Schön, es ist Weihnachten ich habe "duftet" und "Zimt" gelesen
Danke Frohe Weihnachten mit allerlei Zimtduft, liebe Laleona!
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Wo steht das? Gar nicht mal die genaue Stelle, alles was mehr ist als "da kam mal ein Rundschreiben" reicht mir. Ich bin wirklich neugierig, weil ich das aus meinem Bundesland anders kenne. Ich werde aber immer skeptischer, dass es bei euch wirklich so eine Regelung gibt.
Ich müsste mal in Ruhe suchen. Aber gucke mal hier bei 20 und 21:
https://www.rlsb.de/themen/sch…enschutz/dsgvo/faq-ds-gvo
Hier ist es auch noch mal ausführlich: https://lfd.niedersachsen.de/s…sverarbeitung-189637.html
Sobald sich ein Schüler von zu Hause anmelden kann, liegt bei uns eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Weil man anhand der IP-Adresse ihn auch trotz Pseudonym rückverfolgen könnte.
Wenn man sich nicht darauf einlässt, bekommt man halt kein Gerät. Das ist doch die Alternative.
Das ist nicht die Alternative. Gemäß Erlass ist die Nutzung privater Endgeräte für die Datenverarbeitung nicht erforderlich. Letztlich sagt das Land sinngemäß: Weil ich so nett bin, erlaube ich dir auch dein privates Gerät zu Hause zu nutzen. Wenn du das nicht möchtest, musst du halt dein Dienstgerät (in der Schule) nutzen. Diese stehen aber in der Regel nicht ausreichend zur Verfügung. D.h. hier müssten Land und Schulträger genug dienstliche Arbeitsplätze bereitstellen, damit ich meine Aufgaben ordnungsgemäß erledigen kann.
Für die aktuellen Lehrerendgeräte findet man hier einiges:
https://digitaleschule.nieders…eihgerate_fur_lehrkrafte/
Unter anderem, dass sie zur Unterrichtsvorbereitung und Durchführung digitalem Unterrichts sind und dass keine personenbezogene Daten darauf gespeichert werden sollen.
Also brauche ich zusätzliche Dienstgeräte für alle Lehrkräfte, die kein privates Gerät nutzen wollen.
Aber viele Schulen nutzen Microsoft Teams. Ich melde regelmäßig SuS an Wettbewerben an, anonymisiert, wo online gearbeitet wird, und darf das. Padlet: vermutlich dürfen wir das, wenn alle zustimmen - ich kenne mich mit Padlet nicht aus.
Ich würde mal vermuten:
a) Microsoft Teams läuft über amerikanische Server? Ist raus.
b) Wettbewerbe? Anonymisiert? Die Schüler melden sich ausschließlich über Schulgeräte an, wo sichergestellt ist, dass die Schüler nicht über das Gerät nachverfolgt werden können? Dann ist es erlaubt. Sobald sie sich privat oder mit ihrem Handy dort anmelden (können), brauchst du Zustimmung und Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.
c) siehe b)
Mir ist natürlich bewusst, dass viele es trotzdem machen. Aber es kann ja nicht richtig sein, dass wir Lehrkräfte die Regeln brechen müssen. Letztlich müssen die Länder uns ja Möglichkeiten einräumen datenschutzkonform zu arbeiten.
Also wir haben unser Moodle-System bei einem Webhoster laufen und mit dem haben wir auch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Ich müsste mal in Ruhe suchen. Aber gucke mal hier bei 20 und 21:
https://www.rlsb.de/themen/sch…enschutz/dsgvo/faq-ds-gvo
Hier ist es auch noch mal ausführlich: https://lfd.niedersachsen.de/s…sverarbeitung-189637.html
Sobald sich ein Schüler von zu Hause anmelden kann, liegt bei uns eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Weil man anhand der IP-Adresse ihn auch trotz Pseudonym rückverfolgen könnte.
Vielen Dank, jetzt sehe ich viel klarer.
Aber, erster Link, Punkt 10: "Wann ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlaubt?"
Antwort: Rechtsvorschrift oder Einwilligung.
Punkt 20: "Liegt Auftragsverarbeitung vor, so ist für die Übermittlung der personenbezogenen Daten von der Schule an den Auftragsverarbeiter keine Rechtsgrundlage erforderlich." Verstehe ich. Aber wenn eine Einwilligung vorliegt, dann brauche ich doch ebenfalls keine Rechtsgrundlage, siehe Punkt 10? Schon mal, weil da in den meisten Fällen eben gar keine Auftragsverarbeitung vorliegt.
Dass die Hürden für eine Einwilligung hoch sind, weiß ich, und steht in Punkt 21.
Beim zweiten Link wird betont, dass "für die vom Auftragsverarbeiter vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich" ist. Aber Padlet oder Teams sind ja explizit keine Auftragsverarbeiter. Es gibt keine Rechtsgrundlage, sondern allenfalls auf Grundlage einer Einwilligung.
Ich will nicht bockig sein, entschuldige. Aber Datenschutz interessiert mich, ich halte auch recht viel von ihm (anders als beim Urheberrecht etwa), und Dienstrecht, und Ländervergleiche. Danke jedenfalls herzlich fürs Heraussuchen!
Irgendwie stellen sich einige immer nur die Frage, was man dürfe. Wie kriegt man es hin, dass man doch den privaten Rechner nutzen darf? Welchen Aufwand betreibe ich, um dem fehlangeschafften Dienstgerät doch noch einen Nutzen abzugewinnen?
Ich frage oft auch mal, was ich tun müsse. Muss ich den Akku vom dienstlichen iPad leer spielen oder darf es weiter in der Ecke liegen? Muss ich Unterrichtszeit damit verplempern, mich mit den Zicken und Tücken technischer Ausstattung herumzuschlagen?
Muss ich nicht? Dann lass‘ ich es lieber.
Nach zwei Diktaturen mehr als gerechtfertigt, darüber nachzudenken, was wo gespeichert wird.
Die Merkel-Diktatur und die Corona-Diktatur?
Ja, Datenschutz ist wichtig. De facto haben wir aber keinen. Die großen Online-Datensammler scheren sich ’ne Dreck darum, während kleine Handwerksbetriebe und Sportvereine ihre Seiten vom Netz nehmen, weil die Schissbezüglich der Cookies haben.
Der Datenschutz in diesem Land dient halt leider nicht dem Schutz der Daten, sondern als Pauschalausrede, etwas nicht zu machen.
Wenn eine Bundesbehörde z. B. ein Impfregister unterhält, gehe ich davon aus, dass die technischen Möglichkeiten, die Daten sicher und missbrauchsfest zu speichern, auch genutzt werden. Von der Datenschutzbeauftragten erwarte ich, dass sie nicht dahersäuselt, dass das vielleicht nicht geht. Sondern, dass sie sich konkret darum kümmert, wie es umgesetzt wird, damit wir den erhofften Nutzen unter Einhaltung des Datenschutzes bekommen.
Aber wir kriegen Probleme, wenn wir unsere Zeugnisse auf den privaten PC schreiben (müssen), da keine Dienstrechner zur Verfügung stehen.
Das Problem ist, dass keine Dienstrechner zur Verfügung stehen. Das ist einfach zu lösen.
Zeugnisdaten haben auf Privatrechnern nun wirklich nichts verloren. Wer solcherlei tut, kriegt mit Recht Probleme.
Für Zeugnisse gibt es längst längst rechtlich saubere Lösungen, bei denen lokal gar keine Daten mehr gespeichert werden müssen.
Für Zeugnisse gibt es längst längst rechtlich saubere Lösungen, bei denen lokal gar keine Daten mehr gespeichert werden müssen.
Ah, ok, welche denn?
Ah, ok, welche denn?
Das dürfte bundeslandspezifisch sein, bei uns ist LEB-Online recht verbreitet.
Also bleibt die Frage: Wenn ich mein privates Endgerät nicht verwenden will, wo schreibe ich Zeugnisse, Gutachten, etc.?
Macht man als Lehrkraft sowas nicht normalerweise in der Schule? Mag natürlich ein GS-spezifisches Problem sein, das ich als BBS-Lehrkraft nicht nachvollziehen kann, weil wir nur Zeugnisse schreiben müssen bzw. nur die Zeugnisnoten in einen Rechner in der Schule tippen müssen und das war's.
Jetzt hat aber das Land verkündet, dass a) dort keine personenbezogenen Daten drauf zu speichern sind und sie b) analog privater Endgeräte zu behandeln sind.
Nochmal meine Frage, die bisher von dir nicht beantwortet wurde: Wo genau hat das Land NDS den Punkt a) verkündet? Und wo liegt das Problem, wenn wir die ausgeliehenen Endgeräte wie private Endgeräte behandeln sollen? Dann gilt doch genau das, was in dem bereits erwähnten Erlass zur Speicherung von personenbezogenen Daten auf privaten Endgeräten geregelt wurde.
Das findest du alles in den Handreichungen und dem Erlass.
Auf welchen Erlass beziehst du dich denn bloß? Kannst du den hier nicht mal verlinken? Ich habe bisher für die Leihgeräte keine solchen gesehen und auch nichts dergleichen von unserer SL erhalten.
Ich müsste mal in Ruhe suchen. Aber gucke mal hier bei 20 und 21:
https://www.rlsb.de/themen/sch…enschutz/dsgvo/faq-ds-gvo
Hier ist es auch noch mal ausführlich: https://lfd.niedersachsen.de/s…sverarbeitung-189637.html
Sobald sich ein Schüler von zu Hause anmelden kann, liegt bei uns eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Weil man anhand der IP-Adresse ihn auch trotz Pseudonym rückverfolgen könnte.
Ich kann dir langsam wirklich nicht mehr folgen. Hier geht es doch zum einen um die Speicherung von Schülerdaten in der Schule (also in Schülerakten) und zum anderen um Videokonferenzen und nicht darum, ob wir als Lehrkräfte auf den Leihgeräten Noten usw. speichern dürfen?!?
Unter anderem, dass sie zur Unterrichtsvorbereitung und Durchführung digitalem Unterrichts sind und dass keine personenbezogene Daten darauf gespeichert werden sollen.
Vielleicht bin ich ja komplett blind, aber ich finde nirgends in deinen Links irgendeinen Hinweis darauf, dass keine personenbezogenen Daten auf den Leihgeräten gespeichert werden dürfen. Einzig die Passage in dem Musterleihvertrag, die ich gestern bereits zitiert hatte: "Sämtliche Dokumente, insbesondere personenbezogene Daten, sollen – soweit möglich – auf dem schuleigenen Server gespeichert werden." - Bitte beachten: "sollen" und "soweit möglich"!
Zeugnisse schreibe ich zuhause, wenn es leise ist und ich mindestens 3 Stunden am Stück Zeit habe, sonst lohnt sich das "Eindenken" nicht. Teilweise musste ich 3 Seiten schreiben, Fließtext, keine Textbausteine etc.
PS Da schaffe ich natürlich nicht alle und die, die ich schaffe, nicht ganz und nicht endgültig.
Zeugnisse schreibe ich zuhause, wenn es leise ist und ich mindestens 3 Stunden am Stück Zeit habe, sonst lohnt sich das "Eindenken" nicht. Teilweise musste ich 3 Seiten schreiben, Fließtext, keine Textbausteine etc.
PS Da schaffe ich natürlich nicht alle und die, die ich schaffe, nicht ganz und nicht endgültig.
Das meinte ich ja, dass dies eben einen großen Unterschied darstellt zu den BBSn und den weiterführenden Schulen, weil wir ja wirklich nur die Noten in den einzelnen Fächern, Fehlzeiten (in den meisten Schulformen/Bildungsgängen), hier in NDS Arbeits- und Sozialverhaltensbemerkungen (sind aber in unserem Zeugnisprogramm alle hinterlegt) und ggf. zusätzliche Bemerkungen in das Zeugnisprogramm eingeben müssen. Das dauert bei uns halt nicht sehr lange; für meine Klasse mit durchschnittlich 24 SuS benötige ich inkl. nochmaliger Prüfung dafür ca. eine halbe Stunde. Das Drucken übernimmt ein Kollege.
Ich kenne aber auch GS-Lehrkräfte, die das Zeugnisschreiben usw. in der Schule machen. Deren Schulen verfügen aber für diese und ähnliche Zwecke aber auch über genügend Lehrerrechner, wo man in Ruhe arbeiten kann.
<Mod-Modus>
In diesem Thread befinden sich Beiträge zum Datenschutz aus 2 Threads. Dieser Beitrag kommt aus dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.
Kl. gr. frosch, Moderator
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Ich gehe davon aus, dass Du die einschlägigen Erlasse gelesen hast bevor du mit mir über den Inhalt diskutierst.
Auch hier frage ich dich nochmals: Wo genau findest du denn dazu "einschlägige Erlasse""? Unter den von dir verlinkten Seiten finde ich keinen; wenn ich mich nicht komplett irre, gibt es zu den Leihgeräten noch gar keinen Erlass. Von daher habe ich auch noch nichts dazu gelesen, sorry.
In den Handreichungen steht übrigens nur die Formulierung, dass eine Speicherung personenbezogener Daten auf den Leihgeräten nicht "vorgesehen" sei. Rein rechtlich bedeutet das meines Wissens nicht, dass uns dies als ausleihende Lehrkräfte verboten ist. Ich werde aber nach den Ferien darauf die Datenschutzbeauftragte meiner Schule und die SL nochmal ansprechen.
Mal abgesehen von der Frage, was man macht, wenn nicht alle zustimmen (bei uns gibt es in jeder Klasse 1-2 Problemfälle).
Wie gesagt: Ist schwierig, an meiner Schule aber mittlerweile kein Problem mehr, weil es kaum noch SuS gibt, die einer ViKo nicht zustimmen. Das war im letzten Schuljahr noch anders, aber ich glaube, dass mittlerweile die allermeisten SuS und Eltern die Wichtigkeit von ViKo erkannt haben.
Aber auch die Person zu Hause wird ja kaum einem Unterrichtsgespräch folgen können, wenn die Lehrkraft nur ein Mikrofon hat.
Ist z. B. dadurch möglich, dass die Lehrkraft kurz die Schülerantworten aus dem Plenum zusammenfasst.
Dazu die Frage, wie sich selber einbringen kann.
Das ist bei "BBB" überhaupt kein Problem, denn es gibt eine "Meldefunktion", die die SuS in den Viko nutzen.
Zeugnisse schreibe ich zuhause
So lange du keine Unterlagen offen herum liegen lässt, sondern diese brav wegschließt, sollte das gehen. Du hast zu Hause einen Dienstrechner? Oder habt ihr Laptops?
Oder wolltest du nur ein Dienstvergehen in Form eines Datenschutzverstoßes anzeigen? Ich glaube nicht, das hier die zuständige Stelle ist.
Deren Schulen verfügen aber für diese und ähnliche Zwecke aber auch über genügend Lehrerrechner, wo man in Ruhe arbeiten kann.
Und wenn das irgendwo tatsächlich nicht der Fall ist, muss man dafür sorgen. Man kann aber nicht einfach so wesentliche Daten auf irgend einer Kiste speichern, die zu Hause gerade so ’rumsteht.
Und wenn das irgendwo tatsächlich nicht der Fall ist, muss man dafür sorgen. Man kann aber nicht einfach so wesentliche Daten auf irgend einer Kiste speichern, die zu Hause gerade so ’rumsteht.
Ich behaupte mal, dass das in fast allen Grundschulen nicht der Fall ist. Meistens gibt es 2-3 Rechner im Lehrerzimmer. Fertig.
Ich behaupte mal, dass das in fast allen Grundschulen nicht der Fall ist.
Und dann? Lässt man das so? Oder beantragt msn ordentliche Arbeitsplätze mit anständiger Ausstattung?
Eine Regelung, dass man den Datenschutz unter solchen Bedingungen ignorieren könne, kenne ich jedenfalls nicht. Habe ich etwas übersehen?
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