Anerkennung der Promotion als Fakultas

  • Hallo an Alle

    Kennt hier jemand einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrung mit der Anerkennung eines Doktortitels als Fakultas in seinem Fach?

    Konkret: Dr rer nat, Bio-Studium, darf ohne Fakultas keine Abiturienten unterrichten...

    Jahrelange Lehrerfahrung im Fach liegt vor...

    Wäre toll, wenn da jemand weiterhelfen kann...

  • Hallo WilliBS,


    es geht konkret um die große Fakultas in Bio (und nicht Chemie), nehme ich an?


    Das Problem, das du ansprichst, hat mit den hoheitlichen Aufgaben eines Beamten (oder dem vom Abschluss her gleichgestellten Angestellten) zu tun. Einen Schulabschluss zu vergeben ist eine hoheitliche Aufgabe, zu der man die staatliche Ausbildung haben (soll... oder muss... in Ba-Wü muss man die haben, so viel ich weiß, ich bin aber kein richtiger Experte, es ist nur Hörensagen von einer Freundin).


    Es hat also nichts mit der fachwissenschaftlichen Qualifikation zu tun. Von daher... die Behörden sind da meist stur.

  • Hallo an Alle

    Kennt hier jemand einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrung mit der Anerkennung eines Doktortitels als Fakultas in seinem Fach?

    Konkret: Dr rer nat, Bio-Studium, darf ohne Fakultas keine Abiturienten unterrichten...

    Jahrelange Lehrerfahrung im Fach liegt vor...

    Wäre toll, wenn da jemand weiterhelfen kann...

    Ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt und sind irgendwie auch 2 Paar Schuhe. Mit der Promotion weist man nach, dass man zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist, mit der großen Fakultas hingegen, dass man ein bestimmtes Fach/Fächer auf entsprechendem Niveau lehren und prüfen darf.


    Davon unbenommen ist die Promotion (eigentlich bereits der Master) eine gute Grundlage, auf deren Basis man einen Quereinstieg in Schule vornehmen und sich für die Erlangung der Lehrbefähigung nachqualifizieren kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo an Alle

    Kennt hier jemand einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrung mit der Anerkennung eines Doktortitels als Fakultas in seinem Fach?

    Konkret: Dr rer nat, Bio-Studium, darf ohne Fakultas keine Abiturienten unterrichten...

    Jahrelange Lehrerfahrung im Fach liegt vor...

    Wäre toll, wenn da jemand weiterhelfen kann...

    Schau mal in die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Bundeslandes, in dem Du tätig sein willst, bzw. in die Lehrerausbildungsverordnungen. Dort steht drin, was man braucht. Eine Promotion hat in der Tat erst einmal überhaupt nichts mit einer Lehrerlaubnis bzw. -befähigung zu tun. Die erwirbt man durch zwei Abschlüsse - einem fachlichen (den hast Du ja bzw. kannst ihn Dir anerkennen lassen) und einem didaktischen (Referendariat).
    Natürlich gibt es Möglichkeiten des Seiteneinstiegs - diese Infos gibt es ebenfalls vom jeweiligen Bundesland.

    In NRW dürfte man laut APO-GOSt nur in Ausnahmefällen ohne Fakultas prüfen.
    Hier ein Auszug aus § 26 - Hervorhebungen durch mich.

    (3) Soweit nicht die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses selbst oder eine Fachdezernentin oder ein Fachdezernent der oberen Schulaufsichtsbehörde oder eine Beauftragte oder ein Beauftragter der obersten Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz übernimmt, führt in der Regel eine Lehrkraft der Schule den Vorsitz. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann auch eine Lehrkraft einer anderen Schule mit dem Vorsitz beauftragen. Die oder der Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses muss beide Staatsprüfungen für ein Lehramt (Lehramtsprüfungen) abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium besitzen oder mit der Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II die Berechtigung erworben haben, ein Fach in der gymnasialen Oberstufe zu unterrichten.

    (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen. Fachprüferin oder Fachprüfer kann auch eine Lehrkraft sein, der eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für die Sekundarstufe II in dem Fach zuerkannt worden ist (Zertifikatskurs).


    (5) Schriftführerin oder Schriftführer ist in der Regel eine Lehrkraft der Schule, die das Fach nach Möglichkeit in der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Schriftführerin oder der Schriftführer soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen.

  • (...)

    Davon unbenommen ist die Promotion (eigentlich bereits der Master) eine gute Grundlage, auf deren Basis man einen Quereinstieg in Schule vornehmen und sich für die Erlangung der Lehrbefähigung nachqualifizieren kann.

    Dachte ich auch erst, bis ich das Fach gesehen habe. Biologie dürfte wohl eher weniger zum Quereinstieg in der Sek.II berechtigen, eh sei denn natürlich, es gibt zufällig ein weiteres, gesuchtes Fach, welches einen für den Quereinstieg qualifizieren würde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die erwirbt man durch zwei Abschlüsse - einem fachlichen (den hast Du ja bzw. kannst ihn Dir anerkennen lassen) und einem didaktischen (Referendariat).

    Wäre es nicht zutreffender zu sagen: einem theoretischen und einem praktischen?

    Biologie dürfte wohl eher weniger zum Quereinstieg in der Sek.II berechtigen, eh sei denn natürlich, es gibt zufällig ein weiteres, gesuchtes Fach, welches einen für den Quereinstieg qualifizieren würde.

    Chemie?

  • Hallo ihr,

    Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, ich schau tatsächlich mal nach, ob ich mich zum Lehren nachträglich qualifizieren kann. Nebenbei: ich unterrichte bereits seit Jahren an einer Schule Biologie in der Oberstufe...Referendariat geht aufgrund der Altersgrenze in meinem Bundesland nicht mehr.

  • Hallo ihr,

    Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, ich schau tatsächlich mal nach, ob ich mich zum Lehren nachträglich qualifizieren kann. Nebenbei: ich unterrichte bereits seit Jahren an einer Schule Biologie in der Oberstufe...Referendariat geht aufgrund der Altersgrenze in meinem Bundesland nicht mehr.

    Ich wusste garnicht, dass es eine Altersbegrenzung für das Referendariat gibt. Oder meinst du die Verbeamtung?

  • Geht in Ba-Wü seit ca 15 Jahren nicht mehr. In anderen BL mag es da vll anders aussehen.

    Richtig, in NDS ist laut Merkblatt des MK über den diekten Quereinstieg das Fach Chemie an den HS, RS und Gym eines derjenigen, für das "erfahrungsgemäß nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen". Weitere Auszüge aus diesem Merkblatt: "Die Bewerbung um Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst erfordert in der Regel einen Hochschulabschluss mit einem Mastergrad (Master of Science, Master of Arts), akkreditierten Master an einer Fachhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss." und "Weiterhin muss die durch den Hochschulabschluss nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung mindestens einem Unterrichtsfach, {...] zuzuordnen sein."


    Um welches BL geht es denn eigentlich bei dir WilliBS ? Und käme Chemie für dich als Unterrichtsfach überhaupt in Frage?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hallo ihr,

    Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, ich schau tatsächlich mal nach, ob ich mich zum Lehren nachträglich qualifizieren kann. Nebenbei: ich unterrichte bereits seit Jahren an einer Schule Biologie in der Oberstufe...Referendariat geht aufgrund der Altersgrenze in meinem Bundesland nicht mehr.

    Für das Ref gibt es üblicherweise keine Altersgrenze, nur für die Verbeamtung. Relevanter dürfte die Frage sein, ob sich aus deinem Studium ein 2.Fach ableiten lässt, welches dir in deinem BL den Zugang zu einem Ref im Seiteneinstieg erlaubt. Welches 2.Fach unterrichtet du denn? Ist das gesucht genug in deinem BL, damit du in den Seiteneinstieg zugelassen wirst?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie oben bereits geschrieben: In NDS reicht scheinbar ein Unterrichtsfach für den Quereinstieg.

    Umso wichtiger wäre es, dass uns der TE mal sein Bundesland benennt. Vielleicht handelt es sich ja um NDS und das "BS" steht für Braunschweig?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Referendariat geht aufgrund der Altersgrenze in meinem Bundesland nicht mehr.

    Vielleicht sind die Regeln in einem anderen Bundesland anders. Falls die Verbeamtungsaltersgrenze das Problem sein sollte, den „Quereinstieg“ (OBAS) in NRW macht man als Angestellte und kann auch anschließend als solche beschäftigt werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Antwort: Es gibt keinen Präzedenzfall. Gäbe es einen solchen würden alle einen Doktortitel anstreben und auf das lästige Referendariat pfeifen.

    In Österreich ist die Matura ausreichend um Lehrer zu werden. In der Schweiz benötigt man kein Hochschulstudium (aber Schwitzer Dütsch). Die Chancen im Ausland ohne abgeschl. Lehrerausbildung eingestellt zu werden sind auch nahezu nicht vorhanden. Die einzige Möglichkeit sind Privat-Schulen, hier kann in Einzelfällen von der geforderten Ausbildung abgewichen werden. Damit wird jedoch keine Fakultas erteilt sondern die Forderung nach dieser wird ,Aufgrund einer Notsituation, umgangen.


    Warum sollte ein Doktortitel zum unterrichten befähigen? In der dafür absolvierten Ausbildung sind keine schulbezogenen Ausbildungsinhalte.

    Selbst für einen entsprechenden Einsatz an einer Universität ist der Abschluss unzureichend. An den ehemaligen Fachhochschulen wird eine nicht unerhebliche berufliche Praxis erwartet. Selbstredend darf man, auch in der Oberstufe, ohne den geforderten Abschluß unterrichten. Die Gründe für eine Einstellung müßen sich NUR dem Arbeitgeber erschliessen. Dabei ist jedoch zu beachten das eine unbefristete Beschäftigung in solchen Fällen nahezu ausgeschlossen ist. Sollte sich hier dennoch etwas ergeben läuf man während der gesamten Laufzeit seines Vetrages Gefahr gegen einen Mitarbeiter mit voller Qualifikation ausgetauscht zu werden. Ausserdem sind bei einem solchen Einstieg alle Beförderungsmöglichkeiten schon aufgrund der fehlenden Qualifikation ausgeschlossen. Für eine Verbeamtung muss man zusätzlich die Laufbahn Befähigung erwerben.

    Leider ist es so, dass sich ein Dr. Titel schön anhört aber für viele Arbeitsbereiche ausserhalb der Uni überflüssig bishin schädlich ist.

    Einstieg öffentlicher Dienst mit 18, Ausbildung 3 Jahre, 2 Jahre Praxis, abgelegte Angestelltenprüfung zwei. Das heißt mit ca. 26 kann man hier auf beruflichen Positionen stehen auf die man sich mit einem Title noch nicht einmal bewerben darf.


    Nicht ohne Grund heißt es für Nichterfüller : QUEREINSTIEG oder SEITENEINSTIEG in eine ANDERE Laufbahn. Da hilft auch nicht der private Dozent, der hört sich auch schön an, ist aber keine Laufbahnqualifikation.

    Übrigens, im Netz ist ein Dr. Physik zu finden. Ehemals Flight Director bei der ESA. Der hat sich einen neuen Job bei Ikea gesucht. Da es hier keine tarifliche Möglichkeit zur Einstufung gab, hat er als Parkplatzwächter begonnen. Hört sich ätzend an, hat aber aus Arbeitgebersicht Logik.


    Kennt hier jemand einen Präzedenzfall oder hat eigene Erfahrung mit der Anerkennung eines Doktortitels als Fakultas in seinem Fach?


    Ein Doktortitel kann nur dann anerkannt werden, wenn wesentliche Inhalte der Ausbildung aus der Hochschulausbildung ableitbar sind.

    Dies wird schon daran scheitern, dass in dem Referendariat emsig unterrichtet wird. Wie will man nun diese Praxiszeiten nachweisen ohne sie absolviert zu haben?

    Was denkbar und möglich ist: Eine Verkürzung der Ausbildung. Dies setzt jedoch auch voraus, dass Inhalte des Referendariates auf einem anderen Weg erworben wurden.

    Hier mag es Sonderfälle geben, diese waren dann aber schon vor Abschluss der Hochschulausbildung im Schuldienst tätig. Empfehlenswert ist es jedoch nicht die 18 Monate zu verkürzen, allein schon, da hier die Zeit zum Kennenlernen der Prüfer zu kurz ist und man Gefahr läuft sich falsch vorzubereiten.



    Jahrelange Lehrerfahrung im Fach liegt vor...


    Wer eine langjährige Schulerfahrung hat dürfte die Einstellungsbedingungen kennen. Spätestens nach dem ersten befristeten Vertrag ist bekannt, dass dieser niemals entfristet wird.

    Oder ist hiermit Lehrerfahrung ausserhalb von Schule gemeint? Das wäre gleichbedeutend mit: keine Schulpraxis!

    Hier können entsprechende Zeiten zwar als förderlich anerkannt werden, und somit zu einer besseren Besoldung führen, ansonsten waren diese Erfahrungen nicht in der Schule und damit sind sie nicht geeignet hieraus Inhalte des 2. Staatsexamens abzuleiten.



    Das Haupt- und K.O. Argument.

    Lehrersicht: Ich habe auf Lehramt studiert, erstes und zweites Staatsexamen abgelegt und besitze eine lange Berufserfahung. Jetzt bekommt einer ohne Ausbildung einen besseren Job wie ich? Mal sehen was der drauf hat. Hier mag es sein, dass der Quereinsteiger sogar besser geeignet wäre, leider wird er nicht so im Betrieb angenommen. Davon abgesehen dass man selbst mit 2. Staatsexamen gerade mal unter Berufsanfänger läuft und ehrlich gesagt es auch ist. (Schule ist ein Betrieb mit vielen internen Abläufen, diese zu kennen und sich darin sicher zu bewegen, erfordert Zeit und eine Auseinandersetzung mit den Gegebenheit vor Ort. Diese Abläufe wird man kaum in einer wiss. Ausbildung kennenlernen.)

    Das hört sich alles blöd an. Die Bedingungen habe ich nicht geschaffen.

    Wichtiger: Der Arbeitsplatz Schule erfordert sehr viel an Wissen. Jedoch kein wissenschaftliches Fachwissen. Die Schüler sollen lernen, hierbei muss der Lernprozess richtig gesteuert werden. Ob man den Stoff selbst beherscht ist dabei irrelevant solange man die Schüler richtig fördern kann.

    Genau dieses lernt man in einem Diplom/Master Studium mit anschliessender tieferer wiss. Qualifikation nicht!

  • Antwort: Es gibt keinen Präzedenzfall. Gäbe es einen solchen würden alle einen Doktortitel anstreben und auf das lästige Referendariat pfeifen.

    Natürlich. Wer absolviert schon 12-24 Monate bezahlten Vorbereitungsdienst (je nach Bundesland), wenn stattdessen mindestens 3 Jahre Promotion- womöglich unbezahlt- winken, die selbstredend jede und jeder, der oder die sich daran wagt erfolgreich abzuschließen vermag, weil Promotionen bekannte Selbstläufer sind?:hammer:Wenn jetzt noch jemand einen Präzedenzfall auftut können die Universitäten sich vor Promotionsanfragen gar nicht mehr retten. :respekt:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nicht ohne Grund heißt es für Nichterfüller : QUEREINSTIEG oder SEITENEINSTIEG in eine ANDERE Laufbahn. Da hilft auch nicht der private Dozent, der hört sich auch schön an, ist aber keine Laufbahnqualifikation.

    Übrigens, im Netz ist ein Dr. Physik zu finden. Ehemals Flight Director bei der ESA. Der hat sich einen neuen Job bei Ikea gesucht. Da es hier keine tarifliche Möglichkeit zur Einstufung gab, hat er als Parkplatzwächter begonnen. Hört sich ätzend an, hat aber aus Arbeitgebersicht Logik.

    In welcher Laufbahn waren die denn vorher?


    Deine Geschichte drunter verstehe ich gar nicht und auch nicht was es mit all dem hier zu tun haben soll.


    Soll das dieser Geselle sein?

    https://www.linkedin.com/in/dr…524/?originalSubdomain=de

    Warum sollte ein Doktortitel zum unterrichten befähigen? In der dafür absolvierten Ausbildung sind keine schulbezogenen Ausbildungsinhalte.

    Naja es kommt ja auch drauf an welches Thema die Diss hat. Aber eine Fakultas könnte man nur in wirklich sehr wenigen Fällen davon ableiten.


    Das hört sich alles blöd an.

    Da hast du recht. Vielleicht ordnest du es nochmal, dann versteht man evtl. was uns sagen möchtest.


    Wichtiger: Der Arbeitsplatz Schule erfordert sehr viel an Wissen. Jedoch kein wissenschaftliches Fachwissen. Die Schüler sollen lernen, hierbei muss der Lernprozess richtig gesteuert werden. Ob man den Stoff selbst beherscht ist dabei irrelevant solange man die Schüler richtig fördern kann.

    Genau dieses lernt man in einem Diplom/Master Studium mit anschliessender tieferer wiss. Qualifikation nicht!

    Also sollten doch eher promovierte Erziehungswissenschaftler in der Schule arbeiten oder? Keine Ahnung wieso wir überhaupt noch Fächer haben.

  • In der Schweiz benötigt man kein Hochschulstudium (aber Schwitzer Dütsch). Die Chancen im Ausland ohne abgeschl. Lehrerausbildung eingestellt zu werden sind auch nahezu nicht vorhanden.


    Ich sehe schon, du hast umfassende Recherchen zur Lehrerausbildung in anderen Ländern angestellt. Die Quelle war die BILD-Zeitung?


    Wichtiger: Der Arbeitsplatz Schule erfordert sehr viel an Wissen. Jedoch kein wissenschaftliches Fachwissen. Die Schüler sollen lernen, hierbei muss der Lernprozess richtig gesteuert werden. Ob man den Stoff selbst beherscht ist dabei irrelevant solange man die Schüler richtig fördern kann.


    "Herr Philio, können Sie mir sagen, was ich in meiner Rechnung falsch gemacht habe? Ich finde den Fehler nicht."

    "Tut mir leid, ich habe keine Ahnung. Wissen Sie, es ist irrelevant, ob ich als Ihr Mathematiklehrer den Stoff beherrsche, solange ich Sie richtig fördern kann."

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