Kann mich das RP daran verhindern ins Ausland zu gehen?

  • Hallo Zusammen,


    hat einer von euch Erfahrung mit der folgenden Problematik:


    Ich bin verbeamtet auf Lebenszeit und Unterrichte ein Mangelfach an einer beruflichen Schule/einem beruflichen Gymnasium in Ba-Wü.


    Ich möchte an einer Deutschen Schule im Ausland unterrichten. Zu zwei Schulen im Ausland hatte ich schon kontakt und beide haben mir quasi eine Stelle angeboten.

    Ich habe mich schon bei ZfA, bzw. bei ISAS angemeldet und meine Schulleitung weißt bescheid, dass ich wechseln möchte.

    Es ist jetzt so, dass das Regierungspräsidium meine Anmeldung für den Auslandsdienst genehmigen muss.

    Können sie sagen: "Nö, so eine Lehrkraft in einem Mangelfach lassen wir nicht ins Ausland gehen" ?


    Grüße

  • Ja:




    1.3 Lautet die Schlussformel „nicht geeignet”, wird die Bewerbung dem Bewerber/der Bewerberin
    zurückgegeben. Kann das Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung, aus Gründen der Unterrichtsversorgung eine
    Beurlaubung in absehbarer Zeit nicht in Aussicht stellen, so stellt es dem Bewerber/der Bewerberin unter Rückgabe der Bewerbung frei,
    seine Bewerbung nach Ablauf einer zu nennenden Frist zu erneuern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du kannst natürlich immer versuchen, Widerspruch einzulegen, aber das wird rückwirkend nicht viel Erfolg haben. Du hast halt einfach keinen Anspruch auf die Freistellung.

    Ich würde eher im Vorfeld versuchen, möglichst den Weg zu ebnen. Such das Gespräch mit deiner Schulleitung, mit den zuständigen Personen im RP, mit dem Personalrat, der auf dieser Ebene zuständig ist etc. etc.

    Versuche die DS-Schulleiter, die an dir Interesse haben, dazu zu bringen, sich ebenfalls mit dem RP in Verbindung zu setzen. Vielleicht kann sich dein Schulleiter auch an den Vertrteter für BaWü im BLAschA wenden. Das wären so die Dinge, die ich vielleicht versuchen würde.

  • Es gibt nur in einem Fall für das Ministerium einen gewissen Zugzwang. Sollte nämlich der Partner beruflich ins Ausland versetzt werden, muss die zuständige Dienststelle einen Abwägungsprozess durchführen zwischen den dienstlichen Erfordernissen einerseits und dem grundgesetzlich garantierten Anspruch auf besonderen Schutz von Familie andererseits. Hier empfiehlt nes sich dann den Personalrat einzuschalten. Erst wenn diese Unterstützung auch nicht zieht, zieht möglicherweise professionelle Hilfe durch eine fachlich versierte Rechtsberatung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • WillG

    Die Schulleitungen sind häufig gewillt, wenn diese aber keinen fachlichen Ersatz aus dem Hut zaubern können, dann sind es häufig die Dezernate, die sich querstellen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Folgefrage : hat schon jemand so eine Ablehnung /Absage erlebt?

    Was könnte man bei so einem Fall machen?

    Ja. Mir wurde ein Wechsel des RP (Stuttgart/ Freiburg) verweigert, obwohl ich mich erfolgreich auf schulscharfe Stellen beworben hatte. Nur nach vielen Telefonaten und dem Verzicht auf Ersatz von meiner früheren SL wurde er im Folgejahr gestattet (sonst wäre er wieder abgelehnt worden).


    Bei Mangelfächern hat man wenig Chancen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • @ Kris24

    Einer der wenigen Vorteile von Tarifbeschäftigten. In dem Fall können wir kündigen und uns neu bewerben🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja. Mir wurde ein Wechsel des RP (Stuttgart/ Freiburg) verweigert, obwohl ich mich erfolgreich auf schulscharfe Stellen beworben hatte. Nur nach vielen Telefonaten und dem Verzicht auf Ersatz von meiner früheren SL wurde er im Folgejahr gestattet (sonst wäre er wieder abgelehnt worden).


    Bei Mangelfächern hat man wenig Chancen.

    Also du wolltest von RP Stuttgart nach RP Freiburg wechseln?

    Vielleicht eine sehr blöde Frage, aber: Wie erreicht man das entsprechende Personalrat aus dem eigenen Regierungspräsidium?


    Falls sich meine Schulleitung oder das RP querstellen sollten habe ich tatsächlich vor das Personalrat, eine Gewerkschaft und eventuell einen Anwalt anzuschalten.


    Mein Argument wäre, dass ich einen Wechsel ins Ausland als einen wichtigen Schritt meiner beruflichen Entwicklung sehe.

    Ich bin außerdem Quereinsteiger mit Doktortitel, ich hoffe, dass sie nachgeben, wenn ich sage, dass wenn der Wechsel ins Ausland nicht genehmigt wird ich sowieso aus der Beamtenlaufbahn aussteigen würde...

  • Probieren kannst du alles, aber geholfen hat mir nur eine verständnisvolle SL, die ausdrücklich auf Ersatz für mich verzichtet hat.


    Natürlich kann man jederzeit aus dem Beamtentum aussteigen. Doktortitel ist egal.


    Ich erhielt damals Telefonnummern von meiner SL.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • "Bezirkspersonalrat RP XYZ" suchen und du findest online die passenden Bezirkspersonalräte deines RPs. F+r das RP Stuttgart wäre das die Zielseite: https://rp.baden-wuerttemberg.…ten/bezirkspersonalraete/ Dann einfach die passende Schulart auswählen, in deinem Fall BS und du erhältsts z.B. für Suttgart diese Übersichtsliste mit Vertrauenspersonen: https://rp.baden-wuerttemberg.…_BS_StandSept2021a_01.pdf

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Beamtenstatus ist mit einigen Privilegien verbunden. Daran knüpfen sich nunmal auch Pflichten. Die Privilegien gerne mitzunehmen und sich dann über die Pflichten zu beschweren, finde ich daneben. Du kannst aus eigenem Wunsch jederzeit aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, das könnte die Chancen auf die Stelle im Ausland verbessern (über Kündigung und Neubewerbung).

  • oder du kündigst und gehst als Ortslehrkraft dahin. Die Auslandsschule wird sich umso mehr freuen ;)

    ... bei deutlich niedrigeren Bezügen als als verbeamtete Lehrkraft im Auslandsschuldienst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß. Genau deswegen schreibe ich das.
    Man kann nicht alles haben, im Leben. Und wer mit der Kündigung droht, weil er schließlich als Seiteneinsteiger mit Doktor glaubt, dass es zieht, (sorry, ich lese hier mit einem bestimmten Ohr), darf gerne kündigen und als Ortslehrkraft arbeiten.
    Denn: man bekommt die Freigabe nicht, weil man gebraucht wird. Die Drohung der Kündigung (und das Bedürfnis nach eigener beruflichen Entwicklung in aller Ehre, aber vielleicht erstmal ein paar mehr Jahre arbeiten ist auch okay (TE konnte Ende 2014 doch nicht in den Seiteneinstieg, fragte Ende 2015 nach Gehältern an IB-Schulen, was dafür spricht, dass er noch keinen Fuss im staatlichen Schuldienst / Ref hatte (wie auch immer der Seiteneinstieg in BaWü aussieht), da würde ich als Schulleitung nicht unbedingt jemanden direkt nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ziehen lassen, in den ich Kraft und Zeit für die Ausbildung investiert habe (ich gehe vom NRW-System aus, wo die Schule nicht nur die Betreuung gewährleistet, sondern auch die Abminderungsstunden für den Besuch vom Seminar "zahlt", also nicht ersetzt bekommt).
    Wie gesagt: man kann nicht alles sofort haben.

  • Die Schulleitungen sind häufig gewillt, wenn diese aber keinen fachlichen Ersatz aus dem Hut zaubern können, dann sind es häufig die Dezernate, die sich querstellen.

    Ja, das ist mir klar. Meine Erfahrung ist aber, wer viel spricht, dem kann geholfen werden. Und manchmal muss man so penetrant sein, dass es für alle Beteiligten einfacher ist, dem Wunsch nachzugeben, als sich weiterhin mit der Sache beschäftigen zu müssen. Das ist bei einem Dezernenten, an den man nicht so einfach rankommt, nicht so leicht wie bei einer Schulleitung, aber gerade dafür lohnt es sich, den entsprechenden Personalrat an Bord zu haben. Eine Garantie ist das alles nicht, aber in jedem Fall erfolgsversprechender als einfach nur den Antrag abzugeben und abzuwarten.

    Falls sich meine Schulleitung oder das RP querstellen sollten habe ich tatsächlich vor das Personalrat, eine Gewerkschaft und eventuell einen Anwalt anzuschalten.

    Nochmal: Ich würde sämtliche Instanzen schon bei der Antragsstellung ins Boot holen. Wenn der Antrag erstmal abgelehnt ist, ist die Sachlage ungleich schwieriger.

  • Nochmal: Ich würde sämtliche Instanzen schon bei der Antragsstellung ins Boot holen. Wenn der Antrag erstmal abgelehnt ist, ist die Sachlage ungleich schwieriger.

    Finde ich auch. Allerdings möchte ich noch nicht mit Anwalt und Bezirkspersonalrat kommen, wenn ich nicht mal eine Antwort von RP zu meiner beantragten Freistellung habe. Es kann ja auch sein, dass ein Wunder geschieht und ich doch freigestellt werde...

  • Man kann nicht alles haben, im Leben.

    Man kann aber danach streben...


    Und wer mit der Kündigung droht

    Um eine Drohung geht's nicht. Es ist eine sehr gut mögliche Entscheidung meinerseits, die sowohl ich mir, als auch das RP sich überlegen soll.


    er schließlich als Seiteneinsteiger mit Doktor glaubt, dass es zieht

    Dir ist schon klar, dass bei der Situation nichts "ziehen" muss?



    da würde ich als Schulleitung nicht unbedingt jemanden direkt nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ziehen lassen, in den ich Kraft und Zeit für die Ausbildung investiert habe

    Dieser Logik nach investiert die Schulleitung in so einen Lehrer und der Lehrer genießt die Zeit so eines Refs quasi wie in Urlaub??? Also bitte...Es ist nicht so, dass man währenddessen einfach mal den größten Spaß seines Lebens hat...

    • Offizieller Beitrag

    Das hat nichts mit Spass zu tun. Wenn eine Schule aber 5-7 Stunden investiert, also 2 Lerngruppen umverteilen muss, dann ist es eh aus der Not heraus, weil es eh keine andere Lösung gab, aber es ist dann unglücklich, wenn die fest eingestellte Person ‚sofort’ weg ist (wie gesagt, ich gehe vom nrw-System…)

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