da ein Sabbatjahr eh unter Weiterbezahlung der (verminderten) Bezüge läuft, existiert man weiterhin für die jeweiligen Versicherungen und Pension.
Zur Ergänzung: In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass das Sabbatjahr - zumindest in den BL, in denen ich mich ein wenig besser auskenne - als Form der Teilzeit gilt. Dadurch gibt es hier klare Regelungen zu Versicherungen und Pension.