A14 Stella

  • Hallo zusammen,


    aus familiären Gründen möchte ich auf Sicht nicht mehr 100 Kilometer (one-way) pro Tag zur Schule fahren.

    Ich bin A14.

    Bislang dachte ich, es geht nur über Oliver.

    Habe nun direkt bei mir in der Nähe eine A14-Stelle gesehen, die auf meinen Tätigkeitsbereich ausgeschrieben ist, den ich so schon mehrere Jahre mache.

    Darf man sich als A14er (dann mit Laufbahnvorteil) auf eine (vermutlich für A13er ausgeschriebene) A14-Stelle an einer anderen Schule bewerben?

  • Zitat

    Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A13 höherer Dienst innehaben oder vergleichbare Tarifbeschäftigte.

    Das steht in der Stellenausschreibung. Wieso kann man sich als A14er nicht bewerben? Da steht doch mindestens A13. Gerade wenn ich die Aufgabe woanders ja schon sehr lange ausgeführt habe, dann würde es ja passen. Anderenfalls könnte man sich ja nur über Oliver unter Rückgabe der A14 bewerben. Ich frag aber mal nach. Dann würde sich eine Versetzung nicht lohnen, wenn ich 25 Kilometer weniger fahren muss (aktuell sind es 130 km one way und Ich merke, dass ich an eine Kapazitätsgrenze komme). Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal ein Beispiel aus Münster:

    Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 LBesO ( ehem. A 13 - höherer Dienst) des Regierungsbezirks Münster mit einer der folgenden Lehrbefähigungen: Sek II/Sek I Gymnasium oder Gymnasium/Gesamtschule.


    Also nicht mindestens A13 sondern ausschließlich Laufbahngruppe 2.2 LBesO.

    Und hier ein Beispiel für A15:

    Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Besoldungsgruppen A 13 und A 14 der Laufbahngruppe 2 mit zweitem Einstiegsamt (früher höherer Dienst) oder vergleichbare Tarifbeschäftigte von öffentlichen Gymnasien im Regierungsbezirk Münster.


    Früher stand da jeweils, dass Versetzungsbewerber ausgeschlossen wären. Jetzt wurde es offenbar vom Wortlaut her geändert und wie zitiert formuliert.

  • Für die hiesige Bezirksregierung (Köln) kann ich das was Bolzbold schreibt bestätigen. Ich vermute auch, dass der Hintergedanke genau der ist, dass man neues Personal befördern und nicht Versetzungen beschleunigen möchte.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

    • Offizieller Beitrag

    Ok…und versetzen geht nur unter Oliver unter Verlust der A14??

    Nein. Aber es muss halt eine Schule sein, die noch eine A14 bekommen kann bzw. wo eben Platz ist. Eine Versetzung bedeutet nur den dauerhaften Wechsel des Dienstorts, nicht des Amtes.

  • Hier mal ein Beispiel aus Münster:

    Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 LBesO ( ehem. A 13 - höherer Dienst) des Regierungsbezirks Münster mit einer der folgenden Lehrbefähigungen: Sek II/Sek I Gymnasium oder Gymnasium/Gesamtschule.


    Also nicht mindestens A13 sondern ausschließlich Laufbahngruppe 2.2 LBesO.

    Den Schluss teile ich nicht. Zur Laufbahngruppe 2.2 gehören nicht nur diejenigen im Einstiegsamt des höheren Dienstes, sondern auch diejenigen in den Beförderungsämtern des höheren Dienstes.

  • Seph: Tatsächlich lese ich das auch so raus. Ich glaube aber, Bolzbold hat seine Auffassung nicht umsonst geschrieben, da er wirklich immer sehr umfassend informiert ist

  • Wobei interessanterweise z.B. gleich bei der ersten Beförderungsstelle in Stella, der Passus fehlt bzw. dort "mindestens A13" steht.

    Aber bei den meisten Stellen steht schon klipp und klar dabei, dass es die vorherige Besoldungsgruppe sein muss.

  • Seph: Tatsächlich lese ich das auch so raus. Ich glaube aber, Bolzbold hat seine Auffassung nicht umsonst geschrieben, da er wirklich immer sehr umfassend informiert ist

    Mit seinem zweiten Beispiel hat er auch vollkommen Recht, dort ist tatsächlich eine Einschränkung des Bewerberkreises gegeben. Manchmal gibt es auch für A14-Stellen die Einschränkung "Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2.2 im Einstiegsamt" o.ä. Die Einschränkung auf die Laufbahngruppe 2.2. an sich ermöglicht aber durchaus Versetzungsbewerbungen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man sich die Beförderungsstellen anderer Schulformen ansieht (z.B. am BK), dann wird dort immer noch klargestellt, dass VersetzungsbewerberInnen von diesem Verfahren ausgeschlossen sind. Daran hat sich nach meinem Kenntnisstand auch nichts geändert. Ich kann mich als A15er selbst nicht auf die anderen A15-Stellen mit Ausnahme der A15Z (Stellvertretung) bewerben und muss mich bei Rückkehr in den aktiven Schuldienst offiziell versetzen lassen.

  • Der Ausschluss A14 steht bei Köln, bei Münster nicht im Ausschreibungstext. Prinzipiell erscheint mir der Ausschluss auch nicht stimmig zu sein, da hier Mobilitäten blockiert werden

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