Besonderes behördliches Postfach

  • Guten Morgen,


    wir haben heute durch die Bezirksregierung das Schreiben bekommen, dass alle "professionelle Einreicher" über sichere Kommunikationswege wie DE-Mail, beBPo o.ä. verfügen müssen.

    Wenn ich die Erläuterungen lese, wird auch von "Anstalten des öffentlichen Rechts", also auch Schulen gesprochen.


    Hat jemand eine Idee, ob wir dies nun auch bis zum 01.01.22 umsetzen müssen oder ob dies nur die Schulträger betrifft?

    Gruß,
    Thomas

  • Dabei geht es um den Austausch mit Gerichten, dieser Läuft niemals über die einzelne Schule sondern über die Aufsichtführende Behörde.

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