Mimi_in_BaWue : Falls gewünscht frage ich gerne noch beim Schulrechtler meines Vertrauens nach (der hat Gym-Erfahrung, kennt sich also entsprechend aus auch mit der Oberstufe), wobei ich persönlich die von Flupp vorgeschlagene Vorgehensweise für sinnvoll erachte. Melde dich aber gerne einfach kurz, falls ich das einmal - bezogen auf BW- schulrechtlich abklopfen soll.
Danke fürs Angebot, ist aber glaube ich nicht nötig. Aber gut zu wissen