Hi, hier ein eher langweiliges, aber sehr wichtiges Thema: Ich quäle mich gerade mit den Besoldungs-Antragsformularen vom LBV herum. Das Standardzeug hab ich gefunden und ausgefüllt - kein Problem.
Nun gibt es u.a. folgende Zulagen:
- Anwärtersonderzuschläge
- Familienzuschlag, aufgeteilt in Kinderzuschlag und (Ex-)Ehebezogenen Zuschlag
- Weitere Zulagen, die ich vergessen habe, die man auf Eigeninitiative beantragen muss?
Zu 1. Da ich u.a. Energie- und Automatisierungstechnik als Hauptfach gebe, soll es 70 (%) in der Höhe des Anwärtergrundbetrages dazu geben. Muss ich dies per Extraformular, das ich noch nicht gefunden habe, beantragen?
Zu 2. Ich habe ein Kind, das jedoch nicht bei mir im Haushalt lebt. Mit der Mutter war ich auch nie verheiratet. Ich bin entsprechend barunterhaltspflichtig und zahle Betreuungsunterhalt (Unterhalt für die Mutter an die Mutter) und Kindesunterhalt (Unterhalt für das Kind an die Mutter). Der Gesamtunterhalt wird ca. die Hälfte meiner Anwärterbezüge in Beschlag nehmen (den Sonderzuschlag bereits mit eingerechnet), allein nur korrigiert (zu Lasten von Mutter und Kind - leider ein Nullsummenspiel) durch den mir dann noch zustehenden Selbstbehalt. Habe ich Anspruch auf einen Familienzuschlag?* Oder etwas dergleichen, um die Härte für alle Beteiligten etwas abzumildern? Gibt es weitere Zulagen, die für solche harten Fälle (Unterhaltspflichtige Väter, die uneheliche Kinder gezeugt haben) beantragbar sind?
Zu 3. Entsprechend im Anschluss zu 2. Gibt es weitere Zulagen, die (zum einen insbesondere in meinem Fall) noch relevant sein könnten oder auch welche (ganz andere), die vielleicht allgemein häufig vergessen werden, obwohl ein Anspruch bestehen könnte?
*Mein bisheriges Fazit lautet eher nein, denn Kindergeld erhält (Kriterium) selbstverständlich die Mutter, die den Betreuungs- und Naturalienunterhalt leistet, denn bei ihr hält sich das Kind hauptsächlich auf (Kriterium). Den dazu notwendigen Barunterhalt erhält die Mutter aber ja vollständig von mir.