Hallo,
2016 habe ich meinen ersten Versetzungsantrag gestellt. Gerade habe ich auf einer Seite der GEW gelesen, dass man 5 Jahre nach dem ersten Versetzungsantrag Anspruch auf eine Versetzung hat, auch wenn man den Antrag nicht jährlich gestellt hat. Ich verstehe das so, dass man mich dann zum Sommer 21 hätte versetzen müssen, auch wenn ich nur 3 Anträge bis dahin gestellt habe. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?