Guten Tag,
ich studiere zur Zeit noch, wollte allerdings nächstes Jahr ins Ref starten. Jetzt hab ich aber erfahren, dass man angeblich in Sachsen das Ref nicht machen DARF, wenn man nicht durch die Amtsarztprüfung kommt… zu hohes Übergewicht oder andere Erkrankungen.
Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt?
Wie kann es bitte sein, dass einem nach 5 Jahren Studium die weitere Ausbildung verwehrt wird???
Und vor allem, was macht das für einen Sinn, wenn ich mich nach dem Ref für oder gegen eine Verbeamtung entscheiden kann?
Was, wenn ich gar keine Verbeamtung möchte? Nicht zu einem Amtsarzt möchte?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
LG