Fließt die Note 6 für eine nicht-erbrachte Leistung in die Zeugnisnote ein?

  • Hallo zusammen,



    weiß Jemand von euch wie das ist? Bundesland ist BaWü.


    Ein Schüler fehlt unentschuldigt zu einer Klassenarbeit. Der Fachlehrer bewertet diese nicht-erbrachte Leistung mit Note 6. Soweit alles i.O.


    Darf nun aber diese Note mit in die Zeugnisnote (also die Endbewertung) für das Schuljahr einfließen?


    In der NVO steht: "Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen)." (Hervorhebung durch mich)


    Das Klassenteam ist sich uneinig ob die Noten für die Bewertung herangezogen werden darf...


    Weiß Jemand Bescheid?



    Vielen Dank,

    Mrs Pace

  • Warum sollte sie nicht heran gezogen werden? Ansonsten könnte es ja rein theoretisch zu folgendem strategischen Denken kommen:

    a) Ich habe für eine Klassenarbeit nicht gelernt / verstehe das Thema nicht. Ich laufe Gefahr eine 5 oder 6 zu bekommen. Also schwänze ich lieber, da die 6 ja nicht für die Zeugnisnote zählt. Würde ich die Arbeit nicht schwänzen, würde die Note zählen und ich würde mir meine Zeugnisnote kaputt machen" (Ja, meistens sind diese Kandidaten eh schwach, aber trotzdem).

    b) Hans Peter hat eine 5 oder 6 geschrieben, obwohl er dafür gelernt hat. Mathe liegt ihm aber nicht. Er bekommt eine 5 auf dem Zeugnis.

    Hätte er die Arbeit nicht geschrieben, hätte er vielleicht noch ne 4 bekommen. Er hätte auch ne 4 bekommen, wenn er die Arbeit geschwänzt hätte (da die Arbeit dann ja nicht zählt).

    Das wäre dann ja Hans Peter ungerecht gegenüber ...

  • Selbstverständlich wird diese Note gezählt. Der Schüler hat als als Leistung in dieser Arbeit ein "Ungenügend" erbracht.


    Wenn er jetzt gekommen wäre, aber außer seinem Namen nichts auf das Blatt geschrieben hätte, hätte er ja auch eine 6 bekommen und dann würdest du diese Frage doch gar nicht stellen oder?


    Ich sehe es wie Flipper: Sonst könnte ja jeder selbständig entscheiden, welche Arbeit er gerne mitschreiben möchte und welche nicht.


    Aber was passiert dann, wenn ein Schüler mehrere Arbeiten schwänzt? Oder gar alle???

  • In der NVO steht halt, es zählen nur die vom Schüler erbrachten Leistungen. Der Schüler hat aber in diesem Fall gar keine Leistung erbracht. Vielleicht haben wir irgendwo einen Denkfehler?


    Es ist ja nicht so, dass er zur KA gekommen ist und eine 6 geschrieben hat...

  • Bei uns ist das die erbrachte Leistung. ER hat für diese Arbeit eine gültige 6 bekommen und das ist die Leistung.


    Wenn ich in der Turnhalle bin und die Reckübung vorturnen soll für eine Note, ich aber einfach am Boden stehenbleibe, bekomme ich auch eine 6, das ist dann eben meine Leistung.


    Ein Ungenügend = 6 ist ja quasi immer eine nicht erbrachte Leistung, sonst wäre es noch ein Mangelhaft.

  • Wenn keine Leistungsfeststellung möglich ist, bleibt das Notenfeld für das betreffende Fach eben leer.

    Das passiert bei uns nicht. Und die Feststellung war ja möglich. Der Schüler war nicht krank, er hat sich aus freien Stücken entschieden, nichts abzugeben durch Nichterscheinen, das ist dann eben seine Leistung: eben nichts, der Schüler ist nicht in der Lage, etwas zu leisten und das wird entsprechend dokumentiert durch die Noten Ungenügend.

  • Es ist ja ein Unterschied, ob eine Schülerin/ eine Schüler eine Arbeit aus Krankheitsgründen verpasst und diese nicht nachschreiben kann (warum auch immer) oder ob sie/ er sich bewusst dafür entscheidet, die Leistung nicht zu erbringen.

    Wenn ein Schüler während meines Unterrichts sich nicht meldet, sondern irgendwelche anderen Sachen macht, dann erbringt er ja auch keine Leistung. Dennoch wird die Nicht-Beteiligung gewertet.

  • Ok, ich hatte das unentschuldigt oben als nicht krank gewertet.


    Entweder ihr seid großzügig und lasst ihn nachschreiben oder ihr seid konsequent und dann gibt es eben eine 6. Je nachdem, was ihr so demonstrieren wollt.

  • Doch, der Schüler war krank. Das ist durch eine AU bestätigt. Er hat die AU nur leider einen Tag zu spät eingereicht. Deswegen ist er formal unentschuldigt.

    Da wäre ich mir nicht so sicher.


    Generell bin ich bei den Vorschreiber*innen, natürlich zählt die 6, die erbrachte Leistung ist ungenügend. Wenn einer das ganze Schuljahr nicht mehr auftaucht, hat er in jedem Fach eine 6 und nicht nichts.


    Aber bei uns zählt die Entschuldigung, selbst wenn die Mami sie 4 Wochen später einreicht. Weiß natürlich nicht, ob das in deiner Schulart explizit anders ist.

  • Da wäre ich mir nicht so sicher.


    Generell bin ich bei den Vorschreiber*innen, natürlich zählt die 6, die erbrachte Leistung ist ungenügend. Wenn einer das ganze Schuljahr nicht mehr auftaucht, hat er in jedem Fach eine 6 und nicht nichts.


    Aber bei uns zählt die Entschuldigung, selbst wenn die Mami sie 4 Wochen später einreicht. Weiß natürlich nicht, ob das in deiner Schulart explizit anders ist.

    Also im Klassenteam herrscht da im Moment sehr viel Uneinigkeit drüber.


    Die erste Frage ist, ob das überhaupt als "unentschuldigt" gezählt werden darf. Denn auch wenn er die AU formal (laut SchulbesuchsVO) zu spät eingereicht hat... Sie bestätigt ja, dass er zum fraglichen Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte.


    Und wenn er tatsächlich unentschuldigt war, darf dann eine 6 erteilt werden? Denn es war ja nicht seine "Schuld" dass er an der Klassenarbeit nicht teilnehmen konnte. Er war krank.


    Muss ihm in einem solchen Fall ein Nachtermin angeboten werden? (Es ist ein Nebenfach und somit gibt es nur eine Klassenarbeit pro Halbjahr). Einige meinen ja, man muss ja eine Leistung feststellen. Und andere meinen eben nein, es zählt die 6. Und das finden jetzt Andere wieder ungerecht, denn er lag eben krank im Bett.

  • Die erste Frage ist, ob das überhaupt als "unentschuldigt" gezählt werden darf. Denn auch wenn er die AU formal (laut SchulbesuchsVO) zu spät eingereicht hat... Sie bestätigt ja, dass er zum fraglichen Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte.

    Ich verkompliziere den Fall noch einmal: Ein Verwaltungsrechtler könnte die Frage stellen, ob die AU unverzüglich (=ohne schuldhaftes Verzögern) eingereicht wurde. Selbst wenn die AU einen Tag zu spät eingereicht wurde (Wie lange war die Frist insgesamt?), könnten ja nicht vom Schüler zu verantwortende Gründe für die Verspätung vorgebracht werden (In Corona-Zeiten nicht unmöglich: häusliche Quarantäne aller Haushaltsmitglieder). Wenn es tatsächlich nur um einen Tag geht, würde ich hier Gnade vor Recht ergehen lassen.

  • Ja, es ist die einzige KA die in diesem Halbjahr in diesem Fach geschrieben wird. Es ist eine Abschlussklasse, d.h. es würde damit gleichkommen, dass der Schüler keinen Abschluss bekommt.

    Es gibt doch bestimmt noch andere Bewertungen als diese 1 Klassenarbeit, das ist natürlich schon hart. Oder zieht der Kollege aus dieser 1 Arbeit die Note? Der soll ihn lieber nachschreiben lassen, das lässt sich bestimmt nicht jeder gefallen.

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