Alliteration Amtsangemessene Alimentation

    • Offizieller Beitrag

    das wüsste ich gerne.

    Ich verstehe es so:

    Es gibt wohl irgendwo eine Klage, weil wir nicht genug Geld bekommen (amtsangemessen).

    Wenn wir keinen Widerspruch einlegen, haben wir bei einer positiven Entscheidung des Gerichts keinen Anspruch auf die rückwirkende Erhöhung (Anpassung auf die Amtsangemessenheit).

  • Ich wage es mal unter Anwendung meines gefährlichen Halbwissens. Kenner*innen der Materie mögen mich bei Bedarf bitte korrigieren:

    Es gab in den vergangenen Jahren Urteile des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichtes, gemäß denen die Besoldungsgesetze einiger (vermutlich sogar aller) Bundesländer nicht verfassungskonform sind. Hierbei geht es darum, dass der Mindestabstand, der zwischen der Nettoalimentation (also der Besoldung) der unteren Besoldungsgruppen und der Grundsicherung nicht gewahrt wird. Entsprechend besteht die Notwendigkeit, die Besoldung dieser unteren Gruppen anzuheben. Das betrifft uns verbeamtete Lehrkräfte wohl noch nicht direkt. Allerdings gilt ebenfalls ein Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen. Da dies auch gewahrt werden muss, kann eine Anhebung der unteren Besoldungsgruppen per Dominoeffekt zu einer (verfassungsrechtlich gebotenen) Anhebung der Bezüge der höheren Besoldungsgruppen führen.

    Darüber haben die Länder zu entscheiden und dies wird traditionell verschleppt. Eine nachträgliche Anhebung der Bezüge kommt wohl jeweils zunächst nur für das Jahr, in dem diese erhöht werden, in Frage. Um zusätzlich für vorangegangene Jahre eine nachträgliche Angleichung der Bezüge zu erwirken, muss in diesen Jahren ein Widerspruch eingereicht worden sein. Ein Muster des DBB gibt es hier.

    War das einigermaßen verständlich?

  • Danke, ja das ergibt Sinn.


    Wir haben das Formular und den Hinweis von der GEW bekommen, danke dafür auch an die GEW.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man mit drei Kindern in den letzten Jahren diese Anträge auf amtsangemessene Alimentation brav gestellt hätte, dann wäre die Nachzahlung für das dritte Kind insgesamt fünfstellig ausgefallen... das hätte (!) sich also gelohnt. Für 2022 werde ich dann auch wieder einen Antrag stellen...

  • Die Frage ist eigentlich ohnehin eher, ob die F***- und Ferkelprämie aka Familienzuschlag nicht längst ersatzlos in die Tonne gekloppt gehört. Und das sage ich als Profiteur dieser Einrichtung.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Was verwirrt Dich?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Die Frage ist eigentlich ohnehin eher, ob die F***- und Ferkelprämie aka Familienzuschlag nicht längst ersatzlos in die Tonne gekloppt gehört. Und das sage ich als Profiteur dieser Einrichtung.

    Was wäre Deines Erachtens denn ein besseres Modell, um die erhöhten Lebenshaltungskosten mit Kindern zu berücksichtigen?

  • Was wäre Deines Erachtens denn ein besseres Modell, um die erhöhten Lebenshaltungskosten mit Kindern zu berücksichtigen?

    Höhere Kinderfreibeträge und zwar unabhängig vom Beamtenstatus. Schließlich sind die Lebenshaltungskostendurch Kinder überall höher und nicht nur bei Beamten. Alternativ vielleicht ein höheres Kindergeld. Andere Arbeitgeber zahlen ja schließlich auch nicht dafür, dass der Arbeitnehmer Kinder in die Welt setzt.

  • Höhere Kinderfreibeträge und zwar unabhängig vom Beamtenstatus. Schließlich sind die Lebenshaltungskostendurch Kinder überall höher und nicht nur bei Beamten. Alternativ vielleicht ein höheres Kindergeld. Andere Arbeitgeber zahlen ja schließlich auch nicht dafür, dass der Arbeitnehmer Kinder in die Welt setzt.

    Andere Arbeitgeber sind aber auch nicht dafür zuständig, eine (amtsangemessene) Lebensführung ihrer Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Der Dienstherr hingegen schon. Und die Lebenshaltungskosten steigen nun mal, wenn man Kinder hat. Entsprechend muss das in der Festlegung der Bezüge berücksichtigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    komischerweise gibt der Dienstherr seinen Angestellten, die er nicht verbeamten wollte, zumindest in meinem Bundesland keine so schönen Kinderzuschläge. Sind dem Land die Kinder eines angestellten zu dicken Lehrers etwa weniger wert als diejenigen des (sogar rauchenden*) verbeamteten Lehrers?

    "Amtsangemessen" sollte auch keine Einbahnstraße sein.
    Wenn man auf der einen Seite meint, die Gesellschaft habe sich gewandelt, und ich dürfe als Beamtin auch alles machen, was mir lieb ist, dann kann auch der Staat der Meinung sein, dass man als Beamte*r in der modernen Gesellschaft nicht mehr in dem selben Umfang gestützt sein muss.

  • komischerweise gibt der Dienstherr seinen Angestellten, die er nicht verbeamten wollte, zumindest in meinem Bundesland keine so schönen Kinderzuschläge. Sind dem Land die Kinder eines angestellten zu dicken Lehrers etwa weniger wert als diejenigen des (sogar rauchenden*) verbeamteten Lehrers?

    Die Beziehung zwischen dem Bundesland und seiner angestellten Lehrkraft ist nunmal dieselbe, wie zwischen VW und einem Werksarbeiter - also ein ganz normales Arbeitsverhältnis. In diesem wird lediglich die geleistete Arbeit entlohnt. Ob das zum Leben reicht, kann den Arbeitgebern in beiden Fällen egal sein. Die Beziehung zwischen Dienstherr und Beamt*innen ist jedoch kein normales Arbeitsverhältnis. Somit wird auch nicht die geleistete Arbeit entlohnt, sondern es müssen ausreichende Bezüge zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gezahlt werden. Dieses Vorgehen ist grundgesetzlich garantiert.

    Auf einem anderen Blatt steht natürlich die Frage, ob es gerecht ist, einen Teil der Lehrkräfte zu verbeamtet und andere nicht.

    "Amtsangemessen" sollte auch keine Einbahnstraße sein.
    Wenn man auf der einen Seite meint, die Gesellschaft habe sich gewandelt, und ich dürfe als Beamtin auch alles machen, was mir lieb ist, dann kann auch der Staat der Meinung sein, dass man als Beamte*r in der modernen Gesellschaft nicht mehr in dem selben Umfang gestützt sein muss.

    Man darf als Beamt*in nicht alles machen, was einem lieb ist.

  • Bitte versachlicht die Diskussion und führt sie nicht auf eine rechtlich irrelevante Vergleichsebene von Angestellten und Beamten. Die damit verbundene Gerechtigkeitsfrage oder - Lücke ist ein anderes Thema grundsätzlicher Art!


    Fossis Einwand ist verständlich - ABER die Zulage gibt es, da der Dienstherr einen Beamten so alimentieren muss, dass er einen Mindestabstand zur Grundsicherung hat. Aufgrund des statusrechtlichen Abstandsgebotes folgt, dass die oberen Gehaltsgruppen entsprechend mit jeweiligen Abstand „anders“, also höher besoldet werden.


    Da die Alimentation eines Beamten die Familie und nicht nur den Beamten umfasst, hat man sich Zuschläge ausgedacht, um hier die Familie bzw. Kinder oder Frau entsprechend zu versorgen. Dies ist gesetzlich so festgelegt und zwar grundgesetzlich so festgelegt und keine Erfindung für Beamte, die aus lauter Wohlwollen herrührt. Dies kann man unter enormen Kostenaufwand ändern, bzw. kaum noch ändern, da die Kosten erdrückend wären - allein die Sozialbeiträge würden die Haushalte mit etwa 30 Prozent zusätzlichen Bruttokosten belasten - entsprechende Experimente hat Heide Simonis in SH schnell beendet. Die Zulagen sind hier gewissermaßen auch eine Einsparung für den Steuerzahler, denn sie entfallen ggf. bei Volljährigkeit der Kinder - schlauer, als lebenslang diese über die Bezüge zahlen zu müssen. Zudem kann es auch weitere steuerechtliche Vorteile geben…


    Daher wäre ich sehr vorsichtig, eine Abschaffung zu fordern, dies wäre unweigerlich teurer…und ob es gerechter ist, Beamtenbesoldungsbestandteile zu streichen oder es sinnvoller wäre, Angestellte mit steuerfreien Boni entsprechend gleichzustellen ist doch ein völlig anderes Thema …


    Offtopic zur Debatte: als Beamter hat man viele Vorteile, im Notfall wird man aber auch merken, dass eine Pflicht hinter dem Status steht, und zwar die zur Arbeit auch in einer Notsituation, sei es über Abordnung…ohne nein sagen zu können, ggf. gebunden auch an die Entscheidung des Dienstherrn was „krank sein“ bedeutet. Dies wird einfach sehr wohlwollend derzeit umgesetzt, darüber muss man sich einfach auch bewusst werden…


    Übrigens gibt es auch für Angestellte Zuschüsse im Krankheitsfall, nahezu unkündbarbarkeit nach gewissen Jahren, Sonderzahlung usw…eine weltweite oder auch europaweite Perspektive kann hier auch eigene Zufriedenheit erzeugen, auch wenn dimensionale Vergleiche immer sinnvoll und richtig sind…

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