Kann mich das RP daran verhindern ins Ausland zu gehen?

  • Finde ich auch. Allerdings möchte ich noch nicht mit Anwalt und Bezirkspersonalrat kommen, wenn ich nicht mal eine Antwort von RP zu meiner beantragten Freistellung habe. Es kann ja auch sein, dass ein Wunder geschieht und ich doch freigestellt werde...

    Oder, das Wunder geschieht nicht und das RP lehnt deinen Antrag ab, deshalb:


    (...)

    Nochmal: Ich würde sämtliche Instanzen schon bei der Antragsstellung ins Boot holen. Wenn der Antrag erstmal abgelehnt ist, ist die Sachlage ungleich schwieriger.

    Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, wird es deutlich schwieriger für dich, also hol JETZT den BezirksPR ins Boot, damit dieser sich noch VOR einer Entscheidung für dich einsetzen kann.


    (...) Um eine Drohung geht's nicht. Es ist eine sehr gut mögliche Entscheidung meinerseits, die sowohl ich mir, als auch das RP sich überlegen soll.

    Das RP überlegt sich vorrangig, wo es dich braucht und wofür es dich als Seiteneinsteiger zugelassen und ausgebildet hat. Wenn der Auslandsschuldienst deshalb aktuell keine Option ist sitzen die das sehr gelassen aus, was du daraus machst, selbst wenn das für dich ein Grund wäre, dich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen. Würde diese Drohkulisse generell Wirkung zeigen, würden zumindest Lehrkräfte mit Mangelfächern nämlich plötzlich ganz andere, unter Umständen äußerst planungsfeindliche Forderungen stellen wenn es um Versetzungen (u.a.) geht. Insofern sieht man an der Stelle nicht dich als Lehrkraft mit Mangelfächern, sondern dich als Lehrkraft mit Mangelfächern, die deshalb den Seiteneinstieg machen konnte, die deshalb unter Umständen im Inlandsdienst aktuell unersetzlich ist, die aber eben dennoch nicht einseitig die Spielregeln diktieren darf, weil so ein Einzelfall schnell zur unerwünschten Regel und zum Präzedenzfall werden kann, auf den andere sich berufen könnten. Genau an der Stelle kommt dann ein Bezirkspersonalrat zum Zug, der anders als du dem RP nicht das Gewehr auf die Brust setzt, sondern im Gespräch darauf hinweisen kann, dass du natürlich deinen Weg weiterhin im Schuldienst siehst, aber eben auch andere Optionen hättest aufgrund der Qualifikationen, was bedeutend weniger aggressiv wirkt und damit bedeutend weniger Fundamentalopposition auslöst als wenn du das vorbringst. Nutz also das Instrumentarium, das dir zur Verfügung steht weise und mach dir bewusst, dass das RP sehr vieles sehr gelassen aussitzen kann und wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Stichwort Kündigungsdrohung:

    Um eine Drohung geht's nicht. Es ist eine sehr gut mögliche Entscheidung meinerseits, die sowohl ich mir, als auch das RP sich überlegen soll.

    Das kann auch nach hinten losgehen.

    Ich würde in so einem Fall als Verantwortlicher sagen: "Dann kündigen sie doch" und hoffen, dass du es tust und mich von weiterem Ärger in der Zukunft verschonst.

  • Stichwort Kündigungsdrohung:

    Das kann auch nach hinten losgehen.

    Ich würde in so einem Fall als Verantwortlicher sagen: "Dann kündigen sie doch" und hoffen, dass du es tust und mich von weiterem Ärger in der Zukunft verschonst.

    Wie gesagt, drohen möchte ich keinen.

    Als Verantwortlicher würde ich mir persönlich aber auch überlegen: Ok, die Lehrkraft wird a) gehen und ein Ersatz muss gefunden werden (viel Aufwand), oder b) die Lehrkraft bleibt und fängt an sich total daneben zu benehmen (noch mehr Aufwand).

  • Wie gesagt, drohen möchte ich keinen.

    Als Verantwortlicher würde ich mir persönlich aber auch überlegen: Ok, die Lehrkraft wird a) gehen und ein Ersatz muss gefunden werden (viel Aufwand), oder b) die Lehrkraft bleibt und fängt an sich total daneben zu benehmen (noch mehr Aufwand).

    Du bewertest an der Stelle deine vermeintliche Unersetzlichkeit und damit deinen "Marktwert" zu hoch und unterschätzt, wie gering ausgeprägt der Wunsch von Verwaltungen ist, langfristig mit Leuten zusammenarbeiten zu müssen, die es für den guten Ton halten ihrem Gegenüber das Messer auf die Brust zu halten. Solche Leute machen noch häufiger Ärger, besser, man lässt sie ziehen und schafft keinen unerfreulichen Präzedenzfall. Der Aufwand, den du, wenn du dich derart verhältst möglicherweise über mehrere Jahrzehnte verursachen wirst, wenn du einmal damit durchkommt ist erheblich höher und ärgerlicher, als noch etwas länger den Mangel zu verwalten. In der Mangelverwaltung ist man erprobt, darin sich selbst in der eigenen Unersetzlichkeit überschätzendes Personal ziehen zu lassen ebenfalls.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und du unterschätzt, wie schwierig es für eine Behörde ist, von festgelegten Vorgängen abzuweichen.

    Sonderfälle und Einzelentscheidungen sind immer schwierig, da man immer Angst vor Klagen hat - in deinem Fall vor Klagen von anderen, die vielleicht die Freigabe auch nicht bekommen haben.

    Allein schon deswegen ist es immer besser, den eigentlichen offiziellen Vorgang soweit möglich zu steuern als im Nachgang irgendwelche Sonderfälle geltend zu machen.

    Und das mit der Überschätzung deines Marktwerts kann ich nur unterschreiben. Sowas kann schon mal klappen, ist aber eher selten.

    Aber, wie gesagt, du scheinst dir ja sicher zu sein, also viel Erfolg.

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