Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob es Vorgaben gibt wie Kurztests in der Oberstufe des BG in BaWü zu gewichten sind? Ich finde dazu weder etwas in der NVO noch in der BGVO. Ich schreibe im Laufe des Jahres ca. 5 - 6 Kurztests und gewichte diese wie eine Klausur. Ist dies zulässig?
Edit: Im zweiten Halbjahr habe ich dann statt zwei Klausuren eben drei Klausuren.
Vielen Dank,
Mrs Pace