Kind in den USA beschulen

  • Eine gute Freundin möchte als Expat zu ihrem Mann in die USA. Er arbeitet bei einer Firma für Automobilteile und soll vorübergehend in die USA.

    Sie hat 2 Kinder (9) und (2). Viele haben ihr wegen der Kinder davon abgeraten, sie lässt sich aber nicht abbringen.

    Sie hat mich nun gefragt, ob ich wüsste, wo man diesen längeren Aufenthalt samt Beschulung beantragen muss? Beim deutschen Schulamt?

    Weiß hier jemand mehr dazu?

  • Nein, tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus. Aber vielleicht wäre das eine Frage für ein USA-Forum (da gibt es ja meines Wissens mehrere); dort gibt es sicherlich Personen, die schon in den USA gelebt haben oder sich gut auskennen und die diese Frage beantworten können!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Danke, vielleicht meldet sich ja doch noch jemand.

    Ich hab ihr gesagt, ich denke schon, dass man das in Deutschland beantragen muss.

    Man kann ja nicht einfach sein Kind von der Schule abmelden und dann in ein anderes Land ziehen?

    Vielleicht hatte ja jemand schon so einen Fall in seiner Klasse.

    Ich hab zwar jemanden in der Familie, die nach Kanada gegangen sind, aber da waren die Kinder noch im Vorschulalter.

  • Wer bei uns sein Kind abmelden möchte (z.B. bei Umzug oder Wechsel der Schulart), muss die Schulanmeldung einer anderen Schule vorlegen. Das wird bei einem Umzug ins Ausland nicht anders sein.

    Ergänzung: Und ganz genau kann vermutlich die Grundschule des betroffenen Kindes sagen, was sie vorgelegt bekommen möchte.


    LG DFU

  • Wer bei uns sein Kind abmelden möchte (z.B. bei Umzug oder Wechsel der Schulart), muss die Schulanmeldung einer anderen Schule vorlegen. Das wird bei einem Umzug ins Ausland nicht anders sein.

    Doch, das denke ich schon. Wie chilipaprika schon schrieb, ist man ja mit dem Umzug ins Ausland nicht mehr an die deutsche Gesetzgebung gebunden. Allerdings handelt es sich ja in dem o. g. Fall nur um einen vorübergehenden Umzug und keine (langfristige) Auswanderung. Evtl. müsste dann für die Kinder ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden (das geht aber meines Wissens nur bis zu einem Jahr).

    Ich kann gerne mal meinen Lebensgefährten "beauftragen", dass er einen Kollegen, der ebenfalls über den Betrieb (ist auch eine Automobilzulieferer) mehrere Jahre in den USA war, ob er weiß, wie das zu handhaben ist.

    By the way: Weiß der Betrieb deiner Bekannten nicht evtl. Rat die_sozial_tante ? Der Mann deiner Freundin wird wahrscheinlich ja nicht der erste sein, der mit seiner Familie in die USA geht, um dort für das Unternehmen zu arbeiten.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Humblebee ()

    • Offizieller Beitrag

    Man kann nicht "einfach so" ein Kind an einer Schule anmelden. Meldebescheinigung, Personalausweis, alte Zeugnisse...
    Das wird bei einem Landwechsel nicht so schwierig sein, weil es so oder so eine Einstufung geben muss.
    Bei einer Rückkehr in Deutschland werden sie aber auch Belege liefern müssen.

    Humblebee : die Beurlaubung beantragt man nur, wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt (und man zb eine Weltreise macht). Wenn man sich aus Deutschland abmeldet (keine Adresse, keine Versicherungen, usw..), dann ist es irrelevant.

  • Doch, das denke ich schon. Wie chilipaprika schon schrieb, ist man ja mit dem Umzug ins Ausland nicht mehr an die deutsche Gesetzgebung gebunden. Allerdings handelt es sich ja in dem o. g. Fall nur um einen vorübergehenden Umzug und keine (langfristige) Auswanderung. Evtl. müsste dann für die Kinder ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden (das geht aber meines Wissens nur bis zu einem Jahr).

    Ich kann gerne mal meinen Lebensgefährten "beauftragen", dass er einen Kollegen, der ebenfalls über den Betrieb (ist auch eine Automobilzulieferer) mehrere Jahre in den USA war, ob er weiß, wie das zu handhaben ist.

    By the way: Weiß der Betrieb deiner Bekannten nicht evtl. Rat die_sozial_tante ? Der Mann deiner Freundin wird wahrscheinlich ja nicht der erste sein, der mit seiner Familie in die USA geht, um dort für das Unternehmen zu arbeiten.

    Der Mann der Freundin ist nicht der leibliche Vater vom Kind.

    Dann könnte man das Kind quasi einfach abmelden und in Deutschland interessiert niemanden, wie es damit weiter geht? Krass.

  • Man kann nicht "einfach so" ein Kind an einer Schule anmelden. Meldebescheinigung, Personalausweis, alte Zeugnisse...
    Das wird bei einem Landwechsel nicht so schwierig sein, weil es so oder so eine Einstufung geben muss.
    Bei einer Rückkehr in Deutschland werden sie aber auch Belege liefern müssen.

    Humblebee : die Beurlaubung beantragt man nur, wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt (und man zb eine Weltreise macht). Wenn man sich aus Deutschland abmeldet (keine Adresse, keine Versicherungen, usw..), dann ist es irrelevant.

    Aber sie geht ja nur als Expat mit den Kindern rüber und folgt dem Mann? Die ziehen ja nicht auf Dauer hin, nur für 3 Jahre?

  • die Beurlaubung beantragt man nur, wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt (und man zb eine Weltreise macht). Wenn man sich aus Deutschland abmeldet (keine Adresse, keine Versicherungen, usw..), dann ist es irrelevant.

    Sorry, ich hatte das verwechselt! Du hast natürlich recht. Ich lösche das gleich aus meinem Post!

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    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem geht es Deutschland doch nichts an. DU weißt nicht, was in DEINEM Leben in Januar passiert, deine Freundin kann doch nicht wissen, ob sie in drei Jahren zurückkommt.

    Mit "abmelden" meine ich nicht "einfach der Schule Tschüss sagen", sondern beim Einwohnermeldeamt abmelden. Damit kann man sich auch "grundlos" von der Schule abmelden, sonst müsste man nachweisen an welche Schule das Kind wechselt.
    Die Frage ist: wie und wo wird das Kind in den USA beschult. Wenn es eine deutsche Auslandsschule ist, dann ist es natürlich anders als eine lokale...

  • Dann könnte man das Kind quasi einfach abmelden und in Deutschland interessiert niemanden, wie es damit weiter geht? Krass.

    Ja, wenn man auf Dauer auswandert, ist das so. Warum sollte es denn dann in Deutschland noch irgendwen interessieren, wie es mit dieser Familie inkl. den Kindern weitergeht? In den USA gibt es ja bspw. keine Schulpflicht.

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    • Offizieller Beitrag

    trotzdem muss das Kind in den allermeisten (allen?) Staaten registriert sein. Man muss nicht physisch in die Schule gehen, aber das Home schooling ist nicht ohne. Also zumindest die mir bekannten Fälle machen sich keinen lauen Lenz, sondern müssen mehr Bericht erstatten, als ich es von deutschen Schulen kenne.

    Aber das wäre noch schöner, wenn das Geburtsland Ansprüche hätte, wie die Bildungslaufbahn abzulaufen hätte.
    (man stelle sich vor, eine pakistanische Schule würde einer deutschen Grundschule vorgeben, wie der Unterricht der gerade eingewanderten Emira auszusehen hat)

  • Ich bin selbst mit Kindern ausgewandert. Man meldet sich vom Einwohnermeldeamt ab. Das war es dann. Dieses Amt meldet dann alles weitere ab (Müll, Schule, Kindergeld, ...).

    Aufpassen muss man nur: Man bekommt eine Abmeldebestätigung. Die ist sehr sehr wichtig, auch wenn sie nich so aussieht. In einigen Ländern muss man sie bei der Anmeldung dort vorzeigen, man braucht sie, um einen neuen Pass usw in der Botschaft zu beantragen usw.

  • Wenn ich mich richtig erinnere, meldet man sein Kind einfach schriftlich bei der Schule des Kindes ab. In dem Schriftstück steht, wann der letzte Schultag sein wird und gibt den Grund der Abmeldung an, in diesem Fall Auswanderung in die USA. Evtl. gibt man noch die neue Adresse in den USA an.

    Mit dem Wohnortwechsel ist der deutsche Staat nicht mehr für die Beschulung zuständig. Das ist im Schulgesetz geregelt.

    Wie die Anmelderegelung im Bundesstaat ist, musst du da in Erfahrung bringen. Meistens muss man sich bei einer überordneteten Behörde melden mit üblichen Papieren (Geburtsurkunde, Zeugnisse,..). Die teilen euch dann mit, an welche Elementary School das Kind dann kommt.

  • Der Mann der Freundin ist nicht der leibliche Vater vom Kind.

    Dann könnte man das Kind quasi einfach abmelden und in Deutschland interessiert niemanden, wie es damit weiter geht? Krass.

    Total krass, ja, dass Eltern(teile), die das volle Sorgerecht /Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr minderjähriges Kind haben in einem demokratischen Staat das Recht genießen ihren Aufenthaltsort sogar dann noch frei zu bestimmen, wenn das bedeutet nicht mehr der deutschen Rechtssprechung unterworfen zu sein. :essen:


    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Man denke z.b. auch an Circusgruppen die auch im Ausland unterwegs sind. In NRW gibt es extra eine Cirkus Schule, da kommen Lehrkrâfte raus in anderen Bundesländern haben sie Kinder dann vorübergehend einen Platz in einer örtlichen Schule und im Ausland greift das dortige Rechtssystem. Nicht jede Lebensplanung folgt der stringent preussischen Denke. Das kann das Weltbild deutscher Lehrer ganz kräftig erschüttern. Wenn ich mir die Kelly Family anschaue, nicht immer zum Nachteil der Kinder.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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