Rückkehrantrag nach Elternzeit

  • Liebe Kollegen,

    Ich stehe leider vor einem großen Problem.


    Ich bin nun seit 1,5 Jahren in Elternzeit. Gearbeitet habe ich davor an einer Grundschule in NRW. Offiziell auslaufen tut diese Mitte April 2022.

    Da ich zuletzt 45 km entfernt von meinem Wohnort gearbeitet habe, stellte ich die letzten Jahre regelmäßig Versetzungsanträge im Ländertauschverfahren (NRW zu RLP). Diese wurden bisher aber abgelehnt. Trotzdem habe ich die Hoffnung nach meiner Elternzeit endgültig versetzt zu werden.


    In diesem Chaos habe ich nun leider vergessen einen Rückkehrantrag zu stellen. Ich dachte, leichtsinnigerweise dass ich mit dem Stellen meines Elternzeitantrages bereits klar gemacht hatte dass ich im April des nächsten Jahres wiederkommen möchte. Den Rückkehrantrag hätte ich anscheinend bereits am 01.02.2021 stellen müssen.


    Nun kann mir leider keiner weder beim Schulamt noch in der Bezirksregierung sagen wie es mit mir weitergeht.

    Darf ich nun nicht im April wieder einsteigen, egal ob an meiner alten Schule oder woanders? Wurde mit dem nicht stellen des Antrags meine Elternzeit quasi stillschweigend verlängert?


    Ich werde nun trotzdem noch einen Rückkehrantrag nachreichen, mal sehen was passiert. An meiner alten Schule herrscht übrigens starker Lehrermangel, gebraucht werde ich dementsprechend auf jeden Fall…


    Über Erfahrungen eurerseits würde ich mich sehr freuen, ich bin ein wenig verzweifelt.

    Liebe Grüße Lisa

  • Bolzbold

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.


    Was Dein Problem betrifft, so denke ich, dass die Leute beim Schulamt oder der Bezirksregierung aber genau diejenigen sind, die Dir das sagen können.
    Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass Du dann irgendwo eingeplant wirst, aber das kann genauso gut auch Deine alte Schule sein.

    Wo hast Du denn genau angerufen? Ggf. bist Du in der falschen Abteilung oder beim falschen Bearbeitenden gelandet.


    Ich glaube, dass Du hier mit Erfahrungsberichten nicht viel weiterkommst, weil Dein Fall eine Frage der Personalverwaltung ist.

  • Dankeschön, ich habe da leider selber mittlerweile des Überblick verloren, wurde ich von einer zur nächsten Person weitergeleitet.

    Ein Anruf steht heute Mittag noch aus, mal sehen was dabei rauskommt.


    Dankeschön schon einmal für die Antwort

  • Da ich dem Fall wohl sowieso wieder an meine alte Schule komme, hatte gestern noch mit der Schulleitung gesprochen, die suchen weiterhin händeringend. Wäre das für mich kein Problem. Ansonsten müssten sie mich ja eher näher an meinen Wohnort einsetzen 🤷🏻‍♀️

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, wie das auf Grundschulebene läuft, aber für Personalia ist ja in der Regel Dezernat 47 der jeweiligen BR zuständig. Wenn Du von NRW und RLP sprichst, gehe ich mal davon aus, dass die BR Köln für Dich zuständig ist.

    Und diese Leute hier konnten Dir nichts sagen?

    OLIVER (nrw.de)

  • Dankeschön, ich habe da leider selber mittlerweile des Überblick verloren, wurde ich von einer zur nächsten Person weitergeleitet.

    Ein Anruf steht heute Mittag noch aus, mal sehen was dabei rauskommt.


    Dankeschön schon einmal für die Antwort

    Sprich doch mit deinem Zuständigen Personalrat, die Kolleginnen und Kollegen dort sind in der Regel gut informiert.

    Bist du sicher, dass du soweit im voraus, also knapp 15 Monate vor deiner Rückkehr den Antrag hättest stellen sollen? Das scheint mir viel zu früh, da du doch noch keine Erfahrungen hast und nicht weisst, was nach der Geburt auf dich zukommt und auch die Situation an den Schulen in deiner Umgebung sich durchasu ändern kann.


    Wenn du das Bundesland wechseln willst, solltest du auch in RLP bei den zuständigen Stellen nachfragen. Wenn du erst wieder in NRW im Dienst bist, ist die Versetzung wahrscheinlich deutlich schwieriger.

    • im Zeitraum vom 01.12. bis 31.05. zurückkehren, stellen einen Antrag zum Versetzungsverfahren 01.02.
      In diesem Verfahren endet die Antragsfrist am 30.06. des Vorjahres. Der Antrag muss bis zu diesem Termin online übermittelt werden


    Da ich die Rückkehr im April anstrebe, hätte ich mich also wohl bis spätestens 01.06 Rückmelden sollen. Noch heute habe ich nichtmal eine Sicherheit einen Kindergartenplatz für mein Kind zu haben.


    Mit dem Personalrat bin ich im engen Kontakt, sie unterstützen bereits seit Jahren meine Gesuche zum Ländertausch. Im aktuellen Fall kennen sie sich leider auch nicht wirklich aus…


    Danke für den Link Bolzbold, werde die Nummern am Montag mal abtelefonieren.

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