Elternzeit (Komplexer Fall)

  • Hallo liebe Mitglieder,


    weil ich mich für meine Frau einsetze, möchte ich euch gerne etwas fragen. Ich hoffe, dass ihr mir behilflich sein könnt.


    Meine Frau hatte vor ca. 2,5 Jahren eine Planstelle (NRW) angetreten und wurde danach Schwanger. Sie ist also schon Beamtin auf Probe. Anschließend hatte Sie die Elternzeit in Anspruch genommen. Diese würde Ende Mai 2022 ablaufen, sodass Sie wieder anfangen würde zu arbeiten.


    In Ihren Unterlagen hat sie leider festgestellt, dass es etwas gibt was sich "Rückkehrverfahren" nennt. Da hätte sie wohl eine Frist bis Mitte diesen Jahres gehabt um das auszufüllen und einzureichen.


    Was passiert nun? Kann Sie Ihre Beamtenstelle verlieren weil sie das Rückkehrerverfahren versäumt hat?


    Sie ist jetzt natürlich völlig geschockt und meint, dass ihre Planstelle weg wäre. Kann das denn sein? Als Vereidigte Lehrerin den Beamtenstatus zu verlieren, weil man es nicht fristgerecht eingereicht hat?


    Danke im Voraus für eure Antworten.


    Viele Grüße aus NRW

  • Susannea ?


    Bis die Elterngeldexpertin sich äußert sei noch hilfsweise ergänzt, dass Gewerkschaft und PR sehr gute Ansprechpartner sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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    • Offizieller Beitrag

    Nein, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    Eher hat sie ihre Schule verloren (Vermutung) und wird dann ggf. einer anderen zugewiesen.
    Nach einer bestimmten Dauer (12 Monate? oder sind es bei der Elternzeit die 8?) hat man keinen Anspruch auf Rückkehr an die selbe Schule. Wenn man es will, muss man es ausdrücklich vermerken, damit die Schulleitung sich dazu positioniert, ggf. den Platz freihält und nicht neu besetzt. Die Stelle hat man aber nicht verloren, man ist ja Landesbeamt*in.

  • Einen Anspruch auf eine Stelle hat sie weiterhin, nur wo ist sicher die Frage. Berlin z.B. sagt auch immer, man muss die Rückkehr anmelden, stimmt aber nicht, die ist eben einfach mit Ablauf der Elternzeit nach dem Gesetz egal was sie wo schreiben ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hier hilft nur ein umgehender Anruf bei der zuständigen Personalsachbearbeitung. Dann weiß Deine Frau recht schnell, woran sie ist.

    PS: Nur am Rande: Solltest Du keine Lehrkraft sein oder auf dem Weg, eine solche zu werden, bist Du eigentlich leider nicht schreibberechtigt.

  • Einen Anspruch auf eine Stelle hat sie weiterhin, nur wo ist sicher die Frage. Berlin z.B. sagt auch immer, man muss die Rückkehr anmelden, stimmt aber nicht, die ist eben einfach mit Ablauf der Elternzeit nach dem Gesetz egal was sie wo schreiben ;)

    Ich habe an unserer Schule (BW) auch schon mitbekommen, dass eineSachbearbeiterin selbst angerufen/gemailt hat, wenn keine Rückkehrmeldung passend zum Ende der Elternzeit eingereicht wurde.


    LG DFU

  • Ich habe an unserer Schule (BW) auch schon mitbekommen, dass eineSachbearbeiterin selbst angerufen/gemailt hat, wenn keine Rückkehrmeldung passend zum Ende der Elternzeit eingereicht wurde.


    LG DFU

    Das ist hierbei nicht der Fall. Es sind noch ca 6 Monate bis zum Ende der Elternzeit. Wobei die Frist insgesamt betrachtet ca 1 Jahr davor endet.

  • Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung anrufen. Und wenn man an der Schule bleiben will auch die Schulleitung informieren.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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