Täuschungsversuch KA von Schüler nachträglich verändert

  • Ja, ich markiere bei der Korrektur auch nicht-bearbeitete Aufgaben(teile) nicht nur über die Punktevergabe, sondern markiere Lücken bzw. mache ein "fehlend" Zeichen und schreibe bei Textaufgaben Stichworte dazu, was inhaltlich fehlt, damit nicht jemand auf die Idee kommt einen Halbsatz zu ergänzen (manche Sätze enden ja auf halbem Weg in Klassenarbeiten...).


    (Das größte Problem meiner SuS bei der Rückgabe ist ja das Nachprüfen der Punkte. Egal wie oft ich ihnen sage, dass sie Teilpunkte nicht in die Gesamtpunktzahl zusätzlich zu den Gesamtpunkten einer Aufgabe - die in einem Kästchen stehen- zählen dürfen, sondern entweder Teilpunkte oder Gesamtpunkte mit einbeziehen sollen: Ich muss zuverlässig bei jeder KA mit einer Handvoll SuS mindestens- in Klasse 8 dann eher mehr- gemeinsam die Punkte durchgehen und vorrechnen. ^^)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn ich meine Vorredner richtig verstanden habe, haben sie dir die Grenzen des Machbaren aufgezeigt - von Note 6 über Gespräch mit den Eltern bis zum Ansprechen des Schülers. Nun, so denke ich, ist es wie so oft in der Pädagogik eine Ermessensentscheidung. Vorgeschichte des Schülers, Haltung zu dir und zum FAch, zu Leistung allgemein, Sinn und Zweck deiner Reaktion... Das kannst jetzt nur du entscheiden, da du Schüler, Vorfall und Schule genau kennst. Bedenke also all das und wenn dir noch Informationen fehlen, dann hol den Klassenlehrer/andre Lehrer als Infogeber (und nur als solche) dazu.

    Deine Hauptintention dürfte ja sein, dass der Betroffene es nicht mehr macht, weil er einsieht, dass es sich nicht gehört. Wie kannst du das erreichen und möchtest du ihn darüberhinausgehend noch bestrafen (und wozu dann das)?

    Lg und schönes Jahresende!

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Einwurf von der Seitenlinie: Ich wundere mich sehr über die Schärfe der Beiträge. Ohne den Schüler selbst zu kennen käme ich jedenfalls nicht auf die Idee, hier von einer "massiven Täuschungshandlung" zu schreiben oder gar "kriminelle Energie" zu unterstellen. In der 10. Klasse sind die jungen Leute sowas wie 15 oder 16 Jahre alt und obschon ein grundsätzliches Unrechtsbewusstsein vorhanden sein muss darf man hier getrost noch von einer grossen Portion Naivität ausgehen. Eine ungenügende Note oder auch nur einen Abzug gäbe es bei uns sowieso nicht, das gibt das Notenreglement überhaupt nicht her. Aber dazu wurde ausreichend geschrieben, da muss man sich für das jeweilige BL eben einlesen.


    Ich sähe auch keinen Grund die Eltern deswegen zu kontaktieren, das wäre erst mal eine Sache zwischen mir und dem Schüler, cc ne kurze Info an die Klassenlehrperson mit Rückfrage, ob sowas schon mal vorgefallen ist. Aber wir sind hier ohnehin viel sparsamer damit wegen jedem Murks gleich die Eltern zu belästigen. Die jungen Leute sollen doch gross werden und selbst Verantwortung übernehmen. Zumal die Eltern das Vergehen weder rückgängig machen können noch ist es deren Aufgabe zu sanktionieren, sie haben ja keinen Schaden davon. Aus pädagogischer Sicht würde mich der Vorfall mehr ärgern als wenn der Schüler versucht während der Prüfung zu bescheissen, eben weil er versucht mir hier einen Fehler bei der Korrektur zu unterstellen. Ich ginge aber wie erwähnt erst mal nicht von Boshaftigkeit aus, sofern es nicht schon eine entsprechende Historie gibt. Insofern würde ich wohl schon mal bei der SL nachfragen, ob man Strafarbeit dafür verhängen kann, dann ist es dort auch gleich platziert und man hat im Widerholungsfall entsprechende Handhabe.


    Wie einige meiner Vorschreiber*innen setze ich meine Korrekturzeichen grundsätzlich so, dass ich nachträglich Geschriebenes eigentlich sofort erkennen würde. Ich habe auch schriftlich auf dem "Kopf" jeder Prüfung stehen, dass ich nachträgliche Reklamationen grundsätzlich nicht akzeptiere, falls getippext wurde oder mit Bleistift bzw. Frixion geschrieben wurde.

  • Ich sähe auch keinen Grund die Eltern deswegen zu kontaktieren, das wäre erst mal eine Sache zwischen mir und dem Schüler..

    Das ist sicherlich, wie auch die Schärfe, eine Frage des Kontextes.


    Je jünger die SuS sind, desto wichtiger ist ein Austausch mit den Eltern. Spätestens wenn man im "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenkatalog" seine Instrumente aussucht, muss man bei betroffenen Minderjährigen mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Beim Nachsitzen damit die Eltern wissen, wo das Kind steckt, bei darüber hinausgehenden Maßnahmen müssen die Eltern sogar angehört werden bevor die Maßnahme verhängt wird.


    Wenn diese Aktion auch Auswirkungen auf die Verhaltensnote hätte (was sie meiner Meinung nach - insbesondere in Klasse 10 - haben sollte), dann kommen spätestens da Nachfragen der Eltern.


    Disclaimer: Meine Aussagen beziehen sich wie immer nur auf das BL BW.

  • Disclaimer: Meine Aussagen beziehen sich wie immer nur auf das BL BW.

    Eben. Und ich müsste auch bei einem 15jährigen nicht die Eltern kontaktieren, wenn ich dem Strafarbeit an der Schule aufbrumme.



    Je jünger die SuS sind, desto wichtiger ist ein Austausch mit den Eltern

    Es ist doch klar um welches Alter es geht. 10. Klasse, genau darauf beziehe ich mich.

  • Es ist doch klar um welches Alter es geht. 10. Klasse, genau darauf beziehe ich mich.

    Irgendwie verstehe ich nicht, wie Du einerseits die konkreten rechtlichen Vorgaben dieses konkreten Falles außer acht lassen kannst (weil bei Euch halt anders), gleichzeitig aber bei "Klasse 10" strikt am Ausgangsfall bleiben möchtest. Geht nicht nur entweder oder?

    Aber nun gut. Muss mich an diese Forumssachen hier anscheinend noch gewöhnen.

  • Es geht um einen 15- oder 16jährigen Schüler, dem ich persönlich noch dummes Zeug zugestehen würde, falls er nicht vorher schon auffällig wurde. Wenn man in BaWü die Eltern von einer Strafarbeit in Kenntnis setzen muss, dann ist das eben so. Ich würde aber nicht pauschal die Eltern kontaktieren sofern ich das eben nicht muss. Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen. Eine junge Kollegin fragt, was wir tun würden, ich antworte was *ich* tun würde, wie 10 Leute oder so vor mir auch. That's it. Entscheiden muss sie eh selbst, da spielt es keine Rolle wer von uns was meint oder gar Recht hat.

  • Achso. Noch ein praktischer Tipp. Ich streiche immer leere Teile und Lücken in der Arbeit durch. Dann kann man da nichts einfügen. Am Ende der Arbeit kommt ein Strich, danach die Note. Dahinter kann nichts mehr kommen.

    Zusätzlich vermerke ich es auch, wenn Aufgabenteile nicht bearbeitet wurden, z.B. „Aufgabe 1a nicht bearbeitet.“ Weiterhin schreibe ich bei Fehlern sehr genau hin, was wo falsch ist. Also z.B. Rundungsfehler, Rechenfehler, kein Rechenweg, Denkfehler, etc.

  • Ein 15jähriger Schüler(in) fälscht eine Arbeit und versucht damit eine bessere Note zu erreichen. Und darüber sollte man nicht die Eltern informieren? Ich finde, dass die Eltern durchaus auch das Recht haben, dass die Schule sie über wichtige Sachverhalte informiert. Man muss sie vielleicht nicht zwingend zum Gespräch einladen aber zu mindestens eine kurze Information sollte doch angebracht sein. Die meisten Eltern werden das auch gerne wissen wollen.

  • Achso. Noch ein praktischer Tipp. Ich streiche immer leere Teile und Lücken in der Arbeit durch. Dann kann man da nichts einfügen. Am Ende der Arbeit kommt ein Strich, danach die Note. Dahinter kann nichts mehr kommen.

    Ja, ich markiere bei der Korrektur auch nicht-bearbeitete Aufgaben(teile) nicht nur über die Punktevergabe, sondern markiere Lücken bzw. mache ein "fehlend" Zeichen und schreibe bei Textaufgaben Stichworte dazu, was inhaltlich fehlt, damit nicht jemand auf die Idee kommt einen Halbsatz zu ergänzen (manche Sätze enden ja auf halbem Weg in Klassenarbeiten...).

    Zusätzlich vermerke ich es auch, wenn Aufgabenteile nicht bearbeitet wurden, z.B. „Aufgabe 1a nicht bearbbearbeitet.

    Das wiederum kann ich mir als passionierte Test-Scannerin alles sparen. :klatsch:

  • Sorry, aber was für einen Scanner hast du? Wenn ich nur die Klausuren, die jetzt über Weihnachten hier liegen, einscannen würde, tippe ich bei meinem Scanner auf Zusatzarbeitszeit von ner Stunde.

    Steht weiter vorne: ich scanne in der Schule und speicher auf meinem Schul-USB-Stick. Geht ruckzuck.

  • Ein 15jähriger Schüler(in) fälscht eine Arbeit und versucht damit eine bessere Note zu erreichen. Und darüber sollte man nicht die Eltern informieren? Ich finde, dass die Eltern durchaus auch das Recht haben, dass die Schule sie über wichtige Sachverhalte informiert. Man muss sie vielleicht nicht zwingend zum Gespräch einladen aber zu mindestens eine kurze Information sollte doch angebracht sein. Die meisten Eltern werden das auch gerne wissen wollen.

    Das habe ich mich auch gefragt und ich würde schon noch mal mahnend aufs Kind einwirken. Ich finde es eher doof, wenn sich Lehrer ein Jahr lang nicht melden und am Ende gibt's schlechte (Kopf-) Noten. Selbständigkeit ist ja wünschenswert, aber sie ist halt das Ziel und nicht der Weg.


    Wie sagt man so schön? "Um ein Kind zu erziehen braucht man ein ganzes Dorf." sich durchlavieren ist nicht. Allerdings habe ich wiederum als Lehrkraft keine Lust, wegen jedem Käse die Eltern anzurufen. Kommt halt immer aufs Kind und das 'Vergehen' an...

  • Zu den losen Blättern: Früher habe ich das auch immer erlaubt, inszwischen bestehe ich auf Schnellheftern oder Klausurheften. Mir ist nämlich mal folgendes passiert:

    LK, Vorabiklausur, 3 Aufgaben (in NRW müssen alle drei Aufgaben bearbeitet werden). Der Schüler gibt nur zwei Aufgaben bearbeitet ab, von der dritten nur den Aufgabenzettel. Die Klausur ist auf losen Blättern geschrieben. Die Zulassung zum Abitur steht auf der Kippe, er hat bereits drei Fehlkurse in LK Bereich, der vierte Fehlkurs kostet ihn die Zulassung. Ich hatte am Ende der Klausur keine Aufsicht (und war aus gutem Grund auch zum Abgabezeitpunkt in der Schule nicht anwesend, aber das ist eine andere Sache). Die anwesende Lehrkraft hat nicht bemerkt, dass nur zwei Aufgaben bearbeitet waren und nicht drei und ganz ehrlich wäre mir das vermutlich bei der Abgabe auch nicht aufgefallen.

    Die Leistung in den beiden bearbeiteten Aufgaben lag ganz klar im Defizitbereich. Der Schüler hat bei der Rückgabe der Klausur behauptet, er habe die dritte Aufgabe auch und noch dazu vollständig bearbeite und ich müsse seine Lösung verloren haben (und eindeutig widerlegen kann ich das natürlich nicht, auch wenn ich mir sehr sicher bin, nichts verloren zu haben und auch sicher bin, dass der Schüler die Aufgabe ganz sicher nicht komplett hätte lösen können).

    Das Ende vom Lied war, dass ich dem Schüler anbieten musste, diesen Teil der Klausur neu zu schreiben (natürlich mit einer neuen Aufgabe). Das hat der Schüler dann zum Glück abgelehnt.

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