Servus liebe Leute,
ich arbeite noch als Angestellter im öffentlichen Dienst an einer Oberschule und Unterrichte in einem 24 Wochenstundenvertrag. Aufgrund einiger Schwierigkeiten bei uns im Team wurde von der Jahrgangsleitung jetzt eine Präsenzverpflichtung zu den wöchentlichen Jahrgangstreffen (Teamtreffen) angeordnet. An den Treffen habe ich auch nichts auszusetzen, mir geht es nur um die Präsenzpflicht. Im Land Bremen (ich arbeite in Bremerhaven) wurden die Corona-Verordnungen erneut verschärft, sodass 3 x die Woche getestet werden soll, über weitere stärkere Veränderungen soll aber im nächsten Bund-Länder Treffen beraten werden. Da kann es dann doch nicht sein, dass im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers es angehen kann, dass wir uns zusammen in einem Raum in der Schule einfinden müssen? Die Möglichkeit, die Treffen auch über Zoom-Meetings durchzuführen, besteht problemlos ...
In der Board-Suche bin ich auf folgendes Thema gestoßen:
Präsenztag ist das eigentlich erlaubt?
Dort war ein interessanter Beitrag:
Zitat
Eine rechtliche Grundlage für Bereitschafts- oder Präsenzstunden gibt es im Lehrerbereich nicht.
Diese dürfen schon gar nicht von der Schulleitung angeordnet werden.
Hier habe ich aber leider nichts spezifisches zum Bundesland Bremen gefunden. Meine Frage ist daher, ob hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und/oder mich vielleicht in die richtige Richtung bezüglich Gesetzte/Beschlüsse lenken kann, dass ich mich da selbst einlesen könnte?
Mit freundlichen Grüßen und einen schönen 1. Advent.