Es ist auch lehrertypisch, dass sich von 120 Lehrern einer Schule jeder einzelne zuständig fühlt für die Frage, ob die von der Schule eingesetzt Softwarelösung, datenschutzkonform ist oder nicht, selbst wenn diese vom Dienstherr vorgegeben ist.
Kleiner Realitätscheck:
- Datenschutzkonforme Lösungen existieren
- Das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des einzelnen Nutzers, sondern die des Dienstherrn
- Der Dienstherr hat auch Vorgaben für die Nutzer zu machen und technische Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen der Einsatz erfolgen kann
- Als Nutzer halte ich mich an diese Vorgaben
- Schulen sind auf Basis der DS-GVO nicht abmahnfähig
- Falls "Eltern klagen" (was eine Urangst von Großteilen der Lehrerschaft darzustellen scheint), dann müssen sie gegen den Träger klagen, nicht gegen einzelne Lehrer
- Der einzelnen Lehrperson droht im schlimmsten Fall die Anweisung, eine bestimmte Verwendung in Zukunft zu unterlassen, mehr nicht. (Zumindest so lange ich nicht gerade Datensätze meiner Schüler verkaufe oder ähnliches.)
Wir müssten und eigentlich also gar kein Sorgen machen. Allerdings machen sich manch Lehrer auch gar keine Sorgen, sondern lehnen technischen Fortschritt einfach nur grundsätzlich ab und suchen dann gezielt nach Bremsklötzen.