Versetzung nach 5 Jahren

  • Hallo,

    2016 habe ich meinen ersten Versetzungsantrag gestellt. Gerade habe ich auf einer Seite der GEW gelesen, dass man 5 Jahre nach dem ersten Versetzungsantrag Anspruch auf eine Versetzung hat, auch wenn man den Antrag nicht jährlich gestellt hat. Ich verstehe das so, dass man mich dann zum Sommer 21 hätte versetzen müssen, auch wenn ich nur 3 Anträge bis dahin gestellt habe. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?

  • Ein Versetzungsantrag wurde nicht gestellt, da ich im September meinen Lehramtsanwärter noch durch seine Prüfung begleiten wollte. Ich hatte aber die Vereinbarung mit der Bezirksregierung, dass ich zum 01.11.21 die Schule wechseln kann, wenn meine Stelle neu besetzt werden kann. Da kein Bewerber da war, musste ich bleiben. Nun habe ich für das nächste Schuljahr wieder einen Versetzungsantrag gestellt.

  • Es wird in der Regel zum Schuljahresbeginn bzw. ausnahmsweise zum Halbjahresbeginn versetzt.

    Vereinbarung hin oder her...ohne Versetzungsantrag wird es schwierig.


    Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?

    Was rechtlich aussieht? Dass man nach 5 Jahren nicht versetzt wird?

    Es gibt keinen Anspruch auf Versetzung.

  • NRW?
    Ja. Die 5 Anträge müssen am Stück sein, damit du keine Freigabe mehr brauchst.

    Nein.


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag be- darf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr."


    Das könnte bedeuten, dass ich unter Umständen auch im nächsten Schuljahr nicht versetzt werde, weil unsere Schule unterbesetzt ist?

    Genau das.

  • Außerdem brauchst du eine aufnehmende Schule.

    Selbst mit Freigabe (seitens der SL, seitens der BezReg VOR dem Ablauf der 5 Jahre) wird man nicht automatisch versetzt, wenn es keine aufnehmende Schule gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Nein.


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag be- darf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr."


    Genau das.

    Ja, das habe ich dann in Bolzbolds Verlinkung gelesen, es war bei mir die Information vom Personalrat. Ungünstig, aber war eh nie nötig.
    Allerdings verstehe ich dein "genau das" nicht. Die Unterbesetzung der aktuellen Schule darf nicht mehr relevant sein, nach 5 Jahren. Die Schule hatte eben 5 Jahre, um sich darum zu kümmern (ja, ich weiß, dass es nicht so einfach funktioniert). Das Problem ist eher, dass keine Schule aufnimmt?

  • Außerdem brauchst du eine aufnehmende Schule.

    Selbst mit Freigabe (seitens der SL, seitens der BezReg VOR dem Ablauf der 5 Jahre) wird man nicht automatisch versetzt, wenn es keine aufnehmende Schule gibt.

    Eine aufnehmende Schule habe ich. Dann kann ich also doch auf einen Wechsel hoffen?

  • Die Unterbesetzung der aktuellen Schule darf nicht mehr relevant sein, nach 5 Jahren. Die Schule hatte eben 5 Jahre, um sich darum zu kümmern (ja, ich weiß, dass es nicht so einfach funktioniert).

    Es gibt Dezernenten, die sich um die Personalplanung kümmert. Wenn man keinen Versetzungsantrag gestellt hat und sich auf "Absprachen" einläßt, dann bewegt sich nichts.


    Dann ist die Schule bspw. bei 102% Besetzung, ohne Abgang kein Zugang.

    Ohne Versetzungsantrag kaum vorstellbar, dass einen neuen Kollegen dazu kommen kann.

    Wie ist die personelle Situation an der aktuellen und an der aufnehmenden Schule?

    Wenn die aktuelle Unterhang hat und die aufnehmende nicht, dann kann es dauern.


    Einfach konsequent die Versetzungsanträge stellen und auch den Personalrat involvieren.


    Man hat aber weiterhin keinen Anspruch auf Versetzung, vor allem, wenn man den Dienstort wohnortnah hat und keine besonderen Gründe für eine Versetzung sprechen.

  • Die annehmende Schule hat eine freie Stelle ( Regelschule/Inklusion), meine derzeitige Schule (Förderschule) hat die Schulleiterstelle ausgeschrieben und meine Stelle, um Ersatz für mich zu bekommen, der Bewerber muss allerdings Sonderpädagoge sein und davon sind ja zurzeit nicht viele auf dem Markt. Kontakt hatte ich bereits vor einiger Zeit zum PR. Da werde ich aber jetzt nochmal Kontakt aufnehmen.

  • Du solltest auf jeden Fall den für Dich zuständigen Bezirkspersonalrat einschalten, und um Unterst Deines Versetzungsantrages bitten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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