Täuschungsversuch KA von Schüler nachträglich verändert

  • Leider ist diese Diskussion wieder in den anstrengenden Austausch von Befindlichkeiten gerutscht.

    Es gibt drei Fragen:


    1. Was ist pädagogisch geboten?

    2. Was ist im jeweiligen Bundesland (!) rechtlich möglich.

    3. Gibt es in dem Kontext nicht Tipps und Tricks von erfahrenen KuK für eine(n) Berufsanfängerin.


    In BW ist Punkt 2 durch die NVO geregelt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie "bei einer schriftlichen Arbeit" ausgelegt werden muss.
    Ich neige aus oben genannten Gründen zu einer engen Auslegung, halte aber eine weitere Auslegung im Sinne von "beim gesamten Prozess der Notengebung" nicht für vollkommen abwegig.

    Klären kann das nur ein Blick in etwaige bereits erfolgte Rechtssprechung oder (für genügsamere) ein Blick in einschlägige Kommentierungen.

  • Klären kann das nur ein Blick in etwaige bereits erfolgte Rechtssprechung oder (für genügsamere) ein Blick in einschlägige Kommentierungen.

    v.a. eine Rücksprache mit der SL/ der Oberstufenkoordination.

    Es gibt SL/ Oberstufenkoodinatoren, die sehr schülerorientiert agieren (v.a. wenn die Eltern vll. einen gewissen Status besitzen).

    Wenn man an eine solche SL gerät, sollte man Alleingänge tunlichst vermeiden: "Flipper, überdenken Sie Ihre Entscheidung bzgl. dem Geben einer 6 bitte noch einmal, da wir immer im Sinne der SuS handeln."

  • "Flipper, überdenken Sie Ihre Entscheidung bzgl. dem Geben einer 6 bitte noch einmal, da wir immer im Sinne der SuS handeln."

    Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen. In deren Sinne darf man also nicht handeln? Sondern nur im Sinne der Betrügerin? Ja, so erzeugt man nachhaltig einen Gerechtigkeitssinn bei den Schülerinnen.

  • Nochmal: Ich habe von (fast?) niemandem hier gelesen, dass der Versuch keine Konsequenzen haben sollte. Die anderen SuS werden nicht um ehrliche Leistung betrogen, die haben bekommen, was sie geleistet haben.

    Der Unehrliche bekommt auch eine Sanktion für den Versucht, nur eben aus Sicht einiger hier nicht die "6".

  • Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen.

    In diesem Fall (wie auch in vielen ähnlichen) werden die anderen nicht um ihre Leistung betrogen, denn sie behalten alle die ihrer Leistung entsprechende Note.

    Ihre eigene Leistung wird nicht geschmälert und der Betrüger hat in seiner schriftlichen Arbeit auch bereits eine bestimmte Leistung nachgewiesen. Die ursprüngliche Note ist ja nicht durch Täuschung erzielt worden.


    Der Betrugsversuch muss gleichwohl streng geahndet werden, auch um der Gerechtigkeit genüge zu tun.


    Sorry, ich war zu langsam.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Mimi_in_BaWue


    Ich würde in diesem Fall ganz klar ein Exempel statuieren wollen und so massiv wie möglich reagieren. Ein Glück hattest du einen Nachweis, dass der Schüler eine Fälschung begangen hat. Ich wage zu behaupten, dass viele KuK da keinen solchen Nachweis hätten... Und wenn ein solches Vorgehen seitens der Schüler Schule macht...


    Ich würde mit der SL sprechen, was sie maximal mittragen würde. Der Schüler ergänzt nachträglich eine Lösung und beschuldigt dich dann, du hättest einen Fehler beim Korrigieren gemacht. Das ist schon ein starkes Stück...


    Ich wäre für mind. vier Stunden Nachsitzen (angeordnet durch die SL) ggf. auch einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss. Plus Gespräch mit den Eltern. Eine 6 würde ich ihm jetzt aber auch nicht geben. Die ursprüngliche Note hat er ja ordnungsgemäß erbracht.

  • ...

    Bei einem Wiederholungstäter oder einem uneinsichtigen Schüler könnte man meines Erachtens bis zur Androhung der Entlassung von der Schule gehen, da das Verhalten in meinen Augen in der Tat gravierend ist und das gegenseitige Vertrauen erheblich belastet...

    Dann hättest du aber eine sehr massive Strafe und die Kriminalisierung, die du oben ablehntest. Eine 6 finde ich viel weniger 'persönlich'. Sie suggeriert dem Schüler m.E. schlicht und klar, dass er verantwortlich für das ist, was er tut.

    Aber das ist hypothetisch, da der Schüler von der TE das erste Mal erwischt wurde und die Ba-Wü-Verordnung ist diesbezüglich ja relativ lasch.


    Ich hab übrigens nie eine 6 bekommen, obwohl ich Spickzettel benutzt habe. Keine Ahnung wie oft und ob ich je erwischt wurde, weiß ich auch nicht mehr. Es hatte offenbar überhaupt keine Konsequenzen, weswegen ich es auch regelmäßig gemacht habe.


    Ich kann mich aber nicht erinnern, nachträglich etwas reinverbessert und einer Lehrerin ins Gesicht gelogen zu haben, dass sie das übersehen hätte und mir deshalb eine 1 zustünde. Das hat für mich tatsächlich eine andere, 'schwerere' Komponente als das Spicken.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde zusätzlich dem Schüler aber auch klar machen (wollen), dass ich mich natürlich eine Zeit lang (und auch jetzt) fragen MUSS, ob die erste Leistung ehrlicherweise entstanden ist, wenn er dazu fähig ist, eine Klassenarbeit zu frech zu fälschen und mich für dumm zu verkaufen.
    :(

  • Ich hatte das ganz ähnlich mal mit einem Schüler in Jg. 8. Es gab eine Klassenkonferenz mit der Sanktion ein Referat über Urkundenfälschung zu halten. Ich denke, das war angemessen. So haben es halt die Mitschüler mitbekommen und es hatte für alle einen Lerneffekt.

  • Ich meine schon, dass die Betrügerin die 6 verdient hat. Bekommt sie dennoch die zwei, werden die anderen Zweien damit abgewertet. Aber gut.


    Wenn wir uns zumindest darüber einig sind, dass die Maßnahme deutlich sein muss.


    Allerdings möchte ich davon abraten, etwas zu wählen, was für einen selbst und die Kolleginnen einen hohen Aufwand darstellt. Wie es z. B. beim Nachsitzen der Fall ist, wenn dieses beaufsichtigt werden muss.

  • Es ist ein Unterschied, ob ein Schüler während einer Klassenarbeit/ Klausur mogelt (und dann auch in welchem Umfang) [= keine eigene Leistung, zumindest in Teilen] oder ob dieser Schüler nach einer Klassenarbeit/ Klausur einen Täuschungsversuch begeht (etwas dazu schreibt, was da nicht hin gehört).


    Selbst in einer Klausur/ Klassenarbeit muss ich einen Unterschied machen, ob der Schüler "nur" einen Spickzettel hatte (ganz am Anfang) und damit nur eine Aufgabe lösen konnte oder ob er mit dem Handy alle Lösungen oder einen Großteil davon googlen konnte.

    In einer Klausur muss ich einen Schüler, der 30 Minuten ein Handy hatte, weiterschreiben lassen und darf erst danach die Konsequenzen ziehen.


    Dieser Schüler hat eine einzige Antwort nachträglich dazu geschrieben. Dieses würde selbst wenn der TV während der Klausur stattfinden würde, kaum zu einer 6 führen. Er hat aber während der Klausur eine eigene Leistung erbracht (ob er es vll. nicht da auch gemogelt hat, steht auf einem anderen Blatt).


    Ich würde also die Verhältnismäßigkeit wahren:

    1) Note nicht hochsetzen

    2) Gespräch mit den Eltern + Lehrkraft + Oberstufenkoordiation/ SL/ Jahrgangsleitung

    3) Ordnungsmaßnahmen


    Dass ich sein Verhalten nicht gut heißen kann, ist klar. Auch die anderen SuS werden mitbekommen, dass sie mit einer solchen Masche nicht durchkommen.

    Fataler wäre es, wenn die Lehrkraft die Note hochsetzen würde, obwohl sie weiß, dass der Schüler betrogen hat.

  • Ich meine schon, dass die Betrügerin die 6 verdient hat. Bekommt sie dennoch die zwei, werden die anderen Zweien damit abgewertet. Aber gut.

    Nein eben nicht! Die anderen SuS (bzw. der Schüler) haben ihre Leistungen ja aufgrund ihres Wissens erworben.

    Die 1 würde abgewertet, wenn die Lehrkraft die Note hochsetzen würde (was ja nicht geschieht).

    • Offizieller Beitrag

    Dann hättest du aber eine sehr massive Strafe und die Kriminalisierung, die du oben ablehntest. Eine 6 finde ich viel weniger 'persönlich'. Sie suggeriert dem Schüler m.E. schlicht und klar, dass er verantwortlich für das ist, was er tut.

    Aber das ist hypothetisch, da der Schüler von der TE das erste Mal erwischt wurde und die Ba-Wü-Verordnung ist diesbezüglich ja relativ lasch.

    Deswegen ja "bis zu", somit also nicht per se die Androhung der Entlassung.
    Die Note ungenügend hat in meinen Augen etwas viel persönlicheres, weil die Motivation, die hier von einigen UserInnen angedeutet wurde, klar die Bestrafung und die Abschreckung von Nachahmung ist.

    Eine andere Maßnahme zeigt dem Schüler ebenso, dass er für das verantwortlich ist, was er tut.


    Ich räume freimütig ein, dass ich in früheren Zeiten (um 2005 herum) auch unbedingt eine Sanktion in Form der Note "ungenügend" oder einer anderen Maßnahme haben wollte, wenn SchülerInnen sich bei mir so verhalten haben. Der Gerechtigkeit sollte schließlich genüge getan werden. Ich bin mit der Zeit nicht zwingend milder geworden, allerdings verbeiße ich mich nicht mehr in solche Dinge. Ja, der Schüler hat nachträglich getäuscht. Ja, das war Scheiße. Ja, das zerstört Vertrauen. Aber letztlich treffen wir die Entscheidung über die Sanktion wahrscheinlich nicht alleine und zum anderen gibt es mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Und diese Reaktion sollte zu der Gesamtsituation vor Ort passen.

    Es ist immer auch eine Ermessensfrage - und hier wurde ja auch schon deutlich, dass es eine gewisse Bandbreite gibt.

  • Es ist eine schwere Täuschungshandlung. Sogar eine sehr schwere.

    Diese beiden Begriffe stehen so nicht in der obenzitierten APO-GOSt. Ob es ein umfangreicher Täuschungsversuch handelt, kann ohne genauere Umstände zu kennen, nicht geklärt werden.

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