Guten Morgen!
Ich habe eine kurze Frage zum Beginn einer Planstelle. Aktuell sind hier einige Stellen ausgeschrieben, welche am 01.02.22 beginnen. Mein Mutterschutz beginnt allerdings schon am 26.01.22.
Kann ich mich dennoch auf die Stellen bewerben?
Dabei sind auch mehrere ausgeschriebene Stellen in der Vertretungsreserve vom Schulamt. Die wissen ja über meine Schwangerschaft auch schon Bescheid, da ich aktuell ja als Vertretungslehrkraft angestellt bin.
Ich frage mich nur, ob sich eine Bewerbung überhaupt lohnt.
Viele Grüße!
Planstellenbeginn im Mutterschutz?
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Hallo,
natürlich kannst Du Dich darauf bewerben. Ich gehe aber mal davon aus, dass man Dir bereits ansieht, dass Du schwanger bist. Daher wäre es für die Schulen natürlich alles andere als attraktiv, Dich zum 01.02.22 einzustellen, weil Du dann ja mindestens ein Jahr raus bist und ggf. "nur" in Teilzeit wiederkommst. Im Vergleich zu einer Bewerberin, die sofort mit voller Stelle zur Verfügung steht, hast Du da natürlich schlechte Karten.
Ich kenne das aber von einer Kollegin, die mit Stellenantritt in Elternzeit war - kam nicht gut bei der SL und im Kollegium an - war aber eben so. -
Man darf eine Schwangere nicht nicht einstellen, weil sie schwanger ist. Sollte (gerade im staatlichen Schulbetrieb, ist ja kein Frisörsalon mit zwei Mitarbeiterinnen) selbstverständlich sein.
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Man darf eine Schwangere nicht nicht einstellen, weil sie schwanger ist. Sollte (gerade im staatlichen Schulbetrieb, ist ja kein Frisörsalon mit zwei Mitarbeiterinnen) selbstverständlich sein.
Sollte es, trotzdem gibt es schwarze Schafe. Ich habe auch schon im Ref einen Ausbildungsplatz nicht erhalten, weil die Schule keine Schwerbehinderten wollte. Genau an derselben Schule hatte ich nach dem Ref dann ein Stellenangebot vom RP nach dem Ref, von dessen Annahme die Schwerbehindertenvertretung dringend abgeraten hat, weil die SL ja auch für meine Revisionsgutachten zuständig wäre... Rechtslage und Umsetzung durch Schulen können also zweierlei sein, egal wie eindeutig die Lage zu sein scheint. Dies geschrieben sollte die TE sich natürlich keinesfalls davon abhalten lassen sich zu bewerben. Zum Glück gibt es viele SLen, die die Rechtslage beachten und auch solche, die sich für ihre schwangeren Kolleginnen freuen, egal wie unpraktisch das gerade für die Versorgung sein mag.
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Sollte es, trotzdem gibt es schwarze Schafe...
Ist mir schon klar, die erste Antwort hier war ja auch 'wenn man es schon sieht...' Völlig egal, man würde ja auch keinen Mann fragen: 'Hm, werden Sie denn demnächst Vater?'
Die Sichtweise muss sich ändern. Schwanger könnte jede Frau im gebärfähigen Alter werden, deswegen darf man ihr keine Stelle verweigern.
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Beim Vorstellungsgespräch ist es aber schwer, sich frei von den Gedanken zu machen, wie man die Vertretung im stark gesuchtem Fach organisiert, obwohl die Kandidatin danach zumindest nicht schwanger aussieht.
Ungerecht, aber nachvollziehbar… SL verwalten nur Mängel.
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Zum Glück sind wir aber alle groß, um mit spontanen Empfindungen umgehen zu lernen und kennen zudem ein paar wichtige Gesetze, zum Beispiel welche gegen Diskriminierung.
Im ernst, müssen wir hier Worte über planende Schulleitungen verlieren? Was DEREN Impuls ist weiß doch jeder. Und das muss sich ändern. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Frau Wunderlandpirat selbstbewusst auf eine Stelle bewirbt. Dass dann wahrscheinlich jemand anders leider viel geeigneter war, damit rechnet sie doch so oder so.
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@karuna
Ja, das ist einerseits richtig. Wenn ich aber jetzt in diesem Moment die Stelle dringend besetzen muss und ich mehrere geeignete Kandidatinnen habe, dann wird es schwierig zu begründen, warum die Schule (SchülerInnen, Lehrkräfte, Eltern) bitte noch die Elternzeit abwarten mögen, damit genau diese schwangere Kandidatin zum Zuge kommt.Die Folgen dieser hehren Einstellung müssten je nach Personalsituation dann eine Menge andere Menschen ausbaden. Dass dann nicht immer die Diskriminierungsfreiheit bei Ausschreibungen an oberster Stelle steht, wird man womöglich nachvollziehen können.
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(Schul-) Leitungen kriegen ja schon traditionell Mitleid und Verständnis, darum geht es gerade.
Es ist aus eben diesem Grunde gesetzlich verboten worden zu diskriminieren und das betrifft auch ein Einstellungsverfahren:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html
Dass dem nicht immer Rechnung getragen wird ist leider glasklar. Dem sollte aber nicht mit Verständnis für die Diskriminierenden begegnet werden.
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Guten Morgen,
ich habe mich jetzt beworben. Natürlich rechne ich mir meine Chancen nicht so hoch an. Man sieht nämlich tatsächlich bereits, dass ich schwanger bin. Aber ich werde es trotzdem probieren. In der Vertretungsreserve liegen laut Einstellungsportal bisher nur wenige Bewerbungen vor bei 5 ausgeschiebenen Stellen.
Ich hoffe mal das Beste und sollte es nicht klappen, dann ist das auch okay.
Vielen Dank für die vielen Antworten!
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Viel Erfolg!
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Man darf eine Schwangere nicht nicht einstellen, weil sie schwanger ist. Sollte (gerade im staatlichen Schulbetrieb, ist ja kein Frisörsalon mit zwei Mitarbeiterinnen) selbstverständlich sein.
Süß. Eigentlich halte ich dich nicht für naiv.
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Bei deiner nächsten Schwangerschaft reden wir nochmal, state_of_Trance .
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Ich wollte nur noch eben berichten, dass ich heute ein Einstellungsangebot bei einer Schule bekommen habe. Wir haben direkt vor Ort unterzeichnet und danach fragte mich die Schulleitung, wann ich denn entbinden würde und ob ich schon Planungen für die Dauer der Elternzeit habe.
Es hat sich also gelohnt!
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