Es geht aber beim Abschreiben und Bescheißen darum, dass man nicht weiß, was abgeschrieben wurde und was des Schülers Hirn entsprang. Daher ist die 6 als "ungenügende Leistung" eben in einigen Bundesländern durchaus gerechtfertigt.
In diesem konkreten Fall weiß man es aber.
Daher sehe auch ich eine Benotung mit "ungenügend" als nicht gerechtfertigt an.
Wie gesagt, ich finde eine 6 absolut passend und weniger persönlich als ein "ich bin aber enttäuscht von dir" oder auch "geht gar nicht, mach das nie wieder", weil das meiner persönlichen Einschätzung nach der Schüler natürlich ganz genau wusste, dass das nicht geht.
Ich bin keineswegs "persönlich enttäuscht" von einem Schüler, der versucht, zu täuschen. Erstens weiß ich, dass er nicht mich als Mensch hintergehen möchte (sondern das System Schule bzw. meine Rolle als Lehrkraft) und zweitens habe auch ich in meinem Leben schon oft genug "getrickst und getäuscht", um zu wissen, dass dahinter selten etwas Persönliches steht. Es ist schlicht mein Job, Täuschungen im schulischen Bereich aufzudecken und hier gewissermaßen "schlauer" zu sein als der Schüler. Genau so vermittle ich das auch, wenn ich jemanden erwischt habe. Wer "All In" geht, spielt auf hohes Risiko (und kann dann eben auch verlieren).