Gezielte Sabotage durch Kollegen - Hilfe!

  • Das ist zwar der Wort-Ursprung, aber Mobbing kann durchaus auch von einer Einzelperson ausgehen.

    Ohja, zumal diese einzelne Person leider auf fruchtbaren Boden fällt, wenn die Chefetage überfordert ist oder gar selbst beteiligt. Eine Gruppe ist schnell genug aktiviert.


    Aber so weit muss es ja nicht kommen, hoffentlich ist es ein integeres Kollegium, die soll's ja auch geben. Dann würde der Mobbende schnell ins Leere laufen.

  • Ist der Kollege schon länger da und du bist relativ neu und hast ihm Tips gegeben, wie es besser geht? Oder machst du selbst Dinge innovativ, bist leistungsstark?

    Ja, ich bin quasi neu an der Schule. Er ist hier für einen Bereich zuständig für den ich an meiner alten Schule jahrelang die Hauptverantwortung hatte. Als ich dann ankam, erklärte er mir, wie ich es zu machen habe. Da sein Vorgehen aber nicht den Vorgaben entspricht, habe ich zu ihm gesagt, dass er es gerne weiter so machen kann, ich mich aber an die Vorgaben halten möchte und es daher für meinen Verantwortungsbereich anders handhaben werde. Das war ihm nicht recht, also ging es vor die SL, den ÖPR und eine weitere Stelle und es stellte sich raus, dass ich recht habe und er es bisher einfach falsch gemacht hat.


    Deine zweite Frage kann ich guten Gewissens mit Ja beantworten.

  • laleona

    Du weißt aber schon, dass Du ihr etwas vorschlägst, was nach hinten losgehen kann. Die Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist zunächst Mal eine Straftat. Wenn sie ganz viel Pech hat, hat sie dann die Dienststelle gegen sich in Stellung gebracht.

    Deshalb fertigt man ja hinterher ein Gedächtnisprotokoll an und löscht die Aufzeichnung, die ja nur als Gedächtnisstütze diente! :aufgepasst:

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Äh, die nicht autorisierte technische Gesprächsaufzeichnung stellt eine massive Straftat dar, als Tarifbeschäftigter wärst Du dann deinen Job los, auch als Beamtin würdest du dann Ärger kriegen.

  • In der Tat habe ich das nicht gewusst. Woher wisst ihr sowas?

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • In der Tat habe ich das nicht gewusst. Woher wisst ihr sowas?

    Das sind halt unsere Grundrechte. Und jede*r, der mal einen Schüler hatte, der meinte, Unterricht aufnehmen sei witzig, hat sich damit wohl oder übel auseinandersetzen müssen.

  • Nuja, wenn man mit Schülern zu tun hat...


    Bei Lehrer wird das natürlich noch ganz anders bewertet - Schutz der Vertraulichkeit des Wortes ist rechtlich ein sehr hohes Gut (es gibt nur ganz wenig Ausnahmetatbestände, in der solche Aufnahmen ohne Wissen des Aufgenommenen erlaubt sind, die sind im Falle der Threaderstellerin sicher nicht gegeben).

  • Übrigens stellt die Tatsache Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter zu sein, eine Verschärfung der Tathandlung nach §201 StGB dar, was mit höherem Strafmaß geahndet werden kann.

  • Ja, ich bin quasi neu an der Schule. Er ist hier für einen Bereich zuständig für den ich an meiner alten Schule jahrelang die Hauptverantwortung hatte. Als ich dann ankam, erklärte er mir, wie ich es zu machen habe. Da sein Vorgehen aber nicht den Vorgaben entspricht, habe ich zu ihm gesagt, dass er es gerne weiter so machen kann, ich mich aber an die Vorgaben halten möchte und es daher für meinen Verantwortungsbereich anders handhaben werde. Das war ihm nicht recht, also ging es vor die SL, den ÖPR und eine weitere Stelle und es stellte sich raus, dass ich recht habe und er es bisher einfach falsch gemacht hat.


    Deine zweite Frage kann ich guten Gewissens mit Ja beantworten.

    Vllt. ist das die Antwort. Er erträgt es nicht, dass du es anders machst. Dass es besser ist, merkt er und kommt damit nicht klar. Nur eine Vermutung. Kann ja auch anders sein.

  • Ich finde es überhaupt nicht richtig, sich Gedanken zu machen, WARUM er das tut. Es gibt keinen, wirklich überhaupt keinen Grund, sich so zu verhalten. Jeder Gedanke daran, aus welchem Grund er das tut, schränkt dein Verhalten ein und seien es nur die Gedanken zunächst.

    Ansonsten, ja, natürlich nichts aufzeichnen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Doch, das hat eine Relevanz, kenne deine Feinde und so. Und dass ich mit der Vermutung richtig lag zeigt, was Mobber für arme, durchschaubare Würstchen sind, von denen man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen darf.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sucht nach Gründen und Motiven, nicht zwingend nach Rechtfertigung.

    Zu wissen, warum der Kollege dies tut, kann in der Tat helfen, mit der Situation umzugehen bzw. eine adäquate Lösung zu finden. Die größten Ar******** sehen ihr eigenes Verhalten ja nur als gerechtfertigte Reaktion auf ein scheinbares oder projiziertes Fehlverhalten des Gegenübers - auch um sich der Verantwortung dafür zu entziehen, oder eigene Schwächen zu kompensieren.

  • Übrigens stellt die Tatsache Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter zu sein, eine Verschärfung der Tathandlung nach §201 StGB dar, was mit höherem Strafmaß geahndet werden kann.

    Nur fürs Protokoll: Meine Empfehlung bezog sich explizit auf die Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls (eine gängige Empfehlung im Zusammenhang mit Mobbing), nicht auf strafrechtlich relevante Handlungen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich frage mich, was es für Vergehen gibt, warum mich jemand bei der SL melden könnte?


    Pausenaufsicht vergessen? Diebstahl von Kreide?

    Oder Schüler früher gehen lassen?

    Ich wurde bei Vorgesetzten angeschwärzt, weil ich zum Trinken kurz die Maske runterzog und ein paar Sekunden vergaß sie wieder hochzuziehen. 😂

    (Sollte betreffende Kollegin dies lesen: "Geh scheißen!")

  • Nur fürs Protokoll: Meine Empfehlung bezog sich explizit auf die Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls (eine gängige Empfehlung im Zusammenhang mit Mobbing), nicht auf strafrechtlich relevante Handlungen.

    Du warst auch nicht der Angesprochene in diesem Zusammenhang. Die Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls ist definitiv angezeigt und eine sehr sinnvolle Empfehlung.

  • Den Kollegen mal direkt drauf ansprechen, dass er aufhören soll, Gerüchte zu streuen und wenn er Probleme sieht, dich direkt ansprechen soll?


    Je nach Ausgang des Gesprächs, insbesondere bei Uneinsichtigkeit ihm eine Email schreiben (Schuldirekter in CC) und nochmal deine Forderungen bzw. gegenseitige Abmachung auflisten.

  • Führe auf jeden Fall ein Mobbingtagebuch!

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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