Hallo Zusammen,
hat einer von euch Erfahrung mit der folgenden Problematik:
Ich bin verbeamtet auf Lebenszeit und Unterrichte ein Mangelfach an einer beruflichen Schule/einem beruflichen Gymnasium in Ba-Wü.
Ich möchte an einer Deutschen Schule im Ausland unterrichten. Zu zwei Schulen im Ausland hatte ich schon kontakt und beide haben mir quasi eine Stelle angeboten.
Ich habe mich schon bei ZfA, bzw. bei ISAS angemeldet und meine Schulleitung weißt bescheid, dass ich wechseln möchte.
Es ist jetzt so, dass das Regierungspräsidium meine Anmeldung für den Auslandsdienst genehmigen muss.
Können sie sagen: "Nö, so eine Lehrkraft in einem Mangelfach lassen wir nicht ins Ausland gehen" ?
Grüße