Weiß jemand, wie es dienstrechtlich aussieht, wenn das Urlaubsland während des Aufenthalts zum Virusvariantengebiet erklärt wird?
Es geht darum, dass die Omikronausweitung zurzeit kaum abgeschätzt werden kann.
Es gilt ja immer noch eine 14 tägige Quarantänepflicht unabhängig vom Impfstatus.