Referendariat wegen Amtsarzt nicht möglich??

  • Guten Tag,


    ich studiere zur Zeit noch, wollte allerdings nächstes Jahr ins Ref starten. Jetzt hab ich aber erfahren, dass man angeblich in Sachsen das Ref nicht machen DARF, wenn man nicht durch die Amtsarztprüfung kommt… zu hohes Übergewicht oder andere Erkrankungen.


    Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt?

    Wie kann es bitte sein, dass einem nach 5 Jahren Studium die weitere Ausbildung verwehrt wird???

    Und vor allem, was macht das für einen Sinn, wenn ich mich nach dem Ref für oder gegen eine Verbeamtung entscheiden kann?

    Was, wenn ich gar keine Verbeamtung möchte? Nicht zu einem Amtsarzt möchte?


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    LG

  • Hallo,

    ich hoffe für dich, dass es in Sachsen doch ähnlich wie in Hessen funktioniert:

    Wenn jemand beim Amtsarzt kein positives Gutachten für die Beamtenlaufbahn erhält, kann man z.B. das Ref auch als Angestellter machen. Falls es in Sachsen wirklich nicht möglich sein sollte, würde ich einen BL-Wechsel empfehlen

  • Vor allem geht es um die gesundheitliche Eignung für das Referendariat und nicht um das spätere Beschäftigungsverhältnis.


    Ich finde es sehr bedauerlich, dass man immer wieder "angeblich gehört" liest und man selber nicht recherchiert...und das von studierten Menschen ...

  • Vor allem geht es um die gesundheitliche Eignung für das Referendariat und nicht um das spätere Beschäftigungsverhältnis.


    Ich finde es sehr bedauerlich, dass man immer wieder "angeblich gehört" liest und man selber nicht recherchiert...und das von studierten Menschen ...


    Was ist denn dein Problem? Ich habe viel recherchiert, doch dann wurde mir wieder etwas anderes in einer Infoveranstaltung erzählt, von jemandem, der sich damit auskennen sollte… ich wollte jetzt einfach wissen, ob es in diese Forum Menschen gibt, die diesbezüglich Erfahrungen gesammelt haben. Meine Güte. Vielleicht den mal das Internet ausmachen und nicht den eigenen Frust an anderen Menschen auslassen. FRÖHLICHE Weihnachten.

    • Offizieller Beitrag

    @Felilehrerin


    Ich wünsche Dir auch frohe Weihnachten.

    Erfahrungen helfen Dir hier nur bedingt weiter, wenn die offiziellen Vorgaben des Freistaats Sachsen so sind, wie sie sind. Ob Du verbeamtet werden möchtest, spielt dabei keine Rolle. Ob Du zum Amtsarzt möchtest (sic!) ebenso wenig.

    O.Meiers Antwort hatte zwar einen klaren sarkastischen Unterton, aber er hat in der Sache eindeutig Recht. Der öffentliche Dienst und Schule sind kein "wünsch-dir-was". Die Bedingungen für eine Übernahme ins Referendariat oder später in den Schuldienst sind vorab allen transparent und kenntlich gemacht. Du hast nun die Wahl, dich darauf einzulassen oder eben nicht. Die Fragen 2 bis 4 Deines Erstpostings erwecken den Eindruck, als befändest Du Dich noch in den Anfängen einer Auseinandersetzung mit einer möglichen Problematik - und eine der ersten Phasen dieser Auseinandersetzung ist Ablehnung der vorgegebenen Bedingungen.


    Bezüglich oben herab: Ich verstehe, dass Du das so empfindest. Aber im öffentlichen Dienst nimmt auf "das wusste ich nicht", oder "geht das denn gar nicht anders?", oder "warum ist die Verordnung so?", oder "das ist unfair" niemand Rücksicht. Daher ist es ratsam, sich dessen bewusst zu sein und damit umgehen zu können, oder es schnell zu lernen.

    Fazit:

    Willst Du in Sachsen ins Referendariat, musst Du die von mir verlinkten Bedingungen des Freistaats Sachsen akzeptieren. Oder Du gehst in ein anderes Bundesland. So einfach ist das.

  • Bolzbold


    Fazit: Ich muss mich von niemandem von oben herab behandeln lassen. So einfach ist das.

    Stimmt, aber dein Leben wird wahrscheinlich angenehmer verlaufen, wenn du nicht alles so übermäßig ernst nimmst.


    Die Begrüßung hier war nicht besonders nett, aber ein "Danke, stimmt, da steht es ja schwarz auf weiß.", wäre auch eine Antwortmöglichkeit gewesen :)


    Aufregung in jedem Falle umsonst, solange dein(e) Ärzt*in dir bescheinigt, dass du dich verständlich ausdrücken kannst, wird es keine Probleme geben.

  • Weder habe ich ein Problem noch bin ich frustriert und mein Kommentar war nicht herablassend sondern eine objektive Feststellung.


    Deutschland ist ein Land, wo die Verfassung, Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse [in dieser Reihenfolge] bis ins Detail geschrieben werden und allen Bürger:innen öffentlich zugänglich gemacht werden.


    Im Schuldienst wird man sich häufig mit dem Schulgesetz sowie Prüfungsordnungen auseinandersetzen müssen.


    Irgendwelche Befindlichkeiten zu diesem Thema liegen also nicht bei mir.


    Ich würde es empfehlen, an der passiven Kritikfähigkeit zu arbeiten und jetzt den freundlichen Hinweis anzunehmen, dass man sich nicht mit "ich habe gehört, dass" zufrieden geben soll sondern, dass man aktiv sucht und antworten herausfindet. Wenn es dann Unklarheiten gibt, dann hilft man sehr gerne :)

    • Offizieller Beitrag

    Bolzbold


    Fazit: Ich muss mich von niemandem von oben herab behandeln lassen. So einfach ist das.

    Das hast Du bereits dargelegt. In der Sache magst Du sicherlich im Sinne der unbedingten Selbstbehauptung Recht haben - dennoch wird Dir dieses "Problem" im Kontakt und der Auseinandersetzung mit Behörden immer wieder begegnen - gerade im Referendariat. Ich stelle anheim, inwieweit es dann klug ist, diese Linie konsequent beizubehalten.

  • .

    Natürlich hab ich recherchiert. Und bin davon ausgegangen, dass ich das Ref dann im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren kann. Ein Verantwortlicher vom Landesamt für Schule und Bildung sagte aber letztens, dass man, wenn man beim Arzt „durchfällt“, das Ref nicht machen kann.

    Bolzbold hat dir bereits in Beitrag #5 das entsprechende Dokument vorgestellt. Deine ursprüngliche Annahme war damit leider falsch. Sachsen lässt unmissverständlich nur zum Vorbereitungsdienst zu, wenn ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorliegt. Darauf musst du dich selbstverständlich nicht einlassen, nur dann wird der Vorbereitungsdienst in Sachsen nicht angetreten werden können.


    Das hat weder mit "von oben herab" noch mit "Verwehrung der weiteren Ausbildung" zu tun. Diese wird einem ja gar nicht aktiv verwehrt im Sinne eines Eingriffs in die freie Berufswahl. Sie kann nur dann nicht weitergeführt werden, wenn man sich selbst aktiv weigert, die Spielregeln einzuhalten. Diese Entscheidung muss man dann selbst treffen.

  • Darauf musst du dich selbstverständlich nicht einlassen, nur dann wird der Vorbereitungsdienst in Sachsen nicht angetreten werden können.

    Alternativ kannst Rechtsmittel einlegen. Widerspruch gegen die Nichtzulassung, Klage gegen die Regelung, whatever.


    Zu große Hoffnungen machte ich mir allerdings nicht. Womöglich ist es effizienter, die Zeit nutzen, um am eigenen Gesundheitszustand etwas zu verbessern. In manchen Fällen geht da was.

  • Womöglich ist es effizienter, die Zeit nutzen, um am eigenen Gesundheitszustand etwas zu verbessern. In manchen Fällen geht da was.

    Womit man jetzt schon anfangen kann.

    Alternativ eben nach Alternativen in anderen Bundesländern suchen. Ich hab mir sagen lassen, dass auch Lehrkräfte aus NRW in andere BL abgewandert sind, da NRW sie nach dem Ref nicht einstellen wollte, andere BL aber schon. Mitunter muss man flexibel sein.

  • @Felilehrerin


    Freut mich, dass dir unsere Antworten so gut gefallen ;)


    Im Übrigen möchte ich auch hier noch einmal anmerken, dass man inzwischen nur noch in sehr schwerwiegenden Fällen die gesundheitliche Eignung nicht anerkannt bekommt. In diesen Fällen ist der Job mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin schwer vereinbar mit der eigenen Gesundheit. Insofern muss man sich wenig Sorgen vor dem Besuch beim Amtsarzt machen, sofern man denn als Lehrkraft arbeiten möchte.

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