Liebe Kollegen,
Ich stehe leider vor einem großen Problem.
Ich bin nun seit 1,5 Jahren in Elternzeit. Gearbeitet habe ich davor an einer Grundschule in NRW. Offiziell auslaufen tut diese Mitte April 2022.
Da ich zuletzt 45 km entfernt von meinem Wohnort gearbeitet habe, stellte ich die letzten Jahre regelmäßig Versetzungsanträge im Ländertauschverfahren (NRW zu RLP). Diese wurden bisher aber abgelehnt. Trotzdem habe ich die Hoffnung nach meiner Elternzeit endgültig versetzt zu werden.
In diesem Chaos habe ich nun leider vergessen einen Rückkehrantrag zu stellen. Ich dachte, leichtsinnigerweise dass ich mit dem Stellen meines Elternzeitantrages bereits klar gemacht hatte dass ich im April des nächsten Jahres wiederkommen möchte. Den Rückkehrantrag hätte ich anscheinend bereits am 01.02.2021 stellen müssen.
Nun kann mir leider keiner weder beim Schulamt noch in der Bezirksregierung sagen wie es mit mir weitergeht.
Darf ich nun nicht im April wieder einsteigen, egal ob an meiner alten Schule oder woanders? Wurde mit dem nicht stellen des Antrags meine Elternzeit quasi stillschweigend verlängert?
Ich werde nun trotzdem noch einen Rückkehrantrag nachreichen, mal sehen was passiert. An meiner alten Schule herrscht übrigens starker Lehrermangel, gebraucht werde ich dementsprechend auf jeden Fall…
Über Erfahrungen eurerseits würde ich mich sehr freuen, ich bin ein wenig verzweifelt.
Liebe Grüße Lisa