• Hallo in die Runde,

    Ich hatte kürzlich meine Revision zum Konrektor und es ist komplett anders gelaufen als erwartet. Zuerst habe ich meine eigene Stunde gezeigt und danach noch das Beratungsgespräch durchgeführt. Danach wurde ich zu den zwei Prüfern gebeten und diese sagten mir, dass beide Prüfungsteile mit mangelhaft bewertet wurden und ich meine Bewerbung besser zurückziehen soll, da es sonst in meiner Personalakte landet. Total unter Schock habe dies getan/ unterschrieben. Leider wurde mir keinerlei Begründung genannt (das soll noch erfolgen) und ich kann mir keinerlei Reim darauf machen, da aus meiner Sicht und der meiner Kollegin (die ich beraten durfte) alles gut gelaufen ist.

    Meine bisherigen Leistungen und auch die dienstliche Beurteilung waren immer herausragend und ich kann mir nicht vorstellen, dass fachlich ein mangelhaft begründet werden kann.

    Hat jemand eine Idee, wie ich nun vorgehen kann?

    Kann ich Widerspruch einlegen?

    Kann ich meinen Rücktritt von der Bewerbung rückgängig machen?

    Wie finde ich die „wahren Gründe“ für meine Bewertung raus?


    Mein Schulleiter ist auch schockiert, da er vorab mit der Schulaufsicht gesprochen hat und sowohl meine Kompetenz bestätigt, als auch seine Freude über die Zusammenarbeit geäußert hat.


    Personalrat habe ich auch eingeschaltet, aber die waren noch sehr ratlos 😮

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Gewerkschaft und Bezirkspersonalrat sind deine wissenden Freunde. Alles Gute.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Irgendwie hatten wir diese Konstellation hier schon mal in einem frühen Thread thematisiert.


    Leider fehlt das Bundesland. Hier in NRW gäbe es keinen nachvollziehbaren Grund für so einen Abbruch-Rat, außer eine sich abzeichnende Nichteignung.

    Letztendlich gibt es genug Möglichkeiten auch im regulären Verfahren "gesichtswahrend" Wunschbewerber vorzuziehen, sodass diese auf den ersten Blick naheliegendste Motivation ausscheidet.


    Es bleibt also nur der Rat im Vorfeld, nie etwas unter Druck zu unterschreiben (Nützt dir jetzt nichts mehr) und sich spätestens im Nachgang Unterstützung vom Personalrat und der Gewerkschaft zu holen, wie meine Vorposter empfohlen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Also es muss ja einen Grund geben, wieso die beiden Prüfer der Ansicht waren, dass das nichts gibt.

    Es soll vorkommen, dass wenn der "falsche" Kandidat eine Revision ablegt, er nicht immer die Leistungsbewertung bekommt, die seiner Leistung entspricht. (Das wurde mir im Rahmen eines Vorgesprächs zu einer angedachten Revision von relevanter Stelle so gesagt.)


    Hier würde ich ein offenes Gespräch mit den Prüfern suchen - Du hast ja nichts zu verlieren.

  • Mh, wenn ich mitbekommen habe, dass sich jemand auf eine Beförderungsstelle an unserer Schule oder im Umfeld (Nds.) beworben hat, war es bisher immer so, dass - wenn es mehr als 1 Bewerber*in gab - einem von oben das Zurückziehen der Bewerbung nahegelegt wurde. Teilweise wurden die Leistungen dieser Leute während des Bewerbungsverfahrens extrem verrissen, ohne dass es den Bewerber*innen oder Kolleg*innen - sofern beteiligt - nachvollziehbar war. Begründet wurde der Vorschlag des Zurückziehens jeweils damit, dass der vermeintlich chancenlose dann keinen entsprechenden Akteneintrag erhält und sich so besser später auf eine vergleichbare Stelle bewerben kann. Ich glaube nicht, dass es der einzige Grund ist. Vielleicht will man sich damit auch vor Klagen schützen? Ich halte das für sehr fragwürdig und intransparent.

    Ich finde gut, dass du da nicht mitspielen willst, befürchte aber, dass dabei nicht wirklich etwas Positives für dich herauskommen wird oder du erfahren wirst, warum du wirklich so miserabel bewertet worden bist.

    Was erhoffst du dir denn davon?

  • Es soll vorkommen, dass wenn der "falsche" Kandidat eine Revision ablegt, er nicht immer die Leistungsbewertung bekommt, die seiner Leistung entspricht. (Das wurde mir im Rahmen eines Vorgesprächs zu einer angedachten Revision von relevanter Stelle so gesagt.)

    In welchem Sinne "falsch"? Wurde das auch erläutert?

  • Tatsächlich erhoffe ich mir eine faire Bewertung und nicht ein „der passt nicht in unser Bild“. Das kann ja nicht Grundlage einer Bewertung sein! In Bezug auf unsere SuS heißt es immer Chancengleichheit und bei Leitungsstellen nicht?!?

    Genau meine Meinung!

    Bisher habe ich es immer so erlebt, dass dann die eigene Bewerbung schön brav zurückgezogen wurde (wobei die - im Gegensatz zu dir - immerhin Bedenkzeit bekommen haben und sich nicht so ad hoc entscheiden sollten). In einem Fall hat sich der Bewerber sogar ein paar Jahre später (nach einer entsprechenden Pensionierung) auf dieselbe Stelle erneut beworben; diesmal gab es keine weiteren Bewerber*innen, die Leistungen wurden dann positiv beurteilt und die Stelle hat er bekommen! Er selber hatte nicht den Eindruck, so viel anders gemacht zu haben als bei seiner ersten Bewerbung.

  • Es kann durchaus sein, dass sich bei besserer Passung von Kandidaten leichte Leistungsunterschiede in einer leicht unterschiedlichen Beurteilung niederschlagen, um die Auswahlentscheidung sauberer begründen zu können. Dabei reden wir dann aber i.d.R. von Beurteilungen "B- die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen" vs. "C - die Leistungsanforderungen werden gut erfüllt". Eine Beurteilung im mangelhaften Bereich (in Nds. wäre das E- "die Leistungsanforderungen werden nicht erfüllt") wird auch nur vergeben, wenn die Anforderungen wirklich nicht erfüllt werden. In diesem Fall würde man hier die Stelle übrigens auch nicht erhalten, wenn man der einzige Bewerber wäre.

  • Mh, wenn ich mitbekommen habe, dass sich jemand auf eine Beförderungsstelle an unserer Schule oder im Umfeld (Nds.) beworben hat, war es bisher immer so, dass - wenn es mehr als 1 Bewerber*in gab - einem von oben das Zurückziehen der Bewerbung nahegelegt wurde. Teilweise wurden die Leistungen dieser Leute während des Bewerbungsverfahrens extrem verrissen, ohne dass es den Bewerber*innen oder Kolleg*innen - sofern beteiligt - nachvollziehbar war. Begründet wurde der Vorschlag des Zurückziehens jeweils damit, dass der vermeintlich chancenlose dann keinen entsprechenden Akteneintrag erhält und sich so besser später auf eine vergleichbare Stelle bewerben kann. Ich glaube nicht, dass es der einzige Grund ist. Vielleicht will man sich damit auch vor Klagen schützen? Ich halte das für sehr fragwürdig und intransparent.

    Ich teile deine Meinung Alasam. Anscheinend wurde hier die Beurteilung "zweckgebunden" erstellt und nicht realistisch.

    Diese Sichtweise auf eine Beurteilung habe ich bei meinem Bundeslandwechsel nach Bayern erfahren müssen. Ich fiel damals aus allen Wolken, als meine 1. Beurteilung in Bayern gegenüber der aus Ba-Wü fast 2-3 Stufen unter fadenscheinigen Gründen nach unten gedrückt wurde. Die Kollegen meinten dann, dass es normal sei - ich werde, obwohl 12 Jahre Berufserfahrung auf dem Buckel - in Bayern wie ein Berufsanfänger betrachtet und die fangen eben erstmal in der untersten Stufe an. Allerdings habe ich mich dagegen gewehrt, da ich das total unfair fand, mit unterschiedlichen Stellen inklusive Personalrat gesprochen und Einspruch erhoben, was sich letztlich bei mir positiv ausgezahlt hat. Irgendwie muss es da intern Ärger gegeben haben, bei mir war man danach dann viel "umsichtiger".


    Nachtrag:

    Mit der Personalakte zu drohen finde ich unmöglich, scheint aber ein gängiges Mittel zu sein. Na und? Dann steht es halt in der Personalakte. Wenn man sich nichts zuschulden kommen lässt, ist das doch egal, ob eine abgelehnte Bewerbung drin steht. Allerdings hätte ich bei einem solchen Hammer auch Einspruch erhoben ohne Rücksicht auf Verluste. Es ist wichtig, wie man einen solchen Einspruch formuliert. Damit diese hieb- und stichfest war, hat mir damals der Personalrat geholfen.

    Aber da tickt wohl jeder anders. Starke Ungerechtigkeiten lassen mich nicht schweigen.

  • Meine bisherigen Leistungen und auch die dienstliche Beurteilung waren immer herausragend und ich kann mir nicht vorstellen, dass fachlich ein mangelhaft begründet werden kann.

    Hat jemand eine Idee, wie ich nun vorgehen kann?

    Kann ich Widerspruch einlegen?

    Kann ich meinen Rücktritt von der Bewerbung rückgängig machen?

    Wie finde ich die „wahren Gründe“ für meine Bewertung raus?

    Kleine Ergänzung: Liegt dir bereits die Abschrift der Beurteilung vor? Diese muss vor Aufnahme in die Personalakte eröffnet werden und Gelegenheit zur Besprechung eingeräumt werden. Dann kann man immer noch überlegen, zurückzuziehen. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine Gegenäußerung zur Beurteilung abzugeben, die ebenfalls in die Personalakte aufzunehmen wäre.


    Bevor du weitere Maßnahmen einleitest, benötigst du m.E. erst einmal Einsicht in die Abschrift, um zu schauen, auf was sich die mangelhafte Beurteilung stützt und ob es hierbei objektiv zu groben Fehlern kam oder nicht. Alles andere führt dich erst einmal nicht weiter.

  • Das Problem wird wohl sein, dass mir ja nach zwei Prüfungsteilen gesagt wurde, dass meine Leistung bisher mangelhaft war und ich deswegen die Bewerbung sofort zurückziehen soll. Damit habe dann die Prüfung quasi gar nicht stattgefunden. Ich vermute, dass sie nun gar nichts schriftlich zu diesem Tag festhalten müssen! Vielleicht nennen sie mir noch nicht einmal die Gründe für meine „mangelhaften“ Leistungen, da es ja nie stattgefunden hat. Ich bin so fassungslos!

    Ich hoffe, dass ich diesen Rücktritt widerrufen kann, da ich unter Schock und unter Druck stand. Allerdings ist fraglich, ob ich nach so einer Aktion dann überhaupt noch eine Chance auf eine faire Beurteilung habe….

    • Offizieller Beitrag

    Tatsächlich erhoffe ich mir eine faire Bewertung und nicht ein „der passt nicht in unser Bild“. Das kann ja nicht Grundlage einer Bewertung sein! In Bezug auf unsere SuS heißt es immer Chancengleichheit und bei Leitungsstellen nicht?!?

    Natürlich hast Du in der Sache Recht. Ich habe auch immer an die Fairness und die Transparenz des "Systems" geglaubt - der Glaube an das Gute im Menschen hilft in vielen Fällen - hier aber eben nicht. Wir erleben es ja auch bei Staatsprüfungen regelmäßig, dass es zu "unerwarteten" Ergebnissen in der Prüfung kommt, die so gar nicht mit den bisherigen Leistungen in Einklang zu bringen waren.


    Nähmen wir an, da wäre ein anderer Kandidat, der unbedingt "versorgt" werden muss. Dann hat diese "Notwendigkeit" Vorrang und dann ist es aus Sicht der Prüfer leichter, das Verfahren abzuschließen, wenn der Konkurrent die Bewerbung zurückzieht. Andererseits: FALLS (!) die Leistungen so schwach gewesen sein sollten und dies objektivierbar sein sollte, dann wäre es aus taktischen Gründen unbedingt sinnvoll, die Bewerbung zurückzuziehen. In diesem Fall war die schlechte Note offenbar für die Prüfer das probate Druckmittel. Deswegen ja: Unbedingt das Gespräch mit den Prüfern suchen.

  • Das heißt, du hast das Beurteilungsverfahren selbst abgebrochen? Das dürfte - zumindest für dieses Verfahren - nicht widerruflich sein, hat für zukünftige Verfahren aber zum Glück auch keine Relevanz. Für das nächste Mal ist es sicher hilfreich zu wissen, dass der angesprochene Eintrag in die Personalakte überhaupt erst nach Eröffnung und Besprechung der schriftlichen Beurteilung erfolgt.

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