Umfang der Aufsichtsplicht (Anzahl Lehrkräfte)?

  • Da ich im Schulgesetz sowie in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift nichts passendes finde, hier folgende Frage:


    Für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung außerhalb des Schulgeländes müssen Schulklassen (Klassen 7 und 8 begleitet werden (Fußweg, Dauer etwas 15 Minuten). Wie viele Lehrer müssen diesen Gang begleiten, wenn mehrere Klassen gleichzeitig gehen?

  • Kommt vor allem auf die Klassen, aber auch das Ausflugsziel an an. Wenn das viele verhaltenskreative SuS ohne ausreichende Impulskontrolle sind, die es witzig finden, andere vor den Bus zu schubsen fällt die Antwort anders aus, als wenn die gesamte Truppe aus lauter braven Schäfchen besteht. Um wie viele Klassen geht es denn insgesamt und wie sieht es mit deren Verhalten in der Vergangenheit bei derartigen Veranstaltungen aus? Gab es da schon größere Probleme? Wie viele Lehrkräfte sind aktuell vorgesehen für den Ausflug?


    Es wird mit Sicherheit in keinem BL eine Regelung geben, wie viele Lehrkräfte Minimum pro X SuS mitkommen müssen, damit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist, das würde im Widerspruch zu den Kriterien der Aufsichtspflicht stehen, die eine situative Abwägung generell erfordern. Relevant sind Alter, Reife, Verantwortungsbewusstsein der SuS, Umgebung/Ort (wo geht ihr hin, was wird gemacht, wie gefährlich ist der Weg,...) und, dass die SuS sich durchgehend beaufsichtigt fühlen. Am Ende kann das- je nach Truppe- auf zwei Lehrkräfte pro Klasse hinauslaufen oder eben auch deutlich mehr Personaleinsatz erforderlich machen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Aaaah. 2 pro Klasse. Nun ja, aktuell sind 2 insgesamt vorgesehen (für nahezu 100 SuS, aus 4 Klassen, beileibe nicht alles brave Schäfchen). Deswegen frage ich. Ich finde es zu wenig. Die SL meint, das reicht.

    • Offizieller Beitrag

    eine Lehrkraft pro Klasse / Lerngruppe erscheint mir das Minimum, es sei denn, die Lerngruppen sind zufällig miniklein (WP3 mit 10 SuS pro Gruppe) und zu dem Zeitpunkt zusammengewürfelt.
    2 ist schon alleine nicht okay, weil es bei einem Notfall nur noch eine Person für 100 SuS gäbe, was an Fahrlässigkeit grenzt (bzw. überschreitet).
    Wenn aber der Fussweg nur durch einen Feldweg direkt von der Schule zum Sportplatz ohne Straßenüberquerung wäre, ist es natürlich anders.

  • Klingt angesichts der Menge der SuS schon unzureichend. Nehme ich dazu, was du schon so erzählt hast über eure SuS halte ich das für sträflich wenig Aufsichtskräfte. Was sagt dein Personalrat zu der Vorstellung deines SL? Hast du deutlich gemacht, dass du die Aufsichtspflicht für nicht mehr gewährleistet hältst bei lediglich zwei Lehrkräften als Begleitung?


    Ich habe im Ref einen Ausflug mit rund 20 SuS nach Frankreich gemacht. Sehr brave SuS, ich bereits sehr erfahren mit derartigen Ausflügen von meiner früheren Arbeit, Personaldecke dünn in dem Moment durch Krankheitsfälle. Ich also dem Stellvertreter angeboten alleine zu gehen, weil das mit der Truppe unproblematisch möglich gewesen wäre. Hat er von vornherein abgelehnt. Nicht, weil er mir das nicht zugetraut hätte, sondern weil er meinte, dass für den unwahrscheinlichen Fall, dass etwas passiert (was auch erfahrenen Lehrkräften geschehen kann) ich als Referendarin in einer beschissenen Lage wäre (weil das unter Umständen eine spätere Einstellung tangieren kann je nach Vorfall) und sie als Schule auch. Du bist doch auch noch nicht fertig mit der Ausbildung. Argumentier im Zweifelsfall damit, wenn dein SL auf stur stellen möchte bei der Aufsichtspflichtfrage. Sollte er das dennoch durchsetzen wollen: Schriftliche Anweisung einfordern, dass er darauf besteht, dass ihr zu zweit rund 100, teilweise verhaltenskreative Schäfchen beaufsichtigen sollt, dagegen remonstrieren und auf einer schriftlichen Antwort auf die Remonstration bestehen (damit du nachweisen kannst, dass das nicht auf deinem Mist gewachsen ist und du deinem direkten dienstlichen Vorgesetzten gegenüber deine Bedenken bzgl. der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anweisung kundgetan hast).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • :angst: Unsere SL ist "schwierig". Vorsichtig ausgedrückt. Ich finde die Begleitung aber auch zu wenig (daher auch meine Frage) und werde das auch sagen.

  • Zu zweit würde ich das auf keinen Fall machen. Hol dir deinen PR ins Boot als Unterstützung.

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