Deckel zumachen:
Was ja grundsätzlich nachvollziehbar ist.
Die "Sie dürfen die Daten der Schüler auf ihrem Privatgerät nutzen" ist datenschutzrechtlich eigentlich ein Super-Gau.
Genehmigt war es nur, weil das Land wusste, dass man ohne die Genehmigung Dienstgeräte bräuchte.
Jetzt gibt es die Dienstgeräte - also fällt der Grund für den Datenschutz-Super-GAU weg.
Das die Kommunen unter "Dienstgerät" landesweit oft "iPad" verstanden haben ... da kann das Ministerium ja nichts für. (Meine ich ernst. Die kommunen können auch mal wen fragen, der sich auskennt. Bzw. auf die hören, die sich auskennen und das Konzept "ipad als Dienstgerät" von vorneherein kritisieren. Denn dass das "Entziehen der Erlaubnis" geschieht, war absehbar.