Hallo zusammen,
weiß Jemand von euch wie das ist? Bundesland ist BaWü.
Ein Schüler fehlt unentschuldigt zu einer Klassenarbeit. Der Fachlehrer bewertet diese nicht-erbrachte Leistung mit Note 6. Soweit alles i.O.
Darf nun aber diese Note mit in die Zeugnisnote (also die Endbewertung) für das Schuljahr einfließen?
In der NVO steht: "Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen)." (Hervorhebung durch mich)
Das Klassenteam ist sich uneinig ob die Noten für die Bewertung herangezogen werden darf...
Weiß Jemand Bescheid?
Vielen Dank,
Mrs Pace