den SuS bleiben.

    Ja, die SuS müssen bei mir eine Berichtigung anfertigen, die ich mir dann anschaue. Würden die Hefte bei den Kindern bleiben, hätte ich am Klassenarbeitstag wohl eine Loseblattsammlung.

  • Ähm, findest du nicht, dass du hier ein wenig übertreibst? Vielleicht habe ich ja zu ungenau gelesen, aber ich habe in diesem Thread nirgendwo gesehen, dass dir jemand bspw. vorgeworfen hat, deine Scans bearbeitet zu haben oder dass du kein Privatleben habest oder gar, dass du uns irgendwas "wegnehmen" würdest. Wenn das Scannen von Klassenarbeiten bei euch rechtlich ok ist und es dir nicht zu viel Zeit frisst, mach' es doch weiter so. Gestehe aber bitte aber auch anderen User*innen zu, dass sie dies aus Datenschutz- oder Zeitgründen nicht machen (würden).

    Was hat das mit "Schneid" zu tun? Natürlich weise ich eine junge Kollegin auch direkt auf allfällige Fehler hin.

    Ich auch. Ehrlich gesagt, fände ich es unfair einer jungen Kollegin/einem jungen Kollegen gegenüber, wenn ich das nicht täte. Ich versuche immer, neue KuK über rechtliche Angelegenheiten, "Gepflogenheiten" an unserer Schule usw. zu informieren, weil ich ja nicht davon ausgehen kann, dass sie schon alles wissen können.

    Mal ne Frage in die allgemeine Runde: Zieht ihr die Arbeiten, nachdem die SuS sie angeschaut haben, wieder ein? Ich kannte das aus der eigenen Schulzeit nur so (mussten noch von den Eltern unterschrieben werden) und war anfangs sehr erstaunt, dass die Prüfungen hier bei den SuS bleiben.

    Ja, entweder sammle ich als Fachlehrerin sie wieder ein oder die SuS sammeln sie in einer Mappe oder Ordner. Zumindest müssen alle Klassenarbeiten und Klausuren zum Schuljahresende in der Schule abgegeben und archiviert werden (Begründung: Es handelt sich um Dokumente, die mehrere Jahre lang aufbewahrt werden müssen).

    Von den Eltern unterschrieben werden müssen aber bei uns die Klassenarbeiten/Klausuren aber nicht; allerdings lassen einige KuK die Ausbildungsbetriebe der Berufsschüler*innen deren Arbeiten unterschreiben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja, die SuS müssen bei mir eine Berichtigung anfertigen, die ich mir dann anschaue.

    Ich mache das mit der Berichtigung immer so, dass die Kinder nach der KA das KA Blatt mit nach Hause nehmen und als Hausaufgabe/Wochenplan die KA zuhause nochmal schreiben. Dann wird die KA bei der Rückgabe besprochen (also wir besprechen die KA dann erst und danach bekommen die Kids die KA dann zurück)

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Ist in Sachsen in den Schulordnungen geregelt: "In der Regel" soll die Schule KA nach Kenntnisnahme der Eltern aufbewahren bis Jahresende, die GLK kann aber anders entscheiden und die Eltern sind darüber je zu SJ-Beginn zu informieren. Ob das echt eine Schule so macht, sei mal dahingestellt...

    • Offizieller Beitrag

    In Bayern ist es mir innnerhalb von drei jahren und an zwei Schulen dreimal (!) passiert, dass nachträglich in einer Klassenarbeit manipuliert wurde, um eine bessere Note zu bekommen.

    Beim ersten Mal hatte ich -als Anfängerin- nicht daran gedacht, die Rückseite des Tests zu entwerten. Passiert mir seither nicht mehr ;)


    Die beiden anderen Male konnte ich anhand von vorher angefertigten Fotos nachweisen, dass im Nachgang manipuliert worden war. Es handelte sich um Kl.7 und 10.

    Die beiden SL waren entsetzt von den Schülern. Im Falle von Klöasse 10 gab es eine Frist, innerhalb derer sich der Missetäter zu erkennen geben sollte (es war nicht derjenige, der die Arbeit geschrieben hatte, sondern eine Klassenkameradin), ansonsten Verweis an den, der die Arbeit geschrieben hatte.


    Im Fall der 7t Klässlerin wurden die Eltern einbestellt; sie durften sich einen Vortrag des SL wegen Urkundenfälschung anhören und wurden auf die kurz bevorstehende Änderung der Strafmündigkeit ihrer 13 Jährigen hingewiesen. Auch da gab es einen Verweis.


    Milttlerweile korrigiere ich eindeutiger mit roten Strichen, Punkten, Notizen. An meiner jetzigen Schule ist mir nie wieder so etwas passiert, einmal in 10 Jahren einer Kollegin in Klasse 5, als Mama nachträglich etwas "verbessert" hatte.


    Du siehst, Mimi, sowas kann öfters passieren, vermutlich eher Anfängern.


    Respektlos war allerdings der Umgangston hier dir gegenüber nicht ;)


    Zum Thema Klassenarbeiten abgeben: wir müssen die KA samt Unterschrift der Eltern einsammeln und als Klassensatz archivieren lassen. Daher erübrigen sich KA-Hefte, wieich es aus NDS kannte.

  • Ja, entweder sammle ich als Fachlehrerin sie wieder ein oder die SuS sammeln sie in einer Mappe oder Ordner. Zumindest müssen alle Klassenarbeiten und Klausuren zum Schuljahresende in der Schule abgegeben und archiviert werden (Begründung: Es handelt sich um Dokumente, die mehrere Jahre lang aufbewahrt werden müssen).

    Von den Eltern unterschrieben werden müssen aber bei uns die Klassenarbeiten/Klausuren aber nicht; allerdings lassen einige KuK die Ausbildungsbetriebe der Berufsschüler*innen deren Arbeiten unterschreiben.

    Da gab es inzwischen eine Änderung (RdErl. d. MK v. 29. 5. 2020 zur "Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung

    personenbezogener Daten")


    Art des Schriftgutes Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
    Von Schülerinnen und Schülern selbst gefertigtes Schriftgut (Klassenarbeiten und Ähnliches) keine Aufbewahrungspflicht, sofern nicht wichtige Gründe wie z. B. Fälle, in denen Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig sind, die die Benotung der jeweiligen Klassenarbeit angreifen, einen Einbehalt notwendig machen.

    Vorher mussten sie zwingend zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind, aufbewahrt werden.


    An meiner Schule wird auf das allgemeine Einsammeln und Archivieren entsprechend verzichtet. Einige Kolleg*innen machen es aber wohl noch zur Sicherheit, für den Fall, dass doch mal einer klagen/widersprechen will.


  • Also an meinen Innenstadtschulen sind Mogelversuche echt Alltag, gerne auch in Kombination mit unberechtigten (Eltern-) Beschwerden. Verhindern kann man das im Vorfeld nicht wirklich, daher ist ein dickes Fell zielführender. Natürlich kann man an bekannten Punkten vorsorgen, zum Beispiel Arbeiten nach Abgabe demonstrativ durchzählen etc. Ansonsten wird halt maßvoll und einigermaßen konsequent reagiert. Nicht unbedingt immer sofort, man kann sich auch mal was merken und abwarten. Alle Klassenarbeiten einscannen - nö, echt nicht, aber ich habe auch schon Arbeiten von gewissen Kandidaten kopiert und dann halt beim zweiten Mal eine Ordnungsmaßnahme regnen lassen. Was juristisch relevant sein könnte, sollte man natürlich gut dokumentieren, sonst aber nix. Schüler testen ihre Lehrer aus, besonders die Neuen, und lassen es auch wieder, wenn es sich nicht lohnt. Kein Megaaufwand nötig, auch keine brachialen Maßnahmen, nur Aufmerksamkeit und die Bereitschaft, angemessen (also auch mal unangenehm) zu agieren.

  • Witzig. Bei uns bleiben wie erwähnt alle Arbeiten bei den SuS mit Ausnahme der schriftlichen Maturprüfungen. Die dürfen die SuS nur einsehen aber nicht mitnehmen. Das kann zugegeben ein bisschen mühsam werden, wenn man hintereinander Geschwisterkinder im Unterricht hat. Die reichen die aufbewahrten Prüfungen ja weiter und dann kann man keine Fragen recyceln ... Aber unterdessen stelle ich meine Prüfungsaufgaben so, dass man auch mit Auswendiglernen keinen Blumentopf gewinnt. Wer nicht verstanden hat, worum es geht, schafft es nicht so zu schreiben, dass es auch wirklich passt. Oftmals reicht es da schon nur ein bisschen den Wortlaut der Aufgabenstellung abzuändern. Wir haben auch eigentlich so "Mäuerchen", die man auf den Zweiertischen zwischen den SuS aufstellt, die krame ich schon lange nicht mehr raus. Auch benutzen meine SuS im Schwerpunktfach Chemie sowie im Grundlagenfach Physik eine Formelsammlung, in die sie alles reinschreiben dürfen was sie wollen. Ich kontrolliere das nicht. Während einer Prüfung kann mich im Grunde also gar niemand bescheissen weil es mir eh egal ist, was die Jugendlichen da so treiben. Ich sammle auch keine Handys und Smartwatches ein wie einige meiner KuK das offenbar tun (es gibt in jedem Schulzimmer eine dafür vorgesehene Holzkiste). Bis da einer mit googlen fertig ist, ist ja die Prüfungszeit vorbei und mir haben schon mehrfach SuS bestätigt, dass man die Antworten auf meine Fragen genau so sowieso nicht im Netz findet. Eine Schülerin (die habe ich aktuell noch im Unterricht) hat mir mal gestanden, sie hätte bei der Nachbarin was abgeschrieben, was sie aber gar nicht wirklich verstanden hat. Sie hatte sowas wie ne 2.5 in der Prüfung, die Nachbarin immerhin ne 4. Chemie und Physik sind echt nahezu bescheiss-sichere Fächer :D

  • Wir schreiben aber auch selten länger als 45 min Prüfung, dafür auch im zweistündigen Grundlagenfach mehr als zwei Prüfungen pro Schuljahr (in der Regel habe ich 4 schriftliche Leistungsnachweise und eine Präsentation oder Hausaufgabenkontrolle, in jedem Fall muss ich 5 Einzelnoten haben). Es käme mir nie in den Sinn irgendwas einzuscannen, mich hat in 8 Jahren aber wahrhaftig auch noch keiner bescheissen wollen.

    Hey, ich habe eine Verständnisfrage: du arbeitest an einer Oberstufenschule, also bei uns so etwas wie Klassenstufe 11 (E-Phase) und 12+13 (Q-Phase), oder?

    Wenn du z.B. eine E-Phase in Chemie unterrichtest (was bei uns 2 Std/Schulwoche wären), schreiben alle SuS 4 Klausuren + P/HA-Kontrolle a 45min?

    Wenn du eine Q-Phase in Chemie im GK unterrichtest (was bei uns 3 Std/Schulwoche) ebenso?

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