BW: Besoldungsbeantragung beim LBV - Zulagen

  • Hi, hier ein eher langweiliges, aber sehr wichtiges Thema: Ich quäle mich gerade mit den Besoldungs-Antragsformularen vom LBV herum. Das Standardzeug hab ich gefunden und ausgefüllt - kein Problem.


    Nun gibt es u.a. folgende Zulagen:

    1. Anwärtersonderzuschläge
    2. Familienzuschlag, aufgeteilt in Kinderzuschlag und (Ex-)Ehebezogenen Zuschlag
    3. Weitere Zulagen, die ich vergessen habe, die man auf Eigeninitiative beantragen muss?

    Zu 1. Da ich u.a. Energie- und Automatisierungstechnik als Hauptfach gebe, soll es 70 (%) in der Höhe des Anwärtergrundbetrages dazu geben. Muss ich dies per Extraformular, das ich noch nicht gefunden habe, beantragen?


    Zu 2. Ich habe ein Kind, das jedoch nicht bei mir im Haushalt lebt. Mit der Mutter war ich auch nie verheiratet. Ich bin entsprechend barunterhaltspflichtig und zahle Betreuungsunterhalt (Unterhalt für die Mutter an die Mutter) und Kindesunterhalt (Unterhalt für das Kind an die Mutter). Der Gesamtunterhalt wird ca. die Hälfte meiner Anwärterbezüge in Beschlag nehmen (den Sonderzuschlag bereits mit eingerechnet), allein nur korrigiert (zu Lasten von Mutter und Kind - leider ein Nullsummenspiel) durch den mir dann noch zustehenden Selbstbehalt. Habe ich Anspruch auf einen Familienzuschlag?* Oder etwas dergleichen, um die Härte für alle Beteiligten etwas abzumildern? Gibt es weitere Zulagen, die für solche harten Fälle (Unterhaltspflichtige Väter, die uneheliche Kinder gezeugt haben) beantragbar sind?


    Zu 3. Entsprechend im Anschluss zu 2. Gibt es weitere Zulagen, die (zum einen insbesondere in meinem Fall) noch relevant sein könnten oder auch welche (ganz andere), die vielleicht allgemein häufig vergessen werden, obwohl ein Anspruch bestehen könnte?


    *Mein bisheriges Fazit lautet eher nein, denn Kindergeld erhält (Kriterium) selbstverständlich die Mutter, die den Betreuungs- und Naturalienunterhalt leistet, denn bei ihr hält sich das Kind hauptsächlich auf (Kriterium). Den dazu notwendigen Barunterhalt erhält die Mutter aber ja vollständig von mir.

  • Da ich weder an der Berufsschule bin, noch Kinder habe, kann ich an der Stelle nur damit weiterhelfen andere mögliche Helferlein in den Thread zu rufen: MrsPace ist an einer BS in BW und kann insofern möglicherweise bei Frage 1 helfen. Sonst kannst du dazu aber auch deine Gewerkschaft befragen oder auch einfach mal im RP beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, die sollten das ebenfalls wissen. Über die Familienzulagen weiß eventuell Zauberwald etwas oder vielleicht auch Realschullehrerin , sollte er mal wieder online kommen ganz bestimmt magister999 . Auch zu den Zulagen könntest du deine Gewerkschaft löchern und- solltest du telefonisch durchkommen (was der Punkt sein könnte, an dem es scheitert) im Prinzip auch das LBV selbst fragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • LBV selbst fragen. Telefonisch kommst du wahrscheinlich nicht durch, wenn du in BaWü bist, die sind nie am Platz...Bin dazu übergegangen, meine Anliegen schriftlich per Post hinzuschicken, dann wird es beantwortet und du hast gleich was Schriftliches. Personlanummer nicht vergessen. Wahrscheinlich verweisen sie dich irgendwohin, weil sie dafür nicht zuständig sind, aber dann weißt du wenigstens, wer es ist. Sorry für die Antwort.


    Ist aber wichtig für dich, lass dir das nicht ausgehen. Kann bloß sein, dass das ans Kindergeld gekoppelt ist. Vllt. kannst du dich mit der Mutter einigen, dass du das Kind angeben kannst und ihr das Kige natürlich wieder gibst, während du den Kinderzuschlag für dich behältst. Weiß aber nicht, ob das geht und ob alle einverstanden sind.


    Du hast ein Kind. Für mein Verständnis steht dir der Kinderzuschlag zu, du zahlst ja Unterhalt. Aber wie du das genau anstellen musst, weiß ich jetzt leider auch nicht.

  • Kinderzuschlag erhält man (verheiratet) auch, wenn das Kindergeld an das andere Elternteil geht. Ich wüßte nicht, warum das unverheiratet anders sein sollte. Ich kenne das so, dass man für das Kindergeld nach den Angaben des Kindes gefragt wird und dann ankreuzt, dass das Kindergeld anderweitig. Schriftlich nachfragen, wie das belegt werden muss, ist aber sicher sinnvoll.


    LG DFU

  • Zu 1. wusste LBV selbst nicht oder hatte zumindest keine Lust, hier informative Antwort zu geben. Seminar hat mir geschrieben, dass das schon über die eingereichten Unterlagen beim RP klargeht. Man muss hier also selbst nichts weiter mehr machen.


    Zu 2.: Schauen wir mal. Das Kindergeld ist ja soweit anderweitig, aber auch der häusliche Aufenthalt. Wenn man die Beschreibungen logisch ganz streng liest, ist mein Fall nicht abgedeckt. Oder die Vordrucke sind nur nicht wirklich gut passend für barunterhaltspflichtige Singles. Anscheinend sind uneheliche Kinder nicht vorgesehen oder nur dann, wenn man Kinder bei sich in der eigenen Wohnung hütet oder einer anderen Person bei sich in der Wohnung Unterhalt gewährt. Zum Glück gibt es da Freitext-Felder. Hab sie mal mit Unterlagen und Nachweisen zugeschmissen - mal sehen, was sie damit anfangen.


    Zu 3.: Hab mal alle Vordrucke grob durchgeschaut und nichts weiter gefunden. (In BW gibt es zumindest für mittleren Dienst sogar Extrageld für Vermögenswirksame Leistungen. Wer weiß, vielleicht gibt es das in anderen Bundesländern ja auch für höheren Dienst.)

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