Denkanstöße sind immer gut
Datenschutz in Corona-Zeiten und generell (aus dem Impf-Thread und dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.)
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Mein Mann hat von seiner Schule schon (haha) vor 1 Jahr einen passwortgeschützten Stick bekommen, auf dem er alles Schülerbezogene speichern musste. Wäre das nicht eine einfache und sichere Variante? Abgesehen davon, dass er sich den PC dazu selbst kaufen durfte.
Mittlerweile hat er ein Diensttablet (ich glaube, das Ding heißt so) für zuhause. Und in jedem Klassenzimmer gibt es "schon länger" einen PC.
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Kl. gr. frosch, Moderator
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In den Handreichungen steht übrigens nur die Formulierung, dass eine Speicherung personenbezogener Daten auf den Leihgeräten nicht "vorgesehen" sei. Rein rechtlich bedeutet das meines Wissens nicht, dass uns dies als ausleihende Lehrkräfte verboten ist.
Ich denke, dass das Fragen sind, die eine Diskussion im Forum überschreiten. Wenn bei euch die Formulierung "nicht vorgesehen" bedeutet, dass eine Speicherung grundsätzlich möglich ist, dann solltet ihr euch darüber freuen. Du wirst ja sicherlich einen Leihvertrag unterschrieben oder Vorgaben Seitens der SL bekommen haben. Zu mindestens wirst den Antrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Endgeräten bei der SL gestellt haben. Das die Geräte aus Sicht des Landes analog zu privaten Endgeräte zählen, sind wir uns ja einig, oder? Wenn für euch die Aussage ist, dass ihr die Geräte dafür benutzen könnt, ist doch alles gut.
Ansonsten ist hier einiges veröffentlicht: https://digitaleschule.nieders…eihgerate_fur_lehrkrafte/
https://datenschutz.nibis.de/2…ystemen-von-lehrkraeften/
Viele Schulen werden aber schon daran scheitern, dass sie IPads anschaffen und dann die Speicherung laut Erlass zur Benutzung privater Endgeräte generell verboten ist. Viele andere Schulen/Lehrkräfte werden Probleme haben, die Vorgaben des Erlasses zu erfüllen. Und selbst wenn das alles klappt, bleibt immer noch die Frage, auf welchem Gerät darf ich Dinge wie Fördergutachten, etc. schreiben? Das sprengt ja definitive den vorgegebenen Datenrahmen aus dem Erlass zur Benutzung privater Endgeräte. D.h. die meisten Schulen werden damit Probleme bekommen. Und da reden wir noch nicht mal darüber, dass die Daten nur verschlüsselt gespeichert werden dürfen. Oder wie die Datensicherung erlasskonform eingerichtet ist.
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Kl. gr. frosch, Moderator
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Wie gesagt: Ist schwierig, an meiner Schule aber mittlerweile kein Problem mehr, weil es kaum noch SuS gibt, die einer ViKo nicht zustimmen. Das war im letzten Schuljahr noch anders, aber ich glaube, dass mittlerweile die allermeisten SuS und Eltern die Wichtigkeit von ViKo erkannt haben.
Ist z. B. dadurch möglich, dass die Lehrkraft kurz die Schülerantworten aus dem Plenum zusammenfasst.
Das ist bei "BBB" überhaupt kein Problem, denn es gibt eine "Meldefunktion", die die SuS in den Viko nutzen.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich habe letztes ja auch Videokonferenzen gemacht und kenne mich da durchaus aus. Meine Aussage war aber, dass das Land bis heute kein vernünftiges System / keine vernünftigen Vorgaben dazu macht. Es ist auch ein Unterschied, ob wir mit der ganzen Klasse eine Videokonferenz machen oder Schüler aus dem Homeschooling zuschalten.
BBB wird beispielsweise daran scheitern, dass die Mehrheit der Grundschulen weder einen entsprechenden Server noch einen Administrator haben. Dann fehlen Endgeräte, Internet ist noch nicht ausgebaut, Kamera und Mikrofontechnik fehlen, ... Momentan wird es an vielen Schulen so sein, dass es entweder eine gute "Bastellösung" Marke Eigenbau gibt oder Videounterricht nicht stattfindet. Tendenziell wird es wohl so sein, dass je älter die Schüler sind desto eher findet Videounterricht statt.
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Das dürfte bundeslandspezifisch sein, bei uns ist LEB-Online recht verbreitet.
So etwas wäre mir auch sehr lieb. Ist aber an Grundschulen kaum verbreitet. Einerseits skalieren die Kosten in der Regel nur begrenzt mit der Schülerzahl. Dadurch sind solche Programme für kleine Schulen oft unbezahlbar. Und dann bleibt einfach nur das administrative Probleme. Wer macht den Schuladmin? Wer pflegt die Daten ein? Wer druckt die Zeugnisse am Ende aus? Bei uns im Umkreis finde ich auf deren Karte auch ganze viele Sek 1 Schulen aber nur eine einzige Grundschule.
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Beim zweiten Link wird betont, dass "für die vom Auftragsverarbeiter vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich" ist. Aber Padlet oder Teams sind ja explizit keine Auftragsverarbeiter. Es gibt keine Rechtsgrundlage, sondern allenfalls auf Grundlage einer Einwilligung.
Ich will nicht bockig sein, entschuldige. Aber Datenschutz interessiert mich, ich halte auch recht viel von ihm (anders als beim Urheberrecht etwa), und Dienstrecht, und Ländervergleiche. Danke jedenfalls herzlich fürs Heraussuchen!
Alles gut. Ich finde es durchaus sinnvoll, sich darüber auszutauschen. Teams ist nach Auffassung verschiedener Juristen wegen dem Datenaustausch mit den USA raus. Padlet mit Nutzung von zu Hause wohl auch:
https://datenschutz.hessen.de/…chutz-bei-der-nutzung-von
Letztlich wird man wahrscheinlich vieles noch klären müssen und in ein paar Monaten oder Jahren mehr wissen.
Zu deinem anderen Aspekt: Rechtsgrundlage oder Einwilligung. Wenn ich eine Rechtsgrundlange habe, brauche ich keine Einwilligung. Beispielsweise die Verarbeitung von Schülerdaten in der Schulverwaltung geschieht auf einer Rechtsgrundlage. Die Einwilligung der Eltern ist dazu nicht erforderlich. Für alles ohne Rechtsgrundlage brauche ich die Einwilligung. Aber trotz Einwilligung darf ich dann nur Sachen machen, die laut DSGVO erlaubt sind. Auch mit Einwilligung darf ich kein Zoom, Whatsapp, ... benutzen. Bei den Sachen, wo ich benutzen darf, muss ich die Vorgaben der DSGVO erfüllen. Also beispielsweise einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Wenn der Anbieter das nicht macht, ist es auch verboten.
Alles natürlich ohne Gewähr. Aber so habe ich es verstanden.
@Mods: Die Diskussion findet irgendwie gerade in 2 Threads statt und gehört hier sicherlich nicht hin. Vielleicht kann mal einer aufräumen?
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Nochmal meine Frage, die bisher von dir nicht beantwortet wurde: Wo genau hat das Land NDS den Punkt a) verkündet? Und wo liegt das Problem, wenn wir die ausgeliehenen Endgeräte wie private Endgeräte behandeln sollen? Dann gilt doch genau das, was in dem bereits erwähnten Erlass zur Speicherung von personenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten geregelt wurde.
Ich habe dir die Links schon dreimal geschrieben. Lies es doch einfach. Wenn du es anders verstehst, ist es ja gut. Du hast doch selber schon festgestellt, dass da steht "nicht vorgesehen". Wenn "nicht vorgesehen" für dich erlaubt bedeutet, ist es doch gut? Das müssen wir doch nicht ernsthaft diskutieren?
Wenn personenbezogene Daten gespeichert werden (was nicht vorgesehen ist), gilt der von dir zitierte Erlass. Warum das ein Problem ist, habe ich dir im anderen Thread bereits geschrieben. Lass wir es einfach gut sein, dass es bei euch erlaubt ist.
Ja, Grundschulen erstellen die Zeugnisse in der Regel am privaten PC mangels Cloudlösung und Dienstrechner. Weiterhin müssen wir regelmäßig Gutachten etc. schreiben. Wir haben in jeder Klasse Inklusionskinder oder Sprachförderkinder und da müssen Berichte, Förderpläne, etc. geschrieben werden. Da es nach dem von dir zitierten Erlass weder auf privaten Endgeräten noch auf den Leihgeräten erlaubt ist, benötige ich dafür eine datenschutzkonforme Lösung.
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Kl. gr. frosch, Moderator
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Ich sehe das Hauptproblem bei den Videokonferenzen in der Upload-Kapazität des Schul-Internet-Anschluß, wenn da im vollen Betrieb dann Dutzende Videokonferenzen gleichzeitig von der Schule aus geführt werden sollen.
Wenn jeder KuK vom heimischen DSL-Anschluß aus eine Konferenz „hochlädt“, geht das. Auch wenn wir von der Schule aus einzelne Konferenzen testweise anbieten, funktioniert das. Aber wenn von unserem Schulzentrum aus hunderte Konferenzen, an denen bis zu 15.000 Schüler teilnehmen, parallel laufen sollen, wird die Internet-Anbindung nie reichen. An dem Anschluß hängen drei Berufskollegs, ein Gymnasium, eine Gesamtschule, zwei Grundschulen und eine Förderschule. Da ist man schnell bei einer dreistelligen Anzahl an Konferenzen.
Das Blöde dabei ist, daß es dann von den KuK oder „von oben“ immer heißt: „Wieso, der Testlauf hat doch funktioniert!?!“
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Mein Mann hat von seiner Schule schon (haha) vor 1 Jahr einen passwortgeschützten Stick bekommen, auf dem er alles Schülerbezogene speichern musste. Wäre das nicht eine einfache und sichere Variante? Abgesehen davon, dass er sich den PC dazu selbst kaufen durfte.
Mittlerweile hat er ein Diensttablet (ich glaube, das Ding heißt so) für zuhause. Und in jedem Klassenzimmer gibt es "schon länger" einen PC.
Der Stick ist schon mal ein guter Anfang. Man müsste jetzt darüber diskutieren, ob beim Bearbeiten der Daten am Privatrechner Daten auf diesem oder nur auf dem Stick gespeichert werden. In Nds. gab es da mal lange Diskussion mit TeacherTool und unserem Datenschutz. Das ist technisch keine einfache Frage. In Nds. sind Tablets dafür generell verboten und Leih-Laptops gelten als private Geräte. Wichtig wäre in Nds. noch, dass dein Mann den Stick so aufbewahren muss, dass Du darauf keinen Zugriff hast. Also immer irgendwo wegschließen. Dann ist natürlich noch am Ende die Frage, warum ich es mir als Lehrer antun soll.
Die PC im Klassenzimmer sind in der Regel nicht für solche Aufgaben vorgesehen. Das sind meistens Geräte, die von allen bedient werden können und nicht entsprechend geschützt sind. Die meisten Grundschulen haben in der Regel nur extrem weniger Geräte, die die Vorgaben erfüllen.
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Kl. gr. frosch, Moderator
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Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber von der Schule aus startet die Konferenzen ja nicht. Bei Lockdown und Kontaktbeschränkungen sollen die Kollegen ja auch zuhause bleiben
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Kl. gr. frosch, Moderator
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Ich sehe das Hauptproblem bei den Videokonferenzen in der Upload-Kapazität des Schul-Internet-Anschluß, wenn da im vollen Betrieb dann Dutzende Videokonferenzen gleichzeitig von der Schule aus geführt werden sollen.
Da bin ich ganz bei dir. Selbst optimal ausgestattete Schulen sollten da Probleme bekommen. Aber Humblebee hatte ja geschrieben, dass das an ihrer Schule und den Schulen, die sie kennt unproblematisch ist. Ich vermute aber eher, dass es nie versucht wurde. Insbesondere wenn dann die hauseigene BBB-Lösung / IServ auch noch auf einem Server in der Schule liegen. Dazu kommt bei uns dann noch, dass Schüler ohne eigenes Endgerät in die Schule kommen sollen und über Schulgeräte und das schuleigene WLAN teilnehmen.
Letztlich würde ich gar nicht fordern, dass das Laufen muss. Die Kosten dafür wären immens und man bräuchte fähige Admins. Aber dann muss man auch klar sagen, dass das nicht möglich ist.
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Kl. gr. frosch, Moderator
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Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber von der Schule aus startet die Konferenzen ja nicht. Bei Lockdown und Kontaktbeschränkungen sollen die Kollegen ja auch zuhause bleiben
Wir reden ja gerade davon, dass die Länder nicht viel gemacht haben. Es geht auch darum, Schüler in Quarantäne einzubinden. Weiterhin kann es ja nicht die Lösung der Schulen sein, dass die Lehrer ihr privates Internet und ihre privaten Endgeräte einsetzen. Zumal bei uns das Land extra darauf verweist, dass das nicht notwendig ist.
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Kl. gr. frosch, Moderator
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Lieber Tom123 ,
ich möchte dringend empfehlen, dich zu entspannen. Hier werden Probleme herbeigeredet, die in der Praxis gar nicht existieren.
1) Ich will Datenschutz nicht kleinreden, aber mir ist bislang kein einziger Fall bekannt, indem eine Schule - oder gar eine einzelne Lehrkraft - aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO zur Rechenschaft gezogen wurde.
2) Auch wenn du dagegen argumentierst: an vielen der mir bekannten Schulen funktionieren die schuleigenen - und datenschutzrechtlich sauberen - Plattformen inzwischen reibungslos. Das gilt sowohl für das Speichern von Daten als auch das Durchführen von Videokonferenzen und Mail-Verkehr.
3) Dementsprechend ist das Speichern von Daten - auch mit Ipads - überhaupt kein Problem. Diese werden schlicht auf der schuleigenen Plattform bearbeitet und gespeichert. Auf Systemen wie Windows, Unix u.ä. ist es ohnehin unproblematisch, da diese von der Einschränkung ausgenommen sind.
4) Sind die zur Verfügung gestellten Leihgeräte ohnehin in eine geeignete schulische IT-Infrastruktur zu integrieren, was uns sofort zu 2. und 3. zurückführt.
5) Die Handreichung zu "Leihgeräten für Lehrkräfte" spricht zudem von einer Soll-Bestimmung "soweit möglich" zur Speicherung von Daten auf schuleigenen Servern und erkennt damit an, dass dies bei nicht vorhandener Infrastruktur nicht zu fordern ist. Als Alternative wird explizit die Speicherung auf externen verschlüsselten Speichermedien empfohlen, die Speicherung auf dem Gerät ist lediglich "nicht vorgesehen". Darauf kann dann im Ausnahmefall der nicht vorhandenen Alternativen aber zurückgegriffen werden.
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In Nds. sind Tablets dafür generell verboten und Leih-Laptops gelten als private Geräte.
Schau bitte einmal in den Parallelthread. Diese Aussage stimmt in dieser generellen Form nicht. Auch auf Leih-Tablets ist das Speichern von Daten zulässig, sofern keine geeignete Lösung auf schuleigenen Servern bereitsteht. Auf Notebooks, insbesondere auf Leihgeräten des Schulträgers ist das Speichern unter Windows oder Unix ohnehin zulässig.
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Kl. gr. frosch, Moderator
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Ich sehe das Hauptproblem bei den Videokonferenzen in der Upload-Kapazität des Schul-Internet-Anschluß, wenn da im vollen Betrieb dann Dutzende Videokonferenzen gleichzeitig von der Schule aus geführt werden sollen.
Unser BBB-Server steht physikalisch nicht an der Schule, sondern ist ein gemieteter dedicated Server bei einem Provider. Unser Moodle läuft auf einem gemieteten Webspace. Ich denke das reduziert die von dir angesprochenen Probleme deutlich.
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...weil wir nur Zeugnisse schreiben müssen bzw. nur die Zeugnisnoten in einen Rechner in der Schule tippen müssen und das war's.
Jupp... aber die Zeugnisnoten falle dir nicht erst ein, wenn du vor diesem Rechner sitzt, die hast du vorher schon irgendwo/-wie gespeichert. Ist das datenschutzkonform?
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Jupp... aber die Zeugnisnoten falle dir nicht erst ein, wenn du vor diesem Rechner sitzt, die hast du vorher schon irgendwo/-wie gespeichert. Ist das datenschutzkonform?
Diese liegen selbstverständlich nur auf dem schuleigenen Server in durch Passwort gesicherter Umgebung vor. Sollte eine solche Umgebung nicht vorhanden sein, werden natürlich verschlüsselte, externe Datenträger verwendet.
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Sollte eine solche Umgebung nicht vorhanden sein, werden natürlich verschlüsselte, externe Datenträger verwendet.
...was natürlich überhaupt nicht hilft (im Sinne von Datenschutz).
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...was natürlich überhaupt nicht hilft (im Sinne von Datenschutz).
Da bitte ich dann doch einmal um eine Erläuterung. Insbesondere darum, wie denn ansonsten deiner Meinung nach personenbezogene Daten (digital/analog) zu speichern sind, wenn nicht in zugriffsgeschützten Datenträgern. Ich finde bislang nur genau die von mir angegebenen Vorgaben. Das gilt übrigens auch für Hessen.
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die hast du vorher schon irgendwo/-wie gespeichert. Ist das datenschutzkonform?
Auf einer gedruckten Liste bzw. seit neustem wieder im kleinen, roten Buch. Darf man auch nicht irgendwo ’rumliegen lassen. Aber ansonsten leicht zu händeln.
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