LBV, Beihilfe, BVO NRW

  • Wer hat Erfahrungen, wer kennt sich aus?

    Ansatzpunkt:

    Meine Mutter und meine Schwiegermutter sind pensionierte Lehrerinnen und Pflegefälle mit Grad 4.


    Mit der Beihilfe gibt's etwa seit dem letzten Jahr wiederholt Ärger - meist wegen oberflächlicher Bearbeitungen der Leistungsanträge. Antwort bei telefonischem Kontakt dazu: "Sammeln Sie Belege, schauen Sie, dass Sie über 5000 EUR kommen, dann geht das an einen Sachbearbeiter. Wir haben derzeit viele Hilfskräfte."

    Oft gibt's am Telefon Streit um Selbstverständlichkeiten.

    Dann ist die BVO nicht eindeutig, z.B. in Bezug auf den Begriff "Pflegezuschlag"; der wird für zweierlei verwendet.


    Der letzte Rat ging in die Richtung: "Einfach immer direkt Widerspruch einreichen."

    Interessanter Widerspruchsbescheid nach 7 Monaten: Er wurde abgelehnt ohne Hinweis auf konkreten Bescheider, einfach nur "Ihr LBV".
    Der Widerspruch landet erst bei der ursprünglichen Bearbeiterin, wird von da aus angeblich weitergeleitet. Jede Rückfrage dazu muss an sie gerichtet werden. Ansprechbare Kontrollinstanz?


    Telefonisch erreiche ich immer nur "irgendjemand", werde nur selten an den Bearbeiter vermittelt. Meist werden angeblich "Rückruftickets" angelegt; Rückrufe sind bislang nie erfolgt.


    Hab nur ICH so ein Problem oder andere auch? Weiß jemand mehr? Kann jemand helfen?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Da die beiden Damen Versorgungsempfängerinnen sind, gehe ich davon aus, dass die BezReg da raus ist und die Anträge direkt in Düsseldorf bearbeitet werden oder eben in HomeOffices.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist natürlich ärgerlich. Aber auch Beihilfesachbearbeitungen haben Vorgesetzte...

    ...ich habe in meinem letzten Telefonat mit der Beihilfe - das ist allerdings auch schon acht Jahre her - auf die konkreten Punkte in der BVO hingewiesen und wurde dann, als wir nicht weiterkamen, an den Büroleiter weitergeleitet, der das Ganze dann geprüft und tatsächlich in meinem Sinne (und gemäß BVO!) entschieden hat.

    Wenn man richtig Druck machen will, kann man natürlich auch eine Klage vor dem VG als "in Erwägung ziehend" ankündigen. Dann haben sie dort nämlich noch mehr Arbeit. Das wäre bei zurückgewiesenen Widersprüchen ohnehin der nächste Schritt.

    Zur Entlastung der Beihilfe muss man sagen, dass sie aktuell chronisch unterbesetzt sind und einige Krankheitsausfälle haben. (Stand vor zwei Wochen.) Während die Bescheide (und das Geld) seit meinem Wechsel in die Behörde in der Regel nach sieben bis zehn Tagen da waren, hat es diesmal an die zwei Monate gedauert. (Ja, ich weiß, das ist für "gemeine Lehrkräfte" oft Standard, kenne ich auch noch allzu gut.)

    Mir scheint, man muss die SachbearbeiterInnen, die ja auch nur Menschen sind, womöglich mit ihren eigenen Waffen, der BVO, schlagen. Dazu muss man sich aber wirklich gut einlesen. Wenn die Verordnung einem Recht gibt, dann ist es "nur" eine Frage der Zeit, bis die Beihilfe auch entsprechend reagiert.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke für die Rückmeldungen!


    Im Grunde will ich weder Widersprüche noch Verwaltungsklagen, sondern nur Behandlung gemäß BVO. Für Widersprüche und Klagen sind die Anlässe leider zu oft und ließen sich mit ein bisschen Geduld und Kompetenz der Telefonpartner vermeiden. Aber so ...


    :grimmig:

    #Zesame:!:


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