Teilzeitantrag während der Abordnung

  • Hallo zusammen,


    ich suche nach Erfahrungen zum oben genannten Thema. Ich bin Lehrerin in Hessen und auf Probe verbeamtet. Ich bin Gymnasiallehrerin und wurde zu Beginn an an eine Grundschule abgeordnet wegen Lehrermangels ( Die Bereitschaft an eine Grundschule zu gehen war der Grund für die Planstelle).

    Die Abordnung läuft nun noch 2 Jahre. Ich unterrichte 9 Stunden am Gymnasium und 19,5 Stunden an der Grundschule. Ich habe ein Stundendeputat von 28,5 (statt 25,5 wie es üblicherweise an Gymnasien der Fall ist), weil ich überwiegend an der Grundschule bin.


    Da ich nun schwanger bin und bald in Elternzeit gehe, habe ich mich mit der Zeit danach beschäftigt. Die Stundenanzahl ist mit einem Baby nicht machbar, weshalb ich einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen möchte.

    Ich möchte nach 9 Monaten wieder arbeiten und am liebsten auf 65% reduzieren (da einem so ein freier Tag in der Woche zusteht). Nun weiß ich aber nicht, wie es sich mit der Abordnung verhält:

    - wird in der Regel eine neue Abordnung aufgesetzt?

    - bezieht sich die Reduktion der Stunden auf das bisherige Deputat (28,5 Stunden) oder auf mein eigentliches Deputat als Gymnasiallehrerin (25,5)?

    - wie läuft das mit den Lehrproben ab, die ich ja noch halten muss, weil ich auf Probe verbeamtet bin? Die Stunden am Gymnasium sind ja schon so wenige und da ich ja Studienrätin bin müssen die Lehrproben am Gym absolviert werden.


    Und noch eine wichtige Frage: muss ein Teilzeitantrag nach der Elternzeit stattgegeben werden? Versteht mich nicht falsch, ich liebe meinen Job, aber brauche diese Stundereduzierung dringend, da wir in einer Großstadt leben und Krippenplätze so rar sind.


    Liebe Grüße

Werbung