Fließt die Note 6 für eine nicht-erbrachte Leistung in die Zeugnisnote ein?

  • er möchte nicht? Ja, was ist das denn für eine Haltung?

    Bei uns MUSST du ihn nachschreiben lassen. Tsss *kopfschüttel*

    Ich glaube, das ist bei uns tatsächlich im Ermessen des Fachlehrers ob er nachschreiben lässt oder nicht. Aber er muss ja irgendwie die Leistung des Schülers bewerten, d.h. in diesem Fall müsste er es doch dem Schüler ermöglichen, eine Leistung zu erbringen, oder nicht?

  • Es gibt doch bestimmt noch andere Bewertungen als diese 1 Klassenarbeit, das ist natürlich schon hart. Oder zieht der Kollege aus dieser 1 Arbeit die Note? Der soll ihn lieber nachschreiben lassen, das lässt sich bestimmt nicht jeder gefallen.

    Es gibt eine mündliche Note, die 30% zählt und das ist wohl eine 5,3. Also würde es bei der 6 bleiben. Der Schüler ist auch noch Wiederholer, d.h. es wäre für ihn dann endgültig nicht bestanden.


    Edit: Sofern die Info stimmt, dass man eine 6 nicht ausgleichen kann.

  • Habt ihr eine Schulbesuchsverordnung wo es rechtssicher drinsteht?


    Ansonsten natürlich Gnade vor Recht, er sollte nachschreiben dürfen. Aber wenn es im Ermessen das Fachlehrers liegt, kann man ja eh nur freundlich appellieren...

  • Es gibt eine mündliche Note, die 30% zählt und das ist wohl eine 5,3. Also würde es bei der 6 bleiben. Der Schüler ist auch noch Wiederholer, d.h. es wäre für ihn dann endgültig nicht bestanden.


    Edit: Sofern die Info stimmt, dass man eine 6 nicht ausgleichen kann.

    Auch wenn ich sonst für sehr konsequentes Vorgehen bei Entschuldigungsverfahren bin: Einen Schüler, der nachweislich erkrankt war und lediglich 1 Tag zu spät die Krankschreibung eingereicht hat, deswegen endgültig durchfallen zu lassen, hält m.E. vor keinem Verwaltungsgericht stand. Das gilt um so mehr, wenn sich die Leistungsbeurteilung eines ganzen Halbjahres im Wesentlichen auf nur einer einzelnen schriftliche Arbeit beruht.

  • Der Fachlehrer möchte ihm keinen Nachtermin anbieten und die 6 als Zeugnisnote fürs Halbjahr eintragen. Und das spaltet eben gerade die Meinungen.


    Einige finden das moralisch überhaupt nicht i.O. weil der Schüler eben nachweislich krank war.

    Kann ich in dem Fall nachvollziehen. Unter anderen Umständen wäre das klar eine zu wertende Leistung, so würde ich dafür plädieren, den Schüler nachschreiben zu lassen. Wegen einer verspätet eingereichten, aber bekannt legitimen Entschuldigung jemand um seinen Abschluss zu bringen hat für mich etwas von Machtmissbrauch. Der Preis dieser 6 ist zu hoch. Vor allem, weil es in der aktuellen Lage nicht nur menschlich ganz besonders nachvollziehbar ist etwas zu vergessen, sondern sogar fast an ein Wunder grenzt, dass er die Krankschreibung überhaupt hat. Ich hänge aktuell 3-4h in der Wahlwiederholung, wenn ich meinen Hausarzt erreichen möchte, einen Termin habe ich deshalb noch lange nicht und in die Praxis kommen darf ich bei allem was sich "Infekt" nennt ebenfalls nicht... Vorausgesetzt, der Kollege wäre willig, könnte er sich angesichts der besonderen Umstände ja auch aus pädagogischen Gründen dafür entscheiden die KA-Note zurückhaltend zu gewichten bei dem Schüler.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nachtrag: Ermessen ist übrigens etwas, was man in BW nicht nur nutzen KANN, sondern nutzen MUSS. Ich denke, dass das der schulrechtliche Hebel ist, über den man dem Kollegen beikommen kann, denn genau das ist es auch, was sonst ein Verwaltungsgericht klären und im Zweifelsfall kritisieren wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Doch, der Schüler war krank. Das ist durch eine AU bestätigt. Er hat die AU nur leider einen Tag zu spät eingereicht. Deswegen ist er formal unentschuldigt.

    Ist das denn rechtlich wirklich bei euch in BW haltbar, dass der Fehltag trotz der AU, die verspätet eingereicht wurde, als "unentschuldigt" gewertet werden? Unser ehemaliger Schulleiter hatte das mal mit unserer Bezirksregierung durchgesprochen und da wurde ihm gesagt, wir müssten - wohl oder übel - auch verspätet eingereichte Entschuldigungen und AUs noch anerkennen (sprich: diese Fehltage dürften nicht als "unentschuldigt" gezählt werden).

    Außerdem heißt es hier in NDS im Erlass "Schriftliche Arbeiten an allgemeinbildenden Schulen": Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung."

    Wir an meiner BBS orientieren uns daran, d. h. wir bieten der/dem betreffenden Schüler*in bei Fehlen wegen Krankheit einen Nachschreibtermin an.

    Wenn keine Leistungsfeststellung möglich ist, bleibt das Notenfeld für das betreffende Fach eben leer.

    Auch das ist bei uns nicht der Fall. Wenn die Leistungen eines Schülers/einer Schülerin z. B. aufgrund langer Fehlzeiten von einer Lehrkraft nicht beurteilt werden können, erhält sie/er in dem entsprechenden Fach genau diese Bemerkung im Zeugnis, also: "Kann nicht beurteilt werden". Das kommt bei uns häufiger mal vor, wenn SuS längere Zeit krankgeschrieben sind.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Habt ihr eine Schulbesuchsverordnung wo es rechtssicher drinsteht?

    Das ja. Aber wir sind eigentlich der Meinung, dass das Attest als Entschuldigungsgrund akzeptiert werden muss, auch wenn es zu spät eingereicht wurde.

    Auch wenn ich sonst für sehr konsequentes Vorgehen bei Entschuldigungsverfahren bin: Einen Schüler, der nachweislich erkrankt war und lediglich 1 Tag zu spät die Krankschreibung eingereicht hat, deswegen endgültig durchfallen zu lassen, hält m.E. vor keinem Verwaltungsgericht stand. Das gilt um so mehr, wenn sich die Leistungsbeurteilung eines ganzen Halbjahres im Wesentlichen auf nur einer einzelnen schriftliche Arbeit beruht.

    Das befürchte ich z.B. auch.

    dass er die Krankschreibung überhaupt hat

    Das kommt hinzu. Aber er war wirklich richtig schlimm krank. Er war heute wieder da aber immer noch mit starkem Husten. PCR war aber negativ.

  • Ist das denn rechtlich wirklich bei euch in BW haltbar, dass der Fehltag trotz der AU, die verspätet eingereicht wurde, als "unentschuldigt" gewertet werden?

    Genau das zweifeln eben Viele an. Inklusive dem KL, der die Abwesenheit bereits im Klassenbuch als entschuldigt vermerkt hat.

  • Genau das zweifeln eben Viele an. Inklusive dem KL, der die Abwesenheit bereits im Klassenbuch als entschuldigt vermerkt hat.

    Wenn es dafür nicht irgendwo eine rechtliche Grundlage gibt, müsste das dann wohl eure SL klären, oder?

    Ach ja: Was steht denn in eurer Fehlzeitenordnung? In unserer wird extra auf die ensprechenden Erlasse und Paragraphen im nds. Schulgesetz hingewiesen. Nicht nur bzgl. Fehlzeiten sondern es steht u. a. auch drin, wie das Versäumen von schrifltichen Leistungsnachweisen und das Nachholen derselben gehandhabt wird.

    Ist dieser denn tatsächlich bei euch der erste Fall, wo es derartige Probleme gibt? Bei uns passiert das ständig, muss ich leider sagen (also fehlende SuS bei Klassenarbeiten, verspätete Abgabe von Entschuldigungen, ...).

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  • Wenn es dafür nicht irgendwo eine rechtliche Grundlage gibt, müsste das dann wohl eure SL klären, oder?

    Ach ja: Was steht denn in eurer Fehlzeitenordnung? In unserer wird extra auf die ensprechenden Erlasse und Paragraphen im nds. Schulgesetz hingewiesen. Nicht nur bzgl. Fehlzeiten sondern es steht u. a. auch drin, wie das Versäumen von schrifltichen Leistungsnachweisen und das Nachholen derselben gehandhabt wird.

    Ist dieser denn tatsächlich bei euch der erste Fall, wo es derartige Probleme gibt? Bei uns passiert das ständig, muss ich leider sagen (also fehlende SuS bei Klassenarbeiten, verspätete Abgabe von Entschuldigungen, ...).

    Dieses Problem gab es bisher nie. Der betreffende Kollege ist neu an der Schule.

  • Nachtrag: Ermessen ist übrigens etwas, was man in BW nicht nur nutzen KANN, sondern nutzen MUSS. Ich denke, dass das der schulrechtliche Hebel ist, über den man dem Kollegen beikommen kann, denn genau das ist es auch, was sonst ein Verwaltungsgericht klären und im Zweifelsfall kritisieren wird.

    Und noch ein Nachtrag MrsPace : Habe den Fall eben schnell telefonisch mit dem Schulrechtler meines Vertrauens besprochen, weil mich das direkt umgetrieben hat. Es gibt für derartige Fälle offenbar eindeutige Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass zu prüfen ist, ob es sich lediglich um eine reine Fristverletzung handelt. Falls ja, muss das Ermessen sich genau darauf beziehen (die Fristverletzung, denn die Leistungsbewerung an sich unterliegt nicht dem Grundsatz des Ermessens). Nachdem der Schüler offenkundig krank war, er offensichtlich lediglich eine Fristverletzung begangen hat, MUSS der Kollege hier ein Nachschreibeklausur anbieten oder eben keine schriftliche Note erteilen. Die 6,0 lässt sich schulrechtlich NICHT halten. :laola:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dieses Problem gab es bisher nie. Der betreffende Kollege ist neu an der Schule.

    D. h. das Problem gab es nur bei diesem Kollegen bisher nicht? Wie handhaben es denn die anderen KuK?


    Und nochmal die Frage: Was sagen eure Fehlzeitenregelung und die SL dazu?


    EDIT: Hat sich eigentlich erledigt, da CDL ja die Frage für BW geklärt hat!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Kann mich diversen Vorschreiberinnen nur anschließen:

    Note 6 für die Klassenarbeit halte ich für rechtlich bei reiner Fristverletzung nicht für haltbar. Erst recht aber nicht die Gesamtnote 6, wenn nicht die Gelegenheit evtl. zu einer kurzen mündlichen Überprüfung gegeben wurde.

    Abgesehen davon ist das mit dem Prozentsatz sowieso problematisch und dann wäre er m. E. bei nur einer Klassenarbeit auch mit 30 % völlig daneben.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • (...)

    EDIT: Hat sich eigentlich erledigt, da CDL ja die Frage für BW geklärt hat!

    Gemeinsam mit meinem Lieblingsschulrechtler, der sich- zwischen Tür und Angel- mal noch schnell fünf Minuten am Telefon Zeit genommen hat und sehr erfreut war mal wieder direkt helfen zu können, ehe ein schulrechtliches Malheur bereits geschehen ist. Macht eure Schulrechtler glücklich Leute und fragt ihnen Löcher in den Bauch. ^^

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ...Erst recht aber nicht die Gesamtnote 6, wenn nicht die Gelegenheit evtl. zu einer kurzen mündlichen Überprüfung gegeben wurde.

    Stimmt, das kommt noch hinzu. Der Schüler hat ja nicht das ganze Jahr nichts gemacht. Schulleitung ist wohl die beste Ansprechperson.

  • Doch, der Schüler war krank. Das ist durch eine AU bestätigt. Er hat die AU nur leider einen Tag zu spät eingereicht. Deswegen ist er formal unentschuldigt.

    Dass er durch nicht Erscheinen eine ungenügende Leistung erbracht hat, halte ich nicht für strittig.


    Auf die Frage mit der verspäteten Entschuldigung meine ich allerdings, dass sie auch verspätet noch akzeptiert werden muss. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde uns mal vom Oberstufenberater gesagt, dass es bei einer Klage vermutlich als entschuldigt durchginge.

    Daher würde ich eher diesen Punkt diskutieren.


    Edit: CDL hat das alles viel besser erklärt. Ich hatte noch gar nicht weiter gelesen als bis zum Zitat.


    LG DFU

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