Datenschutz in Corona-Zeiten und generell (aus dem Impf-Thread und dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.)

  • Grundsätzlich bist du da irgendwann in einem Graubereich. Die entscheidende Frage ist, wann liegen personenbezogene Daten vor. Ist es möglich mit vertretbaren Aufwand die Daten einem Kind zuzuordnen? Wissen die anderen Kinder welche Pseudonyme hinter welchem Kind stecken? Wenn ja, hast du da bereits ein Problem. Nutzen die Kinder das Programm auch von zu Hause (IP-Adresse)? Wir hatten das länger mit dem entsprechenden Fachberater des Landes diskutiert. Fazit war: Besser eine Einverständniserklärung einholen und auf der sicheren Seite sein. Ggf. hätte man sicherlich auch argumentieren können, dass eine Zuordnung zum Kind nicht möglich ist. Aber alleine wenn der Lehrkraft die Zuordnung bekannt ist, könnten sich Eltern schon beschweren. Auf der sicheren Seite wärst du, wenn es komplett ohne Anmeldung geht.

  • Nein, Aussage des Landes. "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen."

    Wo steht denn das genau? Ich finde nur die folgenden Aussage: "FAQ zum RdErl. d. MK v. 01.01.2020 – 15-05410/1-8 – Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften [...]: Gilt der Erlass auch für Dienstgeräte? - Nein, der Erlass gilt nur für private IT."
    (https://www.rlsb.de/themen/sch…systemen-von-lehrkraeften)

    Das bezieht sich doch auch auf die Lehrerendgeräte, die uns ausgeliehen wurden, oder nicht? In unserem Leihvertrag findet sich nämlich u. a. folgende Formulierung: "Sämtliche Dokumente, insbesondere personenbezogene Daten, sollen – soweit möglich – auf dem schuleigenen Server gespeichert werden."

    In dem o. g. Erlass findet sich außerdem die Aussage: "Lehrkräfte, die auf einem privaten IT-System personenbezogene Daten [...] verarbeiten wollen, bedürfen dazu der schriftlichen Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters." Bei uns an der Schule haben die Lehrkräfte Ende 2019 einen Antrag auf Genehmigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf einem privaten IT-System zusammen mit einer schriftlichen Verpflichtungserklärung gestellt bzw. unterzeichnet.

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  • Also ist mit Einverständnis alles möglich und ohne Einverständnis nicht? Dann ist das doch okay?

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen.

    Da es sich um dienstliche Endgeräte zum unterrichtlichen Einsatz handelt, die im pädagogischen Schulnetz zu integrieren sind, tragen die Lehrkräfte datenschutzrechtlich die gleiche Verantwortung wie bei privaten Endgeräten. Die diesbezüglichen Regelungen des Erlasses zur „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“, RdErl. d.MK v. 01.01.2020, Nds. MBl. 2020, S. 153, gelten daher analog.

    Auf welche Quelle beziehst du dich da? Ich habe dir im anderen Thread gerade die entsprechende Passage aus dem o. g. Runderlass verlinkt, nach der die Speicherung personenbezogener Daten auf Antrag und mit Verpflichtungserklärung auch auf privaten Endgeräten legal ist.


    Ich habe ein Waschbecken in den meisten Klassenräumen. Dazu zwei Sanitärräume pro Geschlecht für die Schule. Dort gehen aber auch die Kinder zur Toilette und auch dort sind nur 3 Waschenbecken. Bitte erläutere mir, wie sich damit 200 Schüler am Ende der großen Pause die Hände ordentlich waschen sollen.

    Wie haben sie das denn bisher gemacht? Und wieso ist es deiner Meinung nach in anderen Schulen - unserer bspw. - möglich, dass sich die SuS (max. 28) wie auch die Lehrkraft nach Pausenende am Waschbecken im Klassenraum ordentlich die Hände waschen und bei euch nicht?


    Du widersprichst dir da selber. Die Mehrheit der Schulen sind sicherlich schon die Grundschulen. In der Summe machen die berufsbildenden Schulen kaum etwas aus.

    Lies' mal bitte ordentlich: Ich sprach von "weiterführenden Schulen", also Haupt-, Real- und Oberschulen sowie IGSn und Gymnasien, nicht allein von BBSn. Die dürften dann - zusammen mit den BBSn - sehr wohl die "Mehrheit der Schulen" ausmachen.

    Achja, die Schüler sollen sich auch vor und nach dem Sportunterricht die Hände waschen. Wir haben eine Toilette und ein Waschbecken in der Halle. Wie viele habt ihr pro Halle?

    In unserer Sporthalle (wo max. zwei Klassen gleichzeitig Sportunterricht haben) gibt es vier Toilettenräume (mit je zwei Waschbecken, wenn ich mich nicht irre), angrenzend an die vier Umkleideräume mit dementprechend vier Duschräumen, wo sich außer den Duschen jeweils drei oder vier Waschbecken befinden. Macht also insgesamt mind. 20 Waschbecken. Es ist aber eine große Halle, die auch von Vereinen und als Veranstaltungsort genutzt wird, und keine kleine Grundschulsporthalle.

    Du wirst sicherlich erstmal eine Einverständniserklärung aller anwesenden Personen benötigen. Was machst du, wenn eine nicht zustimmt? Sicherlich nicht BBB nutzen. Wie macht ihr das mit der Kamera? Ihr habt nur eine? Zeigt die das Tafelbild? Filmt die den Sprecher? Wird die immer mitgedreht? Wie ist mit Mikrofonen? Ich weiß, das solche Räume eine ganze Menge von Mikrofonen haben, die dann entsprechend geregelt werden.

    Die SuS haben doch i. d. R. auch den Videokonferenzen über "BBB" zugestimmt. Wenn nicht, durften und dürfen wir in der entsprechenden Klasse auch keine ViKo durchführen und dementsprechend natürlich auch die von mir genannte Lösung nicht im Unterricht nutzen. Soweit ich weiß, gab es aber in diesem Schuljahr keine SuS und Erziehungsberechtigten, die dem nicht zugestimmt haben (zumindest in den Klassen unserer Abteilung nicht). Die Kameras - befestigt am Monitor des Lehrer-PCs oder mit "Dreibein" aufgestellt - kann man natürlich drehen und sie zeigen dann entweder auf die Lehrkraft oder auf's Whiteboard/Active Board. Ein Mikro gibt es nur am Lehrer-PC.

    Bisher klappt das alles gut, auch wenn du es als "Bastel-Lösung" bezeichnest. Natürlich müsste sich das MK nochmal näher damit befassen und Regelungen dazu 'rausgeben.

    Einfache Beispiel: Ein Schüler in Präsenz möchte das nicht. 10 Schüler sitzen zu Hause in Quarantäne. Was macht man?

    Wenn es tatsächlich diesen einen Schüler geben sollte, dann werden die in Quarantäne Befindlichen eben nicht zum Unterricht dazugeschaltet, sondern die Arbeitsaufträge über die Lernplattform erteilt. Man kann es sich auch extra-kompliziert machen...

    Wenn ich deinen Heimatlandkreis noch richtig weiß, dann kenne ich alleine zwei weiterführenden Schulen, die zwar Internet haben, aber wo es nicht richtig läuft.

    Ich schätze, da hast du meinen "Heimatlandkreis" falsch in Erinnerung. Ich wohne in einer Großstadt, unterrichte aber in einem anderen Landkreis. Außerdem schrieb ich von den "mir bekannten" Schulen; ich kenne natürlich nicht alle, weiß aber von meinen SuS, die ja aus den weiterführenden Schulen des LK zu uns kommen, dass es in ihren abgebenden Schulen laut ihren Aussagen keine Internetprobleme gibt. Eine Schule im LK ist sogar schon seit längerer Zeit federführend hinsichtlich der Digitalisierung und hat 2018 die Auszeichnung "Smart School" erhalten.

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  • Hat doch nichts mit dem Thema zu tun?

    Wieso hat das nichts mit dem Thema zu tun. Der Punkt ist: du hast als Laie keinen Plan, mit welcher App was gemacht werden kann. Aus gutem Grund wurde Zoom für Schulen verboten. Und selbst bei Anton gab es Sicherheitslücken, siehe Artikel. Ich zitiere es gerne noch mal für dich: Darüber hinaus soll es für Außenstehende theoretisch möglich gewesen sein, sich als Lehrkraft auszugeben und Nachrichten an Schüler in Lerngruppen einzustellen.


    Zu sagen, sobald Datenschutz anstrengend ist, hab ich keine Lust mehr drauf, ist total kindisch. "Was kann denn da passieren?" ist naiv. Überlasse doch Fachleuten die Entscheidung und nutze das, was dir als Lehrkraft vorgegeben wird. Dass die eigenen Kinder auf Anton rumdaddeln ist was anderes, dass Facebook ein Arsch ist sowieso.

    Solange wir für die Daten von Schutzbefohlenen verantwortlich sind, haben wir das so sicher als möglich zu gestalten. Solange ein Impfregister (um das ging es hier) nicht nötig ist, braucht man keines. Sobald es aus irgendeinem Grund nötig wird, bedarf es einer genauen Prüfung, ob es notwendig ist im Verhältnis zu dem, was aus der Datenspeicherung noch folgen könnte und wie sicher so ein Register wäre.


  • Also ist mit Einverständnis alles möglich und ohne Einverständnis nicht? Dann ist das doch okay?

    Ich meine: so ist es!

    Aber anscheinend hat Tom dahingehend ja eine andere Quelle, die etwas anderes aussagt. Daher warte ich mal, ob es von seiner (ihrer?) Seite noch eine Rückmeldung gibt, auf welche "Aussage des Landes" er sich bezieht.

    Ich finde dazu auf den entsprechenden Seiten des nds. MK nämlich - wie gesagt - nur das bereits von mir Erwähnte, u. a.:

    "Darf eine Lehrkraft personenbezogene Daten auf deren privaten IT-Systemen verarbeiten?

    Unter Beachtung der Vorgaben aus dem Erlass „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“ vom 01.01.2020 ist dies möglich. Erforderlich ist ein Antrag auf Genehmigung durch die Schulleitung, die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sowie die Einhaltung eines bestimmten Datenrahmens." (https://www.rlsb.de/themen/sch…enschutz/dsgvo/faq-ds-gvo)

    Das müsste dann m. M. n. auch für die ausgeliehenen Lehrerendgeräte gelten. Macht ja sonst irgendwie wenig Sinn...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns (auch Nds.) sind die Bedingungen für die Leihgeräte genauso wie für die privaten IT-Systeme, d.h. wir mussten einen Antrag auf Genehmigung der Verarbeitung privater Daten stellen und damit die Selbstverpflichtung unterschreiben, diverse Schutzmaßnahmen einzurichten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt m.W. bestenfalls rudimentär, was die SL auch zumindest ahnen wird. Kontrolliert wird da (bewusst?) nichts. Traurig finde ich das insgesamt.

    Bei uns liegt die Verwaltung/Einrichtung/Administration der LeihGeräte in der Hand der einzelnen Lehrkraft.

  • Wo steht denn das genau?

    Du bringst zwei Dinge durcheinander.

    a) Den Erlass zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Endgeräten. D.h. sinngemäß unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt. Dazu gibt es aber eine ganze Reihe von Einschränkungen. Beispielsweise haben wir in der Grundschule "Notfallnummern". Wenn jemand krank wird, wird beispielsweise der Opa oder die Nachbarin mit Erlaubnis der Eltern angerufen, weil die Eltern beide arbeiten. Diese darf ich aber nicht auf dem privaten Endgerät verarbeiten, da es über den vorgegebenen Datenrahmen hinausgeht. Gleiches Problem, wenn ich eine Fördergutachten schreiben muss oder etwas über eine Klassenkonferenz. Oder wenn wir im Unterricht Fotos der Kinder verarbeiten. Selbst Arbeitsergebnisse abzufotografieren, um sie anschließend zu präsentieren ist kritisch. Auch wenn ich es abfotografiere und anschließend direkt die Namen wegmache, waren diese eine Zeit lang gespeichert. Außerdem muss ich beispielsweise USB-Sticks nicht nur verschlüsseln sondern auch so wegschließen, dass niemand anderes aus meinem Hausstand darauf Zugriff nehmen könnte. Einfach in die Schublade des Arbeitszimmers ist nicht in Ordnung. Die muss abgeschlossen sein und natürlich darf mein Lebensgefährte dazu keinen Schlüssel haben. Weiterhin habe ich sicher zu stellen, dass alle Geräte inklusive Router etc. die aktuelle Software installiert haben. Und letztlich muss ich natürlich auch eine professionelle Datensicherung durchführen. Jederzeit. Ich bräuchte beispielsweise ein System, dass beim routenfahren gleich ein Backup auf eine externe verschlüsselte Festplatte macht. Die Festplatte lege ich dann anschließend in den abschließbaren Schrank, zu dem nur ich Zugang habe. Das mache ich natürlich jedes Mal wenn ich an dem PC arbeite. Achja und übrigens ist ein Ipad Pro sowieso nicht erlaubt, wohl aber ein Surface. Ein Ipad Pro ist nämlich ein mobiles Endgerät und ein Surface ist das nicht. Aber netterweise weist der Erlass mich ja darauf hin, dass es gar keine Notwendigkeit gibt, private Geräte einzusetzen.


    Damit kommen wir zu

    b) Dienstgeräte / Leihgeräte, die wir nun Rahmen des Sonderprogrammes bekommen. Grundsätzlich wären das ja Dienstgeräte und wir wären fein raus. Der Schulträger bzw. die Schule kümmert sich um den Datenschutz. Jetzt hat aber das Land verkündet, dass a) dort keine personenbezogenen Daten drauf zu speichern sind und sie b) analog privater Endgeräte zu behandeln sind. Du hattest vor ein paar Beiträgen geschrieben, dass es ja Dienstgeräte sind und es deswegen nicht so wäre. Das findest du alles in den Handreichungen und dem Erlass. Dort steht auch das die Geräte für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung vom digitalen Unterricht sind. Also nicht für Verwaltungsaufgaben. Weiterhin hast du das Problem, dass es keine Ersatzgeräte gibt. Neue Lehrkräfte erhalten keine Geräte. Viele Schulträger kaufen Ipads. Die gelten per Erlass als mobile Geräte und dürfen daher nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden. Damit ist auch eine Videokonferenz, wofür die Geräte ja eigentlich da sind, auf dem Ipad kritisch. Das sind übrigens alles Aspekte die nicht neu sind. Darauf wurde schon mehrfach hingewiesen. Aber Hauptproblem ist, es fehlt das Geld.


    Also bleibt die Frage: Wenn ich mein privates Endgerät nicht verwenden will, wo schreibe ich Zeugnisse, Gutachten, etc.?

  • Also ist mit Einverständnis alles möglich und ohne Einverständnis nicht? Dann ist das doch okay?

    Nein, es ist nicht alles möglich. Server müssen in Europa stehen, der Anbieter muss bereit sein einen Datenverarbeitungsauftrag mit der Schule zu unterschreiben, ... es gibt eine ganze Reihe von Hürden.

  • Bei uns (auch Nds.) sind die Bedingungen für die Leihgeräte genauso wie für die privaten IT-Systeme, d.h. wir mussten einen Antrag auf Genehmigung der Verarbeitung privater Daten stellen und damit die Selbstverpflichtung unterschreiben, diverse Schutzmaßnahmen einzurichten.

    Und ist schon grenzwertig, weil laut Handreichung die Speicherung personenbezogener Daten auf den Geräten nicht vorgesehen ist. Letztlich schiebt man den schwarzen Peter an die Lehrkräfte ab. Richtig wäre es, wenn das Land uns ein Dienstgerät in die Hand drückt und sagt damit könnt ihr arbeiten. Bitte haltet, die und die Vorgaben ein.

  • <Mod-Modus>

    In diesem Thread befinden sich Beiträge zum Datenschutz aus 2 Threads. Dieser Beitrag kommt aus dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.

    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Auf welche Quelle beziehst du dich da? Ich habe dir im anderen Thread gerade die entsprechende Passage aus dem o. g. Runderlass verlinkt, nach der die Speicherung personenbezogener Daten auf Antrag und mit Verpflichtungserklärung auch auf privaten Endgeräten legal ist.

    Ich gehe davon aus, dass Du die einschlägigen Erlasse gelesen hast bevor du mit mir über den Inhalt diskutierst. Zumal du schriebst, dass du bereits ein Endgerät hast. Ich würde hier anfangen zu lesen:

    https://digitaleschule.nieders…eihgerate_fur_lehrkrafte/

    https://www.rlsb.de/themen/dig…hgeraete-fuer-lehrkraefte


    Lies' mal bitte ordentlich: Ich sprach von "weiterführenden Schulen", also Haupt-, Real- und Oberschulen sowie IGSn und Gymnasien, nicht allein von BBSn. Die dürften dann - zusammen mit den BBSn - sehr wohl die "Mehrheit der Schulen" ausmachen.

    Ich lese ordentlich. Ich denke aber, dass Du inhaltlich Unrecht hast. Es gibt deutlich mehr Grundschulen in Niedersachsen als weiterführende Schulen und berufsbildende Schulen zusammen. Wenn ich zum Beispiel Oldenburg nehme, finde 23 weiterführende Schulen aber 30 Grundschulen. In den kleineren Gemeinden auf dem Land, sollte das Verhältnis noch deutlicher sein. Rund ein Drittel der Schüler in Niedersachsen sind Grundschüler. Viele Grundschulen haben nur rund 100 Schüler. Wir haben aber zahlreiche weiterführende Schulen mit 1000 und mehr Schülern.


    Eure digitale Lösung ist sicherlich toll. Aber natürlich weit weg davon, was eine echte professionelle Lösung leistet. Mal abgesehen von der Frage, was man macht, wenn nicht alle zustimmen (bei uns gibt es in jeder Klasse 1-2 Problemfälle). Aber auch die Person zu Hause wird ja kaum einem Unterrichtsgespräch folgen können, wenn die Lehrkraft nur ein Mikrofon hat. Dazu die Frage, wie sich selber einbringen kann. Ich will auch nicht sagen, dass man das alles braucht. Aber da muss man sich nun mal entscheiden, was man möchte und dann die Schulen entsprechend ausstatten und entsprechende Vorgaben machen.

  • Verwaltung/Einrichtung/Administration der LeihGeräte in der Hand der einzelnen Lehrkraft.

    Damit entfällt der wesentliche Grund, die Daten auf dienstlichen Geräten zu verarbeiten. Die einzelne Lehrkraft ist in aller Regel nicht in der Lage, technische Datenschutzkonformität sicher zu stellen. Sie sollte es gar nicht erst versuchen.


    Wer sich auf einen solchen Driss einlässt, gehört doch geprügelt.

  • Wie kommst du auf die Regelung, dass du auch mit Einverständnis das nicht verwenden darfst? Ich wiederhole: Weil das bei uns anders ist. Ich wiederhole: Die Einwilligung sachgemäß zu kriegen, kann ein Problem sein. Mir geht es nur um den Glauben, man dürfe auch mit Einwilligung nicht.

    Wenn ich beispielsweise kein Datenverarbeitungsauftrag mit der Firma abschließen kann. Dann darf ich es trotz Einwilligung der Eltern nicht nutzen.

    Wenn die Daten irgendwie über das Ausland laufen, darf ich es überhaupt nicht nutzen. Beispielsweise darf padlet nicht im Distanzlernen von privaten PCs der Eltern aus eingesetzt werden. Auch wenn die Eltern zustimmen.

  • Wenn ich beispielsweise kein Datenverarbeitungsauftrag mit der Firma abschließen kann. Dann darf ich es trotz Einwilligung der Eltern nicht nutzen.

    Wo steht das? Gar nicht mal die genaue Stelle, alles was mehr ist als "da kam mal ein Rundschreiben" reicht mir. Ich bin wirklich neugierig, weil ich das aus meinem Bundesland anders kenne. Ich werde aber immer skeptischer, dass es bei euch wirklich so eine Regelung gibt.

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  • Damit entfällt der wesentliche Grund, die Daten auf dienstlichen Geräten zu verarbeiten. Die einzelne Lehrkraft ist in aller Regel nicht in der Lage, technische Datenschutzkonformität sicher zu stellen. Sie sollte es gar nicht erst versuchen.


    Wer sich auf einen solchen Driss einlässt, gehört doch geprügelt.

    Wenn man sich nicht darauf einlässt, bekommt man halt kein Gerät. Das ist doch die Alternative.


    Katastrophal ist das ohne Frage. Ich habe das mehrmals gegenüber der SL angemerkt. Die macht das so auf Anweisung von (oder nach Absprache mit) oben. Meines Erachtens steht das symbolisch für vieles. Verantwortung und Arbeitsaufwand werden nach unten abgeschoben. Dass die Datenschutzbestimmungen dann nicht eingehalten werden, interessiert offensichtlich keinen. Da müsste m.E. die Landesdatenschutzbeauftragte oder auch die Datenschutzleute der Schulbehörde eingreifen. Aber das scheinen nur zahnlose Tiger (oder Kätzchen?) zu sein.

  • Herr Rau, durftet ihr Padlet und Zoom nutzen, wenn alle Eltern zugestimmt hätten?

    Zur gröbsten Phase durften wir praktisch alles nutzen, was da war. Es geht also eher darum, was wir jetzt nutzen dürfen, wenn alle zustimmen. Das ist ein bisschen akademisch, weil es eben schwierig ist, von allen eine mündige Zustimmung zu kriegen - ich versuche es deshalb auch gar nicht und komme ohne aus. Aber viele Schulen nutzen Microsoft Teams. Ich melde regelmäßig SuS an Wettbewerben an, anonymisiert, wo online gearbeitet wird, und darf das. Padlet: vermutlich dürfen wir das, wenn alle zustimmen - ich kenne mich mit Padlet nicht aus.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • durftet ihr Padlet und Zoom nutzen, wenn alle Eltern zugestimmt hätten?

    Schön, es ist Weihnachten ich habe "duftet" und "Zimt" gelesen ;)

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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