Täuschungsversuch KA von Schüler nachträglich verändert

  • Sehr wohl hat die Schülerin eine Täuschung begangen. Bei mir gäbe es ein „ungenügend“.

    Das dürfte dann zu einer Beschwerde der Eltern über dich an die Schulleitung führen. Du solltest dir die entsprechenden Regelungen zum Umgang mit Täuschungsversuchen voher einmal ansehen und das ggfs mit deiner Schulleitung besprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Mich beschleicht hier der Eindruck, dass der Schüler zu stark kriminalisiert wird und die möglichen - aber nicht automatisch eintretenden - Folgen einer nicht ausreichend harten Bestrafung zu sehr in den Fokus rücken.


    Was bekommen die MitschülerInnen mit:

    a) Die Manipulation ist herausgekommen, weil eine Lehrkraft schlau genug war.

    b) Der Schüler kommt damit nicht durch.

    c) Der Schüler bekommt Ärger - wie auch immer der nun aussehen wird.


    In der Behörde sprechen wir hier oft von SchülerInnen, die trotz ihres Fehlverhaltens immer noch keine Erwachsenen sind und der Erziehung bedürfen. Der erzieherische Aspekt steht damit über dem bestrafenden Aspekt. Darüber hinaus orientieren sich die schulfachlichen und schulrechtlichen Diskussionen nie an der Missbrauchsgefahr oder dem Risiko des Ausnutzens von Schwächen in den Prüfungsordnungen sondern an der Klarheit und dem nutzen für das System Schule. Die überwiegende Mehrheit der SchülerInnen kommt ohne Täuschungs- und Manipulationsversuche durch die Schulzeit. Daran sollte sich meines Erachtens unser Handeln orientieren.

  • ...


    --> laut dieses Textes ist es keine schwere Täuschung.

    ...

    Stimmt, würde ich auch so verstehen. Insofern ergibt ein Gang zur SL hier Sinn, weil du dich sicher fühlen musst, wie auch immer du entscheidest.

  • Ordnungsmaßnahme ... nicht Erziehungsmaßnahme. Das hat je nach Bundesland ein anderes Gewicht.

    Das stimmt, was ist das in Ba-Wü? Die dürfen bei uns nur die SL verhängen und das ist dann sowas wie befristeter Schulausschluss, das passt ja nun auch nicht.

  • Die überwiegende Mehrheit der SchülerInnen kommt ohne Täuschungs- und Manipulationsversuche durch die Schulzeit. Daran sollte sich meines Erachtens unser Handeln orientieren.

    Das meine ich auch. Je mehr wir dieser Minderheit von Täuschenden durchgehen lassen, um so ungerechnter ist das der redlichen Mehrheit gegenüber.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das stimmt, was ist das in Ba-Wü? Die dürfen bei uns nur die SL verhängen und das ist dann sowas wie befristeter Schulausschluss, das passt ja nun auch nicht.

    In Bayern wäre eine der niedrigeren Ordnungsmaßnahmen - und die darf die einzelne Lehrkraft verhängen - ein Verweis. Geht schriftlich an die Eltern und darauf können dann weitere Ordnungsmaßnahmen folgen, die dann die SL verhängt. Ist für ein Schuljahr für alle Lehrkräfte "sichtbar", das heißt, alle sind "vorgewarnt", dass der Schüler so etwas versucht hat. Hat auch negativen Einfluss auf die Zeugnisbemerkung.


  • Fall a) ist in allen Bundesländern in den jeweiligen Schulgesetzen oder Prüfungsordnungen geregelt. (Es darf übrigens auch ein im Nachhinein festgestellter Täuschungsversuch sanktioniert werden.)

    Ähm… gilt das auch in NRW? In meinem Ref haben damals 6 schülerInnen in einem Test voneinander abgeschrieben (ja dumm von mir, zum Glück war mein Mentor mit im Raum und er hat mich abgelenkt/wollte UNBEDINGT ein Experiment vorbereiten, sonst hätte es Ärger gegeben :D ) und er meinte damals zu mir, als das bei der Korrektur aufgefallen ist (die hatten wirklich 1:1 die selben Antworten), dass ich allen die 2 geben muss da ich ja nicht weiß von wem die Leistung kommt (war aber offensichtlich) und dass ich nicht allen eine 6 geben könnte da man das im Nachhinein nicht als Täuschungsversuch deklarieren darf… ich hatte also “Pech gehabt”

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Ohne dass ich das jetzt alles hier gelesen habe, mein Senf dazu:


    Zu unterscheiden ist hier zwischen Leistungsbeurteilung und Täuschungsversuch nach Beurteilung.

    Leistung wurde erbracht und bewertet, fließt ggf. in weiteren Bewertungskontext ein.

    Der Täuschungsversuch sollte disziplinarisch behandelt werden, SL und ggf. Teilkonferenz über Ordnungsmaßnahme befinden.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Das meine ich auch. Je mehr wir dieser Minderheit von Täuschenden durchgehen lassen, um so ungerechnter ist das der redlichen Mehrheit gegenüber.

    Es ging nie darum, es durchgehen zu lassen - und ich glaube, darin sind sich alle Diskutierenden einig. Es sei denn, jedwede andere Maßnahme als ein "ungenügend" würde als ein solches Durchgehenlassen erachtet.

  • Ähm… gilt das auch in NRW? In meinem Ref haben damals 6 schülerInnen in einem Test voneinander abgeschrieben (ja dumm von mir, zum Glück war mein Mentor mit im Raum und er hat mich abgelenkt/wollte UNBEDINGT ein Experiment vorbereiten, sonst hätte es Ärger gegeben :D ) und er meinte damals zu mir, als das bei der Korrektur aufgefallen ist (die hatten wirklich 1:1 die selben Antworten), dass ich allen die 2 geben muss da ich ja nicht weiß von wem die Leistung kommt (war aber offensichtlich) und dass ich nicht allen eine 6 geben könnte da man das im Nachhinein nicht als Täuschungsversuch deklarieren darf… ich hatte also “Pech gehabt”

    Für NRW gilt: Damit du eine 6 geben kannst (oder Teilleistungen nicht werten darfst) muss ein klar defnitierter abgrenzbarer Täuschungsversuch vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Ähm… gilt das auch in NRW? In meinem Ref haben damals 6 schülerInnen in einem Test voneinander abgeschrieben (ja dumm von mir, zum Glück war mein Mentor mit im Raum und er hat mich abgelenkt/wollte UNBEDINGT ein Experiment vorbereiten, sonst hätte es Ärger gegeben :D ) und er meinte damals zu mir, als das bei der Korrektur aufgefallen ist (die hatten wirklich 1:1 die selben Antworten), dass ich allen die 2 geben muss da ich ja nicht weiß von wem die Leistung kommt (war aber offensichtlich) und dass ich nicht allen eine 6 geben könnte da man das im Nachhinein nicht als Täuschungsversuch deklarieren darf… ich hatte also “Pech gehabt”

    Das ist eine schwierige Geschichte, weil sich die Schulleitungen da mitunter nicht rantrauen.
    Der Schulrechtler Hoegg führt hier den so genannten Anscheinsbeweis als Lösungsstrategie an. Bei sechs identischen Antworten muss zweifelsfrei ein Täuschungsversuch vorliegen. Damit kehre sich seiner Ansicht nach die Beweislast um, d.h. die SchülerInnen müssen belegen, dass sie selbst nicht getäuscht haben.


    Für die Oberstufe gilt § 13 Abs. 6 APO-GOSt:


    (6) Bei einem Täuschungsversuch

    a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist,

    b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,

    c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt.


    Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren.


    Interessant ist, dass der letzte Satz nicht in der APO-SI steht.


    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold , was fändest du eine angemessene Sanktion?

    Das hängt vom bisherigen "Sündenregister" ab.

    Bei einem "Ersttäter" würde ich es abhängig davon, wie ich den Schüler von seiner Person her einschätze bei einer heftigen Ermahnung mit Hinweis auf die (straf)rechtlichen Implikationen belassen. Natürlich würde ich die Eltern zu dem Gespräch laden, damit das Ganze offizielleren Charakter erhält.

    (Ich habe mir meinem Klassenlehrer gegenüber, den ich von der 5 bis zur 7 hatte, sicherlich das eine oder andere geleistet, für das ich richtig Ärger hätte bekommen können. Er war extremst nachsichtig, hat mich deutlich ermahnt - und ich habe es nie wieder getan. Dazwischen war ich immer ein angepasster und leistungsstarker Schüler.)

    Bei einem Wiederholungstäter oder einem uneinsichtigen Schüler könnte man meines Erachtens bis zur Androhung der Entlassung von der Schule gehen, da das Verhalten in meinen Augen in der Tat gravierend ist und das gegenseitige Vertrauen erheblich belastet. Problematisch ist jedoch das Überspringen von milderen Maßnahmen, weil diese in der Regel vorher verhängt worden sein müssen. (Bei heftigen Gewalt- oder Drogendelikten o.ä. ist das natürlich etwas anderes.) Ich würde hier nicht ausschließen, dass die Bezirksregierung die Androhung der Entlassung im Widerspruchsfall womöglich "kassiert".

  • Mal vom pädagogischen Aspekt: Ich stelle mir gerade vor, ich hätte als Schülerin so gehandelt. Und würde die 2 bekommen, müsste aber eine Erziehungsmaßnahme machen (was könnte das sein? Ein 'Besinnungsaufsatz'?) ich denke, ich wäre genervt gewesen, hätte aber nichts draus gelernt. Bei einer 6 hingegen wird sehr deutlich, dass man in Zukunft solche Mätzchen tunlichst unterlässt, vor allem bei Frau Mimi_in_BaWue.

    Guter Einwand, aber das ist glaube ich auch vom Schüler und vom Verhältnis zu den Eltern abhängig. Bei uns ist das jedenfalls so, dass jegliche Maßnahmen (also auch Aufsätze) von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen. Aus (leider) sehr verlässlicher Quelle weiß ich, dass das zu meiner Schulzeit auch so war (:engel: )

    Bei mir hätte in der Situation beides wahrscheinlich die selbe Wirkung gehabt, da beides Ärger zuhause gegeben hätte (gut jetzt kann man wieder extrinsische und intrinsische Überlegungen anstellen: will der Schüler gerne selbst gute Noten schreiben da er zb später Medizin studieren will oÄ- hier wäre die 6 vielleicht eher etwas was fruchtet oder will der Schüler die guten Noten, da die Eltern sehr gute Noten erwarten? Hier hätte der Aufsatz+Unterschrift wahrscheinlich die selbe Wirkung …)

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Es sei denn, jedwede andere Maßnahme als ein "ungenügend" würde als ein solches Durchgehenlassen erachtet.

    Es ist zumindest die einzige Maßnahme, die ein Risiko für die Note darstellt. Da der Täuschungsversuch auf eine bessere Note abzielt, dürfte diese Maßnahme besonders eindrücklich sein und vermutlich auch besonders wirksam sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist zumindest die einzige Maßnahme, die ein Risiko für die Note darstellt. Da der Täuschungsversuch auf eine bessere Note abzielt, dürfte diese Maßnahme besonders eindrücklich sein und vermutlich auch besonders wirksam sein.

    Wenn es um die reine Wirksamkeit geht, mag das stimmen. In NRW kämst Du damit aber nicht durch.

    Ein "ungenügend" als Bestrafung ist nicht zulässig. Die Vorgaben der APO-GOSt sehen wie oben dargelegt nur bei schweren Täuschungshandlungen eine solche Reaktion vor. Wenn wir die nachträglich eingefügte Antwort so nehmen, wie sie ist - und wie sie bewertet worden wäre, wenn das während der Klausur aufgefallen wäre, dann wäre das kein umfangreicher Täuschungsversuch, so dass Du mit einem "ungenügend" sicherlich nicht durchkämst.

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